Was ist der Unterschied?
Es gibt viele verschiedene Hilfen für Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel: Eingliederungshilfe, Pflege-Leistungen oder Hilfe von der Kranken-Kasse. Was ist der Unterschied? Welche Hilfe ist für Sie richtig? Können Sie mehrere Hilfen gleichzeitig bekommen? Wir erklären es verständlich.
Warum ist die Abgrenzung wichtig?
Viele Menschen sind unsicher: Welche Leistung passt zu meiner Situation?
Das Problem
Es gibt viele verschiedene Sozial-Leistungen. Jede hat andere Ziele. Jede hat andere Regeln. Manchmal überschneiden sie sich.
Die gute Nachricht
- Sie müssen nicht alle Details kennen
- Sie können mehrere Leistungen gleichzeitig bekommen
- Es gibt Beratungs-Stellen, die Ihnen helfen
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen: Was ist was? Und wie unterscheidet sich Eingliederungshilfe von anderen Leistungen?
Eingliederungshilfe – Eine kurze Wiederholung
Bevor wir die Unterschiede erklären, hier nochmal kurz: Was ist Eingliederungshilfe?
Das Ziel
Teilhabe am Leben ermöglichen. Sie sollen mitmachen können – in der Gesellschaft, bei der Arbeit, in der Freizeit.
Beispiele
- Assistenz im Alltag
- Unterstützung beim Wohnen
- Hilfe bei der Arbeit
- Begleitung in der Freizeit
Für wen?
Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die länger als 6 Monate besteht.
Wenn Sie mehr über die Grundlagen, Ziele und rechtlichen Hintergründe der Eingliederungshilfe erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel:
Eingliederungshilfe und Pflege
(SGB XI) – Der wichtigste Unterschied
Das ist die häufigste Frage: Was ist der Unterschied zwischen Eingliederungshilfe und Pflege?
Der Kern-Unterschied
Eingliederungshilfe
- Ziel: Teilhabe am Leben ermöglichen
- Hilft beim: Mitmachen, Dabei-Sein, Selbstständig-Werden
Pflege
- Ziel: Versorgung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit
- Hilft bei: Körperpflege, Ernährung, Mobilität
Vergleichs-Tabelle: Die wichtigsten Unterschiede
| Eingliederungshilfe | Pflege | |
|---|---|---|
| Ziel | Teilhabe am Leben | Versorgung bei Krankheit |
| Gesetz | SGB IX | SGB XI (Pflegeversicherung) |
| Für wen? | Menschen mit Behinderung | Menschen mit Pflegebedarf |
| Beispiele | Assistenz bei der Arbeit, Freizeitbegleitung, Hilfe beim Wohnen | Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen |
| Wer zahlt? | Eingliederungshilfe-Träger (Sozialamt/Bezirk) | Pflege-Kasse |
| Kann ich beides haben? | ✓ Ja, sehr häufig | ✓ Ja, sehr häufig |
Konkrete Beispiele aus dem Alltag
Beispiel 1: Morgenroutine
- Pflege hilft beim Waschen, Anziehen, Zähneputzen
- Eingliederungshilfe hilft beim Planen des Tages, beim Einkaufszettel schreiben
Beispiel 2: Freizeit
- Pflege gibt es nicht für Freizeit
- Eingliederungshilfe finanziert Begleitung zum Sport, ins Kino, zu Freunden
Beispiel 3: Arbeit
- Pflege gibt es nicht am Arbeitsplatz
- Eingliederungshilfe finanziert Arbeits-Assistenz
Können Sie beides gleichzeitig bekommen?
Ja! Das ist sehr häufig. Viele Menschen mit Behinderung bekommen beides – Eingliederungshilfe UND Pflege-Leistungen.
Beispiel: Herr Müller
- Er hat Multiple Sklerose
- Er bekommt Pflege-Geld (Pflegegrad 3) für Hilfe beim Waschen und Anziehen
- Er bekommt Eingliederungshilfe für Assistenz am Arbeitsplatz und Freizeitbegleitung
Wer entscheidet: Was ist Pflege, was ist Eingliederungshilfe?
Manchmal ist die Grenze nicht klar. Dann gilt:
Nur bei Versorgung: Pflege ist zuständig
Nur bei Teilhabe: Eingliederungshilfe ist zuständig
Bei Überschneidung: Beide Leistungen ergänzen sich
Das Amt und die Pflege-Kasse prüfen das gemeinsam. Sie müssen das nicht selbst entscheiden.
Eingliederungshilfe und Sozialhilfe (SGB XII)
Früher war Eingliederungshilfe Teil der Sozialhilfe. Seit 2020 ist das anders.
Was ist Sozialhilfe?
Sozialhilfe sichert Ihren Lebens-Unterhalt, wenn Sie kein Einkommen oder zu wenig Einkommen haben. Zum Beispiel:
- Geld für Essen
- Geld für Wohnung (Miete)
- Geld für Kleidung
- Geld für Strom und Heizung
Eingliederungshilfe war früher Teil der Sozialhilfe
Bis 2019: Eingliederungshilfe gehörte zur Sozialhilfe (im BSHG, Bundessozialhilfegesetz).
Das hatte Nachteile:
- Sie wurden wie „Hilfe-Empfänger“ behandelt
- Ihr Partner musste zahlen
- Sie durften kaum Vermögen haben
- Stigmatisierung
Was hat sich 2020 geändert?
Seit 2020: Eingliederungshilfe ist eigenständig(im SGB IX).
Die Vorteile:
- Sie haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe
- Partner zahlt nicht mehr
- Sie dürfen viel Vermögen haben (2026: 71.190 Euro)
- Bessere Rechtsstellung
- Weniger Stigmatisierung
Die Details zu diesen wichtigen Verbesserungen durch das Bundesteilhabe-Gesetz finden Sie in unserem Artikel Was ist Eingliederungshilfe? Grundlagen und Ziele.
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung
Das sind Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII):
Hilfe zum Lebensunterhalt
- Für Menschen, die nicht dauerhaft erwerbsgemindert sind
- Kurz- bis mittelfristige Hilfe
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Für Menschen ab 65 Jahren im Rentenalter?
- Oder für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen
- Langfristige Hilfe
Können Sie Eingliederungshilfe UND Sozialhilfe bekommen?
Ja! Das ist sogar normal. Wenn Sie wenig Einkommen haben und Eingliederungshilfe brauchen, bekommen Sie oft beides:
- Sozialhilfe/Grundsicherung für den Lebens-Unterhalt (Essen, Wohnen, Kleidung)
- Eingliederungshilfe für Teilhabe (Assistenz, Betreuung, Arbeit)
Eingliederungshilfe und Krankenversicherung (SGB V)
Die Kranken-Kasse zahlt für medizinische Behandlung. Aber wo ist die Grenze zur Eingliederungshilfe?
Was zahlt die Krankenkasse?
Behandlung von Krankheiten
- Arzt-Besuche
- Medikamente
- Krankenhaus-Aufenthalte
- Operationen
Medizinische Rehabilitation
- Reha nach Krankheit oder Operation
- Ziel: Gesundheit wiederherstellen
Häusliche Krankenpflege
- Wenn Sie krank sind und zu Hause Pflege brauchen
- Zeitlich begrenzt
- Medizinisch notwendig
Hilfsmittel: Wer ist zuständig?
Das ist oft unklar. Hier die Faustregel:
Kranken-Kasse zahlt, wenn
- Das Hilfsmittel Ihre Behinderung ausgleicht
- Oder: Das Hilfsmittel eine Behandlung sichert
- Beispiele: Rollstuhl, Hörgeräte, Prothesen, Inkontinenz-Material
Eingliederungshilfe zahlt, wenn
- Das Hilfsmittel speziell für Teilhabe nötig ist
- und wenn das Hilfsmittel über den medizinischen Ausgleich hinausgeht
- Beispiele: Spezielle Computer für die Arbeit, besondere Kommunikationshilfen
In der Praxis: Die Kranken-Kasse prüft zuerst. Wenn sie ablehnt, kann die Eingliederungshilfe zahlen.
Haushaltshilfe
Kranken-Kasse
- Zahlt Haushaltshilfe bei Krankheit (z.B. nach Operation)
- Zeitlich begrenzt
Eingliederungshilfe
- Zahlt Unterstützung im Haushalt dauerhaft
- Wenn Sie wegen Behinderung Hilfe brauchen
Abgrenzung: Behandlung vs. Teilhabe
Kranken-Kasse: Sie sind krank und brauchen Behandlung
Eingliederungshilfe: Sie haben eine Behinderung und brauchen Unterstützung zur Teilhabe
Beispiel
- Sie haben Depression und gehen zur Therapie → Kranken-Kasse zahlt
- Sie haben Depression und brauchen Assistenz im Alltag → Eingliederungshilfe zahlt
Eingliederungshilfe und Rentenversicherung (SGB VI)
Die Renten-Versicherung zahlt nicht nur Renten. Sie zahlt auch für Teilhabe am Arbeits-Leben.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Renten-Versicherung zahlt, wenn:
- Sie berufstätig sind oder waren
- Sie durch Krankheit oder Unfall Ihre Arbeit nicht mehr machen können
- Ziel: Sie sollen wieder arbeiten können
Beispiele
- Umschulung auf einen anderen Beruf
- Weiterbildung
- Arbeits-Erprobung
- Hilfen am Arbeitsplatz
Wann ist die Rentenversicherung zuständig?
Voraussetzung: Sie haben mindestens 15 Jahre in die Renten-Versicherung eingezahlt.
Wenn nicht: Dann ist meistens Eingliederungshilfe zuständig.
Medizinische Rehabilitation
Die Renten-Versicherung zahlt auch für medizinische Reha – wenn Sie berufstätig sind oder waren.
Ziel: Sie sollen wieder arbeiten können.
Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können, bekommen Sie Erwerbsminderungs-Rente von der Renten-Versicherung.
Wichtig: Auch mit Erwerbsminderungs-Rente können Sie Eingliederungshilfe bekommen (z.B. für Wohnen, Freizeit).
Eingliederungshilfe und Unfallversicherung (SGB VII)
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist die Unfall-Versicherung (Berufsgenossenschaft) zuständig.
Wann zahlt die Unfallversicherung?
- Bei Arbeits-Unfällen
- Bei Berufs-Krankheiten
- Bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit
Die Unfallversicherung zahlt
- Behandlung
- Rehabilitation
- Rente bei dauerhafter Behinderung
- Hilfen zur Teilhabe am Arbeits-Leben
Vorrang der Unfallversicherung
Wenn Ihre Behinderung durch einen Arbeits-Unfall entstand: Die Unfall-Versicherung ist vorrangig zuständig.
Erst wenn die Unfall-Versicherung nicht zahlt: Dann ist Eingliederungshilfe zuständig.
Eingliederungshilfe und Jugendhilfe (SGB VIII)
Für Kinder und Jugendliche gibt es besondere Regelungen.
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Körperliche oder geistige Behinderung
- Eingliederungshilfe-Träger ist zuständig (Sozialamt)
Seelische Behinderung
- Jugend-Amt ist zuständig (Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII)
Die „inklusive Lösung“ ab 2028
Geplant: Ab 2028 soll für alle Kinder mit Behinderung das Jugend-Amt zuständig sein. Egal ob körperliche, geistige oder seelische Behinderung.
Vorteil: Einfacher für Familien. Eine einzige Anlaufstelle statt mehrere.
Eingliederungshilfe und Arbeitsförderung (SGB III/II)
Beim Arbeits-Amt (Agentur für Arbeit) und beim Jobcenter gibt es auch Leistungen für Menschen mit Behinderung.
Arbeitslosengeld und Bürgergeld
Arbeitslosengeld (SGB III)
- Wenn Sie arbeitslos sind und Beiträge gezahlt haben
- Von der Agentur für Arbeit
Bürgergeld (SGB II)
- Wenn Sie arbeitslos sind und keine Beiträge gezahlt haben
- Oder wenn das Arbeitslosengeld nicht reicht
- Vom Jobcenter
Und Eingliederungshilfe? Sie können Arbeitslosengeld/Bürgergeld und Eingliederungshilfe bekommen.
Beispiel: Thomas ist arbeitslos und bekommt Bürgergeld. Er hat auch eine Behinderung und bekommt Eingliederungshilfe für Unterstützung beim Wohnen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Auch die Agentur für Arbeit zahlt Hilfen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Wer ist zuständig?
- Wenn Sie sozialversicherungspflichtig arbeiten oder gearbeitet haben: Meistens die Renten-Versicherung
- Wenn nicht: Agentur für Arbeit oder Eingliederungshilfe
Die genaue Zuständigkeit wird im Einzelfall geklärt.
Mehrere Leistungen gleichzeitig – Geht das?
Ja, das ist möglich und oft sinnvoll!
Viele Menschen mit Behinderung bekommen mehrere Leistungen von verschiedenen Stellen.
Das ist normal und richtig! Jede Leistung hat ihren eigenen Zweck.
Häufige Kombinationen
Kombination 1: Eingliederungshilfe + Pflege
- Sehr häufig
- Pflege für Versorgung (Körperpflege)
- Eingliederungshilfe für Teilhabe (Arbeit, Freizeit)
Kombination 2: Eingliederungshilfe + Grundsicherung
- Auch sehr häufig
- Grundsicherung für Lebens-Unterhalt (Essen, Wohnen)
- Eingliederungshilfe für Teilhabe
Kombination 3: Eingliederungshilfe + Krankenkasse
- Normal
- Krankenkasse für Behandlung und Hilfsmittel
- Eingliederungshilfe für Teilhabe
Kombination 4: Eingliederungshilfe + Erwerbsminderungs-Rente
- Häufig
- Rente für Lebens-Unterhalt
- Eingliederungshilfe für Teilhabe (Wohnen, Freizeit)
Wer koordiniert die Leistungen?
Wenn Sie mehrere Leistungen von verschiedenen Stellen bekommen, kann das kompliziert werden.
Hilfe gibt es:
- Die Reha-Träger koordinieren untereinander
- Sie haben einen Anspruch auf Beratung
- EUTB-Beratungsstellen helfen kostenlos
Wo Sie Unterstützung bei schwierigen Anträgen und Zuständigkeits-Fragen bekommen, erfahren Sie in unserem Artikel:
- Beratung und Unterstützung finden
Trägerübergreifendes Persönliches Budget
Sie können auch mehrere Leistungen als Persönliches Budget bekommen. Das heißt: Sie bekommen Geld von mehreren Stellen und organisieren alles selbst.
Beispiel: Maria bekommt ein trägerübergreifendes Budget aus:
- Eingliederungshilfe (für Assistenz)
- Pflege-Kasse (für Pflege)
- Kranken-Kasse (für Behandlungspflege)
Alles wird in einem Budget zusammengefasst. Sie hat nur eine Ansprechstelle. Wie das Persönliche Budget funktioniert und welche Vorteile es bietet, erklärt unser Artikel:
- Persönliches Budget – Selbstbestimmt leben
Vorrangigkeit und Nachrangigkeit
Ein wichtiges Prinzip im Sozialrecht: Nachrangigkeit.
Was bedeutet „Nachrangigkeit“?
Eingliederungshilfe ist nachrangig. Das heißt:
Erst prüfen andere Stellen: Kranken-Kasse, Pflege-Kasse, Renten-Versicherung, Unfall-Versicherung, Arbeits-Amt.
Wenn die nicht zahlen: Dann zahlt Eingliederungshilfe.
Eingliederungshilfe ist nachrangig
Das klingt negativ. Ist es aber nicht!
Der Vorteil: Sie bekommen auf jeden Fall Hilfe. Wenn keine andere Stelle zahlt, springt Eingliederungshilfe ein.
Wichtig: Nachrangigkeit bedeutet nicht: Sie bekommen weniger Hilfe. Sie bekommen die gleiche Hilfe – nur von der richtigen Stelle.
Andere Leistungen müssen zuerst ausgeschöpft werden
Beispiel: Sie brauchen einen Rollstuhl.
- Die Kranken-Kasse prüft zuerst
- Wenn die Kranken-Kasse zahlt: gut
- Wenn die Kranken-Kasse ablehnt: Die Eingliederungshilfe prüft
Sie müssen nicht selbst klären, wer zuständig ist. Das machen die Ämter untereinander aus.
Aber: Keine Benachteiligung!
Nachrangigkeit darf nicht bedeuten: Sie müssen länger warten.
Sie haben Anspruch auf schnelle Hilfe – egal welche Stelle zuständig ist.
Zuständigkeitsklärung – Wer ist verantwortlich?
Was passiert, wenn mehrere Stellen zuständig sein könnten?
Das Prinzip: „Einer für alle“
Es gilt: Der erste Reha-Träger, an den Sie sich wenden, ist zuständig – zumindest erstmal.
Das bedeutet: Sie stellen Ihren Antrag bei einer Stelle (z.B. Eingliederungshilfe). Diese Stelle muss sich um alles kümmern.
Auch wenn sie nicht zuständig ist: Sie muss Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterleiten. Und zwar innerhalb von 2 Wochen.
Was passiert bei Zuständigkeits-Streit?
Manchmal sind sich die Ämter nicht einig: Wer ist zuständig?
Für Sie wichtig: Das ist nicht Ihr Problem! Die Ämter müssen das untereinander klären.
Sie müssen nicht warten!
Auch wenn die Zuständigkeit unklar ist: Sie bekommen Hilfe.
Gesetzliche Regelung: Wenn nach 2 Monaten noch keine Entscheidung da ist, muss die Stelle zahlen, bei der Sie den Antrag gestellt haben. Die Ämter regeln das später untereinander.
Leistungen aus einer Hand
Wenn Sie mehrere Leistungen brauchen, haben Sie Anspruch auf einen Gesamt-Plan.
Das bedeutet: Eine Stelle koordiniert alles. Sie haben einen Ansprechpartner. Nicht zehn verschiedene.
Wie das Antragsverfahren abläuft, welche Fristen gelten und was der Gesamt-Plan ist, erklärt unser Artikel:
Praktische Beispiele: Wer zahlt was?
Beispiel 1: Maria braucht Unterstützung im Haushalt
Situation: Maria hat Multiple Sklerose. Sie braucht Hilfe im Haushalt.
Frage: Wer zahlt?
Antwort
- Kurzzeitig nach Krankheits-Schub: Kranken-Kasse zahlt Haushaltshilfe
- Dauerhaft wegen Behinderung: Eingliederungshilfe zahlt Unterstützung im Haushalt (als Teil der Sozialen Teilhabe)
- Bei Pflegebedürftigkeit: Pflege-Kasse zahlt (Pflegegrad erforderlich)
Lösung für Maria: Sie hat Pflegegrad 2. Also zahlt die Pflege-Kasse. Zusätzlich bekommt sie Eingliederungshilfe für Freizeitbegleitung.
Beispiel 2: Thomas braucht einen Rollstuhl
Situation: Thomas hat eine Querschnitts-Lähmung nach Unfall.
Frage: Wer zahlt den Rollstuhl?
Antwort
- Wenn Arbeits-Unfall: Unfall-Versicherung (Berufsgenossenschaft)
- Wenn kein Arbeits-Unfall: Kranken-Kasse
- Wenn Kranken-Kasse ablehnt: Eingliederungshilfe (selten bei Rollstühlen)
Lösung für Thomas: Es war ein Freizeit-Unfall. Also zahlt die Kranken-Kasse den Rollstuhl.
Beispiel 3: Lisa braucht Hilfe bei der Arbeit
Situation: Lisa hat eine Lern-Behinderung. Sie arbeitet in einem Büro und braucht Unterstützung.
Frage: Wer zahlt die Arbeits-Assistenz?
Antwort
- Wenn sie berufstätig ist und Beiträge gezahlt hat: Kann Renten-Versicherung sein
- Wenn nicht: Eingliederungshilfe
- Wenn arbeitslos: Agentur für Arbeit
Lösung für Lisa: Sie arbeitet seit 2 Jahren. Die Renten-Versicherung prüft zuerst. Lehnt ab, weil Lisa noch nicht lange genug eingezahlt hat. Also zahlt Eingliederungshilfe die Arbeits-Assistenz.
Beispiel 4: Herr Müller braucht Unterstützung und Pflege
Situation: Herr Müller (58 Jahre) hat Multiple Sklerose. Er braucht Hilfe beim Waschen und Anziehen. Außerdem möchte er weiter arbeiten und in der Freizeit aktiv sein.
Frage: Wer zahlt was?
Lösung für Herr Müller
- Pflege-Kasse: Zahlt Pflege-Geld (Pflegegrad 3) für Hilfe beim Waschen und Anziehen
- Eingliederungshilfe: Zahlt Arbeits-Assistenz am Arbeitsplatz und Freizeitbegleitung
- Kranken-Kasse: Zahlt medizinische Behandlung, Medikamente, Hilfsmittel (z.B. Rollator)
Ergebnis: Herr Müller bekommt Leistungen von drei verschiedenen Stellen – und das ist gut so! Jede Leistung hat ihren Zweck.
Vergleichs-Tabelle: Alle Leistungen im Überblick
| Leistung | Gesetz | Ziel | Beispiele | Wer zahlt? | Mit Eingliederungshilfe kombinierbar? |
|---|---|---|---|---|---|
| Eingliederungshilfe | SGB IX | Teilhabe ermöglichen | Assistenz, Wohnen, Arbeit, Freizeit | Sozialamt/Bezirk | – |
| Pflege | SGB XI | Versorgung bei Pflegebedürftigkeit | Waschen, Anziehen, Essen | Pflege-Kasse | ✓ Ja |
| Krankenversicherung | SGB V | Behandlung von Krankheiten | Arzt, Medikamente, Reha | Kranken-Kasse | ✓ Ja |
| Rentenversicherung | SGB VI | Rente, berufliche Reha | Umschulung, Rente | Renten-Versicherung | ✓ Ja |
| Unfallversicherung | SGB VII | Bei Arbeitsunfällen | Behandlung, Reha, Rente | Berufsgenossenschaft | ✓ Ja (nachrangig) |
| Jugendhilfe | SGB VIII | Für Kinder mit seelischer Behinderung | Förderung, Betreuung | Jugend-Amt | ✓ Ja (unterschiedliche Zuständigkeit) |
| Grundsicherung | SGB XII | Lebensunterhalt sichern | Geld für Essen, Wohnen | Sozial-Amt | ✓ Ja |
| Arbeitsförderung | SGB III/II | Arbeit vermitteln | Vermittlung, Weiterbildung | Arbeits-Amt, Jobcenter | ✓ Ja |
Zusammenfassung: Die wichtigsten Unterschiede
Merkbox: Das sollten Sie wissen
- ✅ Eingliederungshilfe fördert Teilhabe – Pflege versorgt bei Krankheit Pflegebedürftigkeit
- ✅ Pflege und Eingliederungshilfe können Sie gleichzeitig bekommen
- ✅ Eingliederungshilfe ist nachrangig – aber Sie bekommen trotzdem Hilfe
- ✅ Kranken-Kasse zahlt medizinische Behandlung – Eingliederungshilfe zahlt für Teilhabe
- ✅ Sozialhilfe/Grundsicherung sichert Lebens-Unterhalt – Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe
- ✅ Sie können mehrere Leistungen von verschiedenen Stellen bekommen
- ✅ Renten-Versicherung kann für berufliche Teilhabe zahlen – wenn Sie Beiträge gezahlt haben
- ✅ Bei Kindern: Unterschiedliche Zuständigkeiten je nach Art der Behinderung (ab 2028 vereinfacht)
- ✅ Zuständigkeits-Streit ist nicht Ihr Problem – Ämter klären das untereinander
- ✅ Eine Anlaufstelle reicht – der zuerst angegangene Träger koordiniert
- ✅ Beratungs-Stellen helfen bei komplizierten Zuständigkeitsfragen kostenlos
Checkliste: Welche Leistung brauche ich? (auch zum Download)
Nutzen Sie diese Checkliste zur Orientierung
- Ich brauche Hilfe bei Körperpflege, Essen, Mobilität: → Pflege-Kasse (Pflegeversicherung)
- Ich brauche Behandlung für eine Krankheit: → Kranken-Kasse
- Ich brauche Unterstützung, um am Leben teilzunehmen: → Eingliederungshilfe
- Ich brauche Geld für Lebens-Unterhalt (Essen, Wohnen): → Grundsicherung oder Bürgergeld
- Ich brauche Hilfe, um wieder arbeiten zu können: → Renten-Versicherung (wenn Beiträge gezahlt) oder Eingliederungshilfe
- Ich hatte einen Arbeits-Unfall: → Unfall-Versicherung (Berufsgenossenschaft)
- Mein Kind hat eine Behinderung: → Jugend-Amt (seelische Behinderung) oder Eingliederungshilfe-Träger (körperliche/geistige Behinderung)
- Ich bin unsicher: → EUTB-Beratungsstelle (kostenlos!)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der wichtigste Unterschied zwischen Eingliederungshilfe und Pflege?
Eingliederungshilfe fördert Teilhabe am Leben (z.B. Arbeit, Freizeit). Pflege versorgt bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit (z.B. Körperpflege). Beide haben unterschiedliche Ziele und ergänzen sich oft.
Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig bekommen?
Ja! Das ist sogar sehr häufig. Viele Menschen bekommen z.B. Eingliederungshilfe und Pflege-Leistungen gleichzeitig. Oder Eingliederungshilfe und Grundsicherung. Jede Leistung hat ihren Zweck.
Was bedeutet Nachrangigkeit?
Eingliederungshilfe ist nachrangig. Das heißt: Andere Stellen (Kranken-Kasse, Pflege-Kasse, Renten-Versicherung) prüfen zuerst. Wenn die nicht zahlen, zahlt Eingliederungshilfe. Sie bekommen aber auf jeden Fall Hilfe!
Muss ich selbst entscheiden, wer zuständig ist?
Nein! Das ist nicht Ihre Aufgabe. Die Ämter und Versicherungen klären das untereinander. Sie stellen Ihren Antrag, und die Stellen entscheiden, wer zahlt.
Bekomme ich Eingliederungshilfe, wenn ich auch Pflege bekomme?
Ja! Sehr viele Menschen haben beides. Pflege für die Versorgung (Körperpflege, Essen), Eingliederungshilfe für Teilhabe (Arbeit, Freizeit, soziale Kontakte).
Wer entscheidet, was Pflege ist und was Eingliederungshilfe ist?
Die Pflege-Kasse und der Eingliederungshilfe-Träger entscheiden gemeinsam. Faustregel: Versorgung = Pflege, Teilhabe = Eingliederungshilfe. Sie müssen das nicht selbst klären.
Brauche ich einen Pflegegrad für Eingliederungshilfe?
Nein! Eingliederungshilfe ist unabhängig vom Pflegegrad. Sie brauchen eine wesentliche Behinderung, keinen Pflegegrad.
Wer zahlt Therapien?
Die Kranken-Kasse zahlt medizinisch notwendige Therapien. Eingliederungshilfe kann zusätzliche Therapien zahlen, wenn sie für Teilhabe wichtig sind (z.B. im Rahmen medizinischer Rehabilitation).
Ist Eingliederungshilfe das gleiche wie Sozialhilfe?
Nein! Bis 2019 war Eingliederungshilfe Teil der Sozialhilfe. Seit 2020 ist sie eigenständig im SGB IX. Das ist ein wichtiger Unterschied und bedeutet bessere Rechte für Sie.
Kann ich Eingliederungshilfe und Grundsicherung bekommen?
Ja! Grundsicherung sichert Ihren Lebens-Unterhalt (Geld für Essen, Wohnen). Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe. Sehr viele Menschen mit Behinderung bekommen beides zusammen.
Wer zahlt meine Miete?
Nicht die Eingliederungshilfe! Miete wird gezahlt von Ihrem eigenen Einkommen, der Grundsicherung (Kosten der Unterkunft), Wohn-Geld oder Bürgergeld.
Details zur Finanzierung finden Sie im Artikel:
Zahlt die Rentenversicherung auch Eingliederungshilfe?
Nein, das sind verschiedene Leistungen. Die Renten-Versicherung zahlt Renten und berufliche Rehabilitation (wenn Sie Beiträge gezahlt haben). Eingliederungshilfe ist etwas anderes.
Was ist, wenn ich einen Arbeitsunfall hatte?
Dann ist die Unfall-Versicherung (Berufsgenossenschaft) vorrangig zuständig. Sie zahlt Behandlung, Reha und Rente. Nur was die Unfall-Versicherung nicht zahlt, kann die Eingliederungshilfe übernehmen.
Kann ich Erwerbsminderungs-Rente und Eingliederungshilfe bekommen?
Ja! Die Rente sichert Ihren Lebens-Unterhalt. Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe (z.B. beim Wohnen oder in der Freizeit). Beides zusammen ist möglich.
Wer ist bei Kindern mit Behinderung zuständig?
Das hängt von der Art der Behinderung ab:
- Körperliche oder geistige Behinderung = Eingliederungshilfe-Träger (Sozialamt)
- Seelische Behinderung = Jugend-Amt
Ab 2028 soll das vereinfacht werden. Dann soll für alle Kinder das Jugend-Amt zuständig sein.
Kann mein Kind mehrere Leistungen bekommen?
Ja! Zum Beispiel Eingliederungshilfe für Teilhabe, Pflege für Versorgung und Leistungen der Kranken-Kasse für die Behandlung. Wie bei Erwachsenen können auch Kinder Leistungen von mehreren Stellen erhalten.
Was ist, wenn sich zwei Ämter für zuständig halten?
Das ist selten, aber möglich. Dann müssen die Ämter das untereinander klären. Für Sie wichtig: Sie bekommen auf jeden Fall Leistungen. Wer am Ende zahlt, regeln die Ämter später.
Was ist, wenn sich kein Träger für zuständig hält?
Der zuerst angegangene Träger muss zahlen – zumindest vorläufig. Nach zwei Wochen muss er entweder selbst leisten oder Ihren Antrag weiterleiten. Sie müssen nicht warten.
Wo bekomme ich Hilfe bei Zuständigkeits-Fragen?
Bei EUTB-Beratungsstellen. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig. Die Berater kennen sich mit Zuständigkeiten aus und helfen Ihnen.
Mehr dazu im Artikel:
Weiterführende Informationen
Vertiefen Sie Ihr Wissen:
- Was ist Eingliederungshilfe? Grundlagen und Ziele – Alle Grundlagen, BTHG, Rechtsanspruch
- Leistungen der Eingliederungshilfe im Überblick – Alle 4 Bereiche im Detail
- Kosten und Einkommen: Was muss ich bezahlen? – Finanzierung und Eigen-Beteiligung
Zu praktischen Fragen
- Antrag stellen: Schritt für Schritt – Wie Sie Eingliederungshilfe beantragen
- Beratung und Unterstützung finden – Hilfe bei komplexen Zuständigkeitsfragen
- Persönliches Budget – Selbstbestimmt leben – Leistungen von mehreren Trägern kombiniert als Budget
Zur Umsetzung
- Ambulante Eingliederungshilfe – Selbstständig wohnen mit Unterstützung
- Wunsch- und Wahlrecht nutzen – Ihre Rechte bei allen Leistungen
Quellen