In diesem Artikel erfahren Sie: Was ist Eingliederungshilfe? Welche Unterstützung können Sie bekommen? Wie stellen Sie einen Antrag? Wir erklären alles in einfacher Sprache.
Was ist Eingliederungshilfe?
Eingliederungshilfe ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Das Ziel: Sie sollen am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. Genau wie Menschen ohne Behinderung. Dabei geht es um Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung.
Die Eingliederungshilfe hilft Ihnen dabei:
- selbstständig zu leben
- zu arbeiten oder eine Ausbildung zu machen
- Ihre Freizeit zu gestalten
- Kontakte zu anderen Menschen zu haben
- ein gutes Leben zu führen
- möglichst barrierefrei zu leben
Die rechtliche Grundlage ist das Bundesteilhabe-Gesetz (BTHG). Dieses Gesetzt gilt seit 2020. Es legt bessere Regeln für Menschen mit Behinderung fest. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Was ist Eingliederungshilfe? Grundlagen und Ziele. Dort erfahren Sie auch mehr über Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe.
Für wen ist die Eingliederungshilfe?
Sie können Eingliederungshilfe bekommen, wenn:
- Sie eine wesentliche Behinderung haben
- die Behinderung schon länger als 6 Monate besteht
- Sie deswegen an vielen Dingen nicht teilnehmen können
Wichtig: Sie brauchen keinen Schwerbehinderten-Ausweis!
Eingliederungshilfe gibt es für:
- Menschen mit körperlicher Behinderung
- Menschen mit geistiger Behinderung
- Menschen mit seelischer Behinderung (psychische Erkrankung)
- Menschen mit Sinnes-Behinderung (Sehen, Hören)
Es gibt keine Alters-Grenze!
Ausführliche Informationen finden Sie im Artikel Was ist Eingliederungshilfe? Grundlagen und Ziele. Für Kinder kann es zum Beispiel Frühförderung, heilpädagogische Leistungen oder Schulbegleitung geben.
So viele Menschen bekommen Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe ist nicht Pflege
Viele Menschen fragen: Was ist der Unterschied zwischen Eingliederungshilfe und Pflege? Kurz erklärt:
- Eingliederungshilfe fördert Ihre Teilhabe am Leben
- Pflege versorgt Sie bei Krankheit (besser: hilft wenn Sie pflegebedürftig sind)
Zur Pflege gehören oft Pflegegrad und Leistungen der Pflegeversicherung. Andere Hilfen kommen zum Beispiel von der Krankenkasse, der Rentenversicherung, der Jugendhilfe oder der Sozialhilfe. Darum ist es wichtig zu wissen, welcher Träger zuständig ist.
Können Sie beides haben?
Ja! Das geht sogar sehr häufig. Viele Menschen bekommen beides – Eingliederungshilfe und Pflege-Leistungen.
Den genauen Unterschied erklären wir im Artikel Eingliederungshilfe und andere Leistungen – Was ist der Unterschied?
Welche Leistungen gibt es?
Die Eingliederungshilfe bietet viele verschiedene Unterstützungen. Es gibt 4 Bereiche:
- Soziale Teilhabe
- Assistenzleistungen im Alltag
- Hilfe bei der Freizeit-Gestaltung
- Unterstützung beim Wohnen
- Hilfe bei sozialen Kontakten
- Wohnassistenz
- Teilhabe an Bildung
- Schulbegleitung
- Hilfe beim Studium
- Weiterbildungs-Maßnahmen
- Gebärden-Dolmetscher für Gehörlose
- heilpädagogische Leistungen
- Frühförderung für kleine Kinder
- Teilhabe am Arbeits-Leben
- Unterstützung am Arbeits-Platz
- Arbeits-Assistenz
- Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Budget für Arbeit
- Budget für Ausbildung
- Arbeit in einem Inklusionsbetrieb
- Unterstützung auf dem normalen Arbeitsmarkt
- Medizinische Rehabilitation
Sie bekommen Hilfe, damit Sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Beispiele:
Sie bekommen Hilfe für Schule, Ausbildung, Studium und Weiterbildung. Fachleute nennen das: Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
Beispiele:
Sie bekommen Hilfe, damit Sie arbeiten können. Fachleute nennen das: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Beispiele:
Sie bekommen Hilfe, damit Sie gesünder werden oder bleiben. Fachleute nennen das: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Beispiele:
- Therapien
- Hilfsmittel
- Reha-Maßnahmen
Alle Leistungen im Detail finden Sie im Artikel Leistungen der Eingliederungshilfe im Überblick.
Wie kann man wohnen mit Eingliederungshilfe?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Ambulant: In der eigenen Wohnung
Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung – allein oder mit Familie. Das heißt oft auch ambulant betreutes Wohnen. Ein Betreuungs-Dienst kommt zu Ihnen nach Hause und unterstützt Sie:
- beim Einkaufen
- bei Behörden-Gängen
- bei der Freizeit-Gestaltung
- im Haushalt
- mit Wohnassistenz
Alle Einzelheiten erfahren Sie im Artikel Ambulante Eingliederungshilfe. Zum Beispiel: Wie ambulante Eingliederungshilfe funktioniert, welche Dienste es gibt und wie Sie den richtigen Anbieter finden.
Stationär: In einer Wohn-Einrichtung
Sie leben in einem Wohn-Heim oder in einer Wohn-Gruppe. Fachleute nennen das oft besondere Wohnform. Dort gibt es Betreuung rund um die Uhr.
Teilstationär: Eine Kombination
Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung. Tagsüber gehen Sie in eine Tages-Stätte oder Werkstatt. So haben Sie die Selbstständigkeit zu Hause und trotzdem einen Plan für jeden Tag und Gemeinschaft. Solche Hilfen heißen oft auch tagesstrukturierende Angebote.
Einen Vergleich aller Wohn-Formen, ihre Vorteile und Nachteile sowie Informationen zu Werkstätten und Tages-Stätten finden Sie im Artikel Stationäre und teilstationäre Angebote.
Wichtiger Grundsatz: Wenn möglich, hat ambulant Vorrang vor stationär. Das heißt: Sie sollen nach Möglichkeit in Ihrer eigenen Wohnung leben können – wenn Sie das möchten und wenn es für Sie funktioniert.
Das Persönliche Budget
Es gibt auch eine besondere Form der Eingliederungshilfe: Das Persönliche Budget.
Was ist das?
Sie bekommen Geld statt fertige Hilfe-Angebote. Mit diesem Geld organisieren Sie Ihre Unterstützung selbst. Das stärkt Ihre Selbstbestimmung.
Vorteile:
- Maximale Selbst-Bestimmung
- Sie wählen selbst, wer Sie unterstützt
- Flexible Gestaltung
Sie haben ein Recht darauf!
Das Persönliche Budget ist ein Rechtsanspruch. Das Amt kann es nicht einfach ablehnen.
Alle Informationen zum Budget finden Sie im Artikel Persönliches Budget – Selbstbestimmt leben.
Zum Beispiel steht dort:
- wie Sie das Persönliche Budget beantragen
- welche Modelle es gibt
- wie die Abrechnung funktioniert
- ob es für Sie geeignet ist
So beantragen Sie Eingliederungshilfe
- Wo stelle ich den Antrag?
- Wie stelle ich den Antrag?
- Schriftlich (per Post oder E-Mail)
- Persönlich bei dem Träger
- Auch ein formloses Schreiben reicht
- Was passiert dann?
Beim Träger der Eingliederungshilfe an Ihrem Wohnort. Oft ist das das Sozial-Amt, der Bezirk oder das Landrats-Amt. Manchmal sind auch andere Stellen beteiligt. Fachleute nennen das Reha-Träger oder zuständiger Träger.
Das geht ganz einfach:
So können Sie einen formlosen Antrag stellen. Schreiben Sie:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Leistungen der Eingliederungshilfe.
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Datum und Unterschrift]
1. Das Amt prüft Ihren Antrag.
2. Ein Mitarbeiter spricht mit Ihnen. Er fragt, was Sie brauchen. Das nennt man Bedarfsermittlung.
3. Danach wird gemeinsam geplant, welche Hilfe zu Ihnen passt. Das nennt man Gesamtplanverfahren.
4. Manchmal gibt es dazu ein Treffen mit mehreren Beteiligten. Das kann eine Gesamtplan-Konferenz sein.
5. Wenn mehrere Stellen zusammenarbeiten müssen, kann auch ein Teilhabeplan wichtig sein.
6. Danach bekommen Sie einen Bescheid.
Wie lange dauert das?
- Das Amt muss innerhalb von 2 Monaten entscheiden
- Bei Gutachten: 3 Monate
Die genaue Anleitung finden Sie im Artikel Antrag stellen: Schritt für Schritt. Dort erklären wir:
- welche Schritte Sie ausführen müssen
- welche Unterlagen Sie brauchen
- wie Ihr Bedarf festgestellt wird
- was im Gesamtplanverfahren passiert
- welche Stellen für welche Aufgaben zuständig sind.
Was kostet die Eingliederungshilfe?
Die gute Nachricht:
Für die meisten Menschen ist es kostenlos!
Wann müssen Sie etwas zahlen?
Nur wenn Sie viel Geld verdienen.
Was hat sich verbessert?
Seit 2020 durch das Bundesteilhabe-Gesetz:
- Ihr Partner zahlt nichts – Das Partner-Einkommen wird nicht mehr angerechnet
- Sie dürfen ihr Vermögen meistens behalten
- Es gibt höhere Grenzen, wieviel man verdienen darf. Das nennt man Einkommens-Freibeträge.
- Ihr eigenes Haus gehört Ihnen. Sie müssen es nicht verkaufen.
Beispiel:
Maria arbeitet Teilzeit und verdient 1.500 Euro im Monat. Sie zahlt nichts für die Eingliederungshilfe.
Alle Details über Kosten finden Sie im Artikel: Kosten und Einkommen: Was muss ich bezahlen?
Ihre Rechte: Mitbestimmen und wählen
Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht! Das steht im Gesetz (§ 8 SGB IX).
Was bedeutet das konkret?
Sie dürfen wählen:
- wo Sie wohnen möchten
- welchen Dienst oder welche Einrichtung Sie möchten
- wer Sie unterstützen soll
- ob Sie Persönliches Budget statt Sach-Leistung möchten
Das Amt muss Ihre Wünsche berücksichtigen!
Sie entscheiden mit. Nicht das Amt allein. Das stärkt Ihre Selbstbestimmung. Es hilft Ihnen dabei, ein Leben nach Ihren eigenen Wünschen zu führen. Dazu gehört auch, dass Hilfen möglichst barrierefrei und passend für Ihren Alltag organisiert werden.
Beispiel: Thomas möchte nicht in ein Wohn-Heim 50 km entfernt ziehen. Er will in seiner Heimat-Stadt bleiben. Das ist sein Recht!
Mehr zu Ihren Rechten: Wunsch- und Wahlrecht nutzen
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Ihr Antrag wurde abgelehnt? Geben Sie nicht auf!Sie können:
- Widerspruch einlegen
- Vor dem Sozial-Gericht klagen
Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
Wenn der Widerspruch nicht hilft, können Sie klagen.Sie sind nicht allein! Es gibt Unterstützung bei Widerspruch und Klage – zum Beispiel von EUTB-Beratungsstellen, einem Sozialverband oder einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Wichtig:
- Viele Widersprüche haben Erfolg
- Sie sind nicht allein – es gibt Hilfe
- Die Klage beim Sozial-Gericht kostet Sie keine Gerichts-Gebühren
Was Sie tun können: Wenn der Antrag abgelehnt wird
Beratung und Unterstützung
Sie müssen das nicht allein schaffen! Es gibt kostenlose Hilfe.
EUTB – das heißt: Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung
- kostenlos und unabhängig vom Amt
- Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung
- Das nennt man auch Peer Counseling
- Hilfe beim Antrag, bei Widersprüchen und bei allen Fragen
Sozial-Verbände
Organisationen wie VdK, SoVD oder Lebenshilfe:
- unterstützen bei Anträgen und Widersprüchen
- kennen sich gut mit Sozialrecht aus
- sind eine unabhängige Beratung
Wo Sie weitere Hilfe finden:
- Selbsthilfe-Gruppen
- Betreuungs-Vereine
- Anwälte für Sozialrecht
- Fachanwälte für Sozialrecht
Im Artikel Beratung und Unterstützung finden erfahren Sie:
- wo Sie welche Unterstützung finden
- wie Sie eine EUTB-Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden
- was die verschiedenen Stellen genau machen
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst
Merkbox: Das wissen Sie jetzt:
✅ Eingliederungshilfe fördert Ihre Teilhabe am Leben
✅ Es gibt keine Alters-Grenze
✅ Sie brauchen keinen Schwerbehinderten-Ausweis
✅ Viele verschiedene Leistungen sind möglich: Wohnen, Arbeit, Freizeit, Bildung
✅ Ambulant hat Vorrang: Möglichst in der eigenen Wohnung leben
✅ Persönliches Budget ist ein Rechtsanspruch
✅ Meist kostenlos – hohe Einkommens-Grenzen
✅ Partner zahlt nichts (seit 2020)
✅ Sie dürfen ca. 71.190 Euro Vermögen haben
✅ Sie haben Wunsch- und Wahlrecht
✅ Bei Ablehnung: Widerspruch möglich
✅ Kostenlose Beratung bei EUTB
Weitere Artikel zu diesem Thema
In unseren ausführlichen Artikeln erfahren Sie noch mehr:
Grundlagen
- Was ist Eingliederungshilfe? Grundlagen und Ziele – Alles über das Bundesteilhabe-Gesetz (BTHG) – Anspruch und Ziele
- Eingliederungshilfe und andere Leistungen – Was ist der Unterschied? – Abgrenzung zu Pflege, Krankenkasse, Sozialhilfe
Leistungen
- Leistungen der Eingliederungshilfe im Überblick – Alle 4 Bereiche genau erklärt
- Ambulante Eingliederungshilfe – Selbstständig wohnen mit Unterstützung
- Stationäre und teilstationäre Angebote – Wohn-Einrichtungen und Tages-Stätten
- Persönliches Budget – Selbstbestimmt leben – Geld statt Sach-Leistung
Praktisches
- Antrag stellen: Schritt für Schritt – Ihre Anleitung zum Antrag
- Kosten und Einkommen: Was muss ich bezahlen? – Alle Infos zu Eigen-Beteiligung
- Wunsch- und Wahlrecht nutzen – Ihre Rechte kennen und durchsetzen
- Wenn der Antrag abgelehnt wird – Widerspruch und Klage
Hilfe
- Beratung und Unterstützung finden – Wo Sie kostenlose Hilfe bekommen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer bezahlt die Eingliederungshilfe?
Der Träger der Eingliederungshilfe an Ihrem Wohnort. Das ist meist das Sozial-Amt oder der Bezirk. Das Geld kommt aus Steuer-Mitteln.
Muss ich die Eingliederungshilfe zurück-zahlen?
Nein, normalerweise nicht. Eingliederungshilfe ist nicht geborgt. Sie müssen sie nicht zurückzahlen. Nur wenn Sie falsche Angaben gemacht haben, kann das Amt Geld zurückfordern.
Kann ich Eingliederungshilfe und Pflege-Leistungen bekommen?
Ja! Das geht sogar sehr oft. Viele Menschen haben beides: Eingliederungshilfe für Teilhabe und Pflege-Leistungen für die Versorgung. Mehr dazu steht im Artikel: Eingliederungshilfe und andere Leistungen
Bekomme ich Eingliederungshilfe auch als Rentner?
Ja! Es gibt keine Alters-Grenze. Auch Senioren haben Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Quellen