Was können Sie durch Eingliederungshilfe bekommen? Welche Unterstützung gibt es konkret? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alle Leistungen – mit vielen praktischen Beispielen aus dem Alltag. Von Assistenz im Haushalt über Hilfe bei der Arbeit bis zur Unterstützung in der Freizeit.
Die 4 Bereiche der Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe ist vielfältig. Es gibt 4 große Bereiche:
- Soziale Teilhabe – Ihr Leben in der Gesellschaft
- Teilhabe an Bildung – Lernen und sich weiterbilden
- Teilhabe am Arbeits-Leben – Arbeiten und Geld verdienen
- Medizinische Rehabilitation – Gesund werden oder gesund bleiben
Jeder Bereich hat viele verschiedene Leistungen. Sie bekommen die Leistungen, die Sie persönlich brauchen. Nicht jeder bekommt alles – sondern das, was zu Ihrer Situation passt.
Wichtig zu wissen: Die grundlegenden Voraussetzungen für Eingliederungshilfe, wer Anspruch hat und wie das Bundesteilhabe-Gesetz Ihre Rechte stärkt, erklärt unser Artikel Was ist Eingliederungshilfe? Grundlagen und Ziele.
Soziale Teilhabe
Das ist der größte und wichtigste Bereich. Es geht um Ihr Leben in der Gesellschaft.
Was bedeutet „Soziale Teilhabe“?
Soziale Teilhabe heißt: Sie sind dabei. Sie machen mit. Sie leben mittendrin – nicht abseits oder ausgegrenzt.
Welche Leistungen gibt es?
- Assistenz-Leistungen
- Alltags-Assistenz: Jemand hilft Ihnen beim Einkaufen, bei Behörden, im Haushalt
- Freizeit-Assistenz: Jemand begleitet Sie ins Kino, zum Sport, zu Freunden
- Kommunikations-Assistenz: Jemand hilft Ihnen bei Gesprächen, oder übersetzt in Gebärden-Sprache
- Eltern-Assistenz: Wenn Sie selbst Eltern sind und wegen Ihrer Behinderung Unterstützung bei der Kinder-Betreuung brauchen
- 10 Stunden pro Woche Assistenz für Einkaufen und Haushalt
- 5 Stunden pro Woche Assistenz für Freizeit (Schwimmen, Treffen mit Freunden)
- Begleitung zum Arzt bei Bedarf
- Hilfe beim Wohnen
- Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung
- Ein Betreuungs-Dienst kommt regelmäßig zu Ihnen
- Hilfe bei alltäglichen Dingen
- Sie wohnen mit anderen zusammen
- Jeder hat sein eigenes Zimmer
- Es gibt gemeinsame Räume (Küche, Wohnzimmer)
- Ambulanter Dienst kommt zur Unterstützung
- Sie leben in einer Wohn-Einrichtung oder Wohn-Gruppe
- Es gibt Betreuung rund um die Uhr
- Es gibt Gemeinschafts-Leben
- Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung
- Tagsüber gehen Sie in eine Tages-Stätte
- Montags: Zusammen einkaufen und Woche planen
- Donnerstags: Behörden-Post durchgehen, Rechnungen bezahlen
- Tages-Gestaltung
- Sie gehen tagsüber in eine Einrichtung
- Dort gibt es Beschäftigungs-Angebote
- Es gibt Kreativ-Angebote, Bewegungs-Angebote, soziale Aktivitäten
- Für Menschen, die nicht (mehr) arbeiten können
- Für Menschen mit hohem Unterstützungs-Bedarf
- Individuelle Förderung
- Ohne Leistungs-Druck
- Gemeinsames Frühstück
- Kreativ-Angebote (Malen, Basteln)
- Bewegungs-Angebote (Gymnastik)
- Gemeinsames Mittagessen
- Gesellschafts-Spiele, Musik
- Hilfe bei der Mobilität
- Fahr-Dienste: Transport zu wichtigen Terminen, zur Tages-Stätte, zur Arbeit
- Mobilitäts-Training: Sie lernen, sich selbstständig zu bewegen (z.B. Fahren mit Bus oder Straßenbahn)
- Kraftfahrzeug-Hilfen: Unterstützung beim Auto (z.B. Umbau, Führerschein)
- Orientierungs- und Mobilitäts-Training (lernt, sich mit Langstock in der Stadt zu bewegen)
- Bei Bedarf: Begleitung zu neuen Orten
- Fahr-Dienst für weite Strecken
- Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe
- Sport-Angebote: Inklusive Sport-Gruppen, Para-Sport
- Kultur-Angebote: Begleitung zu Konzerten, zum Theater, zu Ausstellungen
- Urlaubs-Reisen: Begleitete Urlaubs-Fahrten oder Unterstützung im Urlaub
- Ehrenamt: Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement
- Vereine: Hilfe beim Mitmachen in Vereinen
- Begleitung zu Konzerten (1x pro Monat)
- Unterstützung beim Chor-Singen (jemand hilft ihm, sich in der Gruppe zurechtzufinden)
- Einmal im Jahr: Begleitete Urlaubs-Reise (5 Tage)
- Besondere Hilfen in besonderen Lebens-Lagen
Beispiele:
Konkretes Beispiel: Maria (32 Jahre) Maria hat eine körperliche Behinderung und sitzt im Rollstuhl. Sie bekommt:
Ambulant betreutes Wohnen (BeWo):
Die verschiedenen Wohn-Möglichkeiten mit ambulanter Unterstützung beschreibt unser Artikel Ambulante Eingliederungshilfe.
Ambulante Wohn-Gemeinschaften:
Stationäres Wohnen:
Teilstationäres Wohnen:
Einen Vergleich aller Wohn-Formen und wann welche Form sinnvoll ist, finden Sie in unserem Artikel Stationäre und teilstationäre Angebote.
Konkretes Beispiel: Thomas (28 Jahre) Thomas hat Lern-Schwierigkeiten. Er wohnt in seiner eigenen kleinen Wohnung. Zweimal pro Woche kommt eine Betreuerin:
Thomas lebt selbstständig – er bekommt die Unterstützung, die er braucht.
Tages-Stätten:
Förder-Gruppen:
Konkretes Beispiel: Frau Schmidt (65 Jahre) Frau Schmidt ist Rentnerin und hat eine geistige Behinderung. Sie geht von Montag bis Freitag in eine Senioren-Tages-Stätte für Menschen mit Behinderung:
So hat ihr Tag Struktur und sie hat soziale Kontakte.
Beispiele:
Wichtig: Ein angemessenes Auto zählt seit 2024 nicht mehr als Vermögen – Sie dürfen Ihr Fahrzeug behalten und zusätzlich bis zu 71.190 Euro (Stand 2026) sparen.
Konkretes Beispiel: Lisa (24 Jahre) Lisa ist blind. Sie bekommt:
Beispiele:
Konkretes Beispiel: Michael (35 Jahre) Michael hat Autismus. Er liebt Musik. Er bekommt:
Es gibt auch Hilfen für besondere Situationen.
Beispiele:
- Eltern-Assistenz: Wenn Sie selbst Eltern sind
- Hilfe bei Gewalt: Schutz und Unterstützung bei Gewalt-Erfahrungen
- Unterstützung in Krisen: Bei schwierigen Lebens-Situationen
Teilhabe an Bildung
Lernen ist wichtig – in jedem Alter. Eingliederungshilfe unterstützt Sie beim Lernen.
Welche Leistungen gibt es?
1. Schul-Bildung
Schul-Begleitung (Integrations-Helfer):
- Jemand ist in der Schule bei Ihnen
- Hilft bei organisatorischen Dingen
- Hilft bei der Kommunikation
- Unterstützt im Unterricht (aber: unterrichtet nicht!)
Konkretes Beispiel: Jonas (10 Jahre) Jonas hat eine körperliche Behinderung. Sein Schul-Begleiter:
- Hilft ihm beim An- und Ausziehen (Sport)
- Trägt schwere Schul-Bücher
- Schreibt für ihn, wenn nötig
- Hilft bei Gruppen-Arbeiten
So kann Jonas eine reguläre Schule besuchen.
Hilfs-Mittel für die Schule:
- Spezielle Computer
- Angepasste Schreibtische
- Spezielle Lern-Software
- Gebärden-Dolmetscher für gehörlose Schüler
2. Studium und Hochschule
Studien-Assistenz:
- Hilfe beim Mitschreiben in Vorlesungen
- Unterstützung beim Lesen von Fach-Literatur
- Hilfe bei der Organisation des Studiums
- Begleitung zu Praktikum
Technische Hilfen:
- Spezielle Computer-Ausstattung
- Spezielle Software (z.B. Vorlese-Programme)
- Angepasste Arbeits-Plätze in der Bibliothek
Konkretes Beispiel: Sarah (22 Jahre) Sarah studiert Jura und hat eine Seh-Behinderung. Sie bekommt:
- Vorlese-Software für juristische Texte
- Studien-Assistenz: 10 Stunden pro Woche für Vorlesen und Recherche
- Vergrößerungs-Software für ihren Laptop
- Mehr Zeit bei Prüfungen
3. Berufs-Bildung
Ausbildungs-Begleitung:
- Unterstützung während der Ausbildung
- Hilfe beim Lernen
- Unterstützung im Betrieb
Besondere Ausbildungs-Stätten:
- Berufsbildungswerke (BBW) für Menschen mit Behinderung
- Intensive Betreuung
- Angepasste Lern-Bedingungen
Konkretes Beispiel: Kevin (19 Jahre) Kevin macht eine Ausbildung zum Koch. Er hat Lern-Schwierigkeiten. Er bekommt:
- Ausbildungs-Begleitung im Betrieb (jemand erklärt Aufgaben nochmal)
- Nachhilfe für die Berufsschule
- Unterstützung bei der Prüfungs-Vorbereitung
4. Fort- und Weiterbildung
Auch nach der Ausbildung können Sie weiterlernen.
Beispiele:
- Computer-Kurse
- Sprach-Kurse
- Berufliche Weiterbildungen
- Persönlichkeits-Entwicklung
Wichtig: Es muss einen Bezug zu Ihrer Teilhabe haben. Reine Hobby-Kurse werden nicht bezahlt – außer sie dienen Ihrer sozialen Teilhabe.
Teilhabe am Arbeits-Leben
Arbeit ist wichtig. Sie verdienen Geld. Sie sind Teil eines Teams. Sie leisten einen Beitrag.
Welche Leistungen gibt es?
- Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
- Jemand unterstützt Sie direkt am Arbeits-Platz
- Hilft bei bestimmten Aufgaben
- Die Sie wegen Ihrer Behinderung nicht selbst machen können
- Holt Akten aus hohen Regalen
- Bedient schwere Geräte (Kopierer, Drucker)
- Hilft bei Besprechungen außer Haus
- Spezielle Computer-Ausstattung
- Angepasste Arbeits-Plätze
- Spezielle Software
- Jemand kommt an Ihren Arbeits-Platz
- Hilft Ihnen, sich einzuarbeiten
- Begleitet Sie in der Anfangs-Zeit
- Kam die ersten 3 Monate täglich (2 Stunden)
- Erklärte Arbeits-Abläufe
- Half bei Kommunikation mit Kollegen
- Jetzt kommt er nur noch 1x pro Monat zur Kontrolle
- Budget für Arbeit
- Ihr Arbeitgeber bekommt einen Lohn-Kosten-Zuschuss
- Bis zu 75% des Lohns
- Dafür stellt er Sie ein (statt dass Sie in einer Werkstatt arbeiten)
- Sie arbeiten auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
- Ihr Chef bekommt 1.200 Euro pro Monat Zuschuss
- Julia bekommt 1.600 Euro Lohn (Mindestlohn!)
- Eine Fach-Kraft kommt 2x pro Woche und unterstützt Julia
- Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Ein geschützter Arbeits-Bereich
- Für Menschen mit Behinderung
- Mit Anleitung und Betreuung
- Verschiedene Arbeits-Bereiche (Montage, Verpackung, Garten, Küche, usw.)
- Sie lernen die Werkstatt kennen
- Es wird geprüft: Ist die Werkstatt das Richtige für Sie?
- Sie lernen verschiedene Tätigkeiten
- Sie werden gefördert
- Ziel: Fähigkeiten entwickeln
- Sie arbeiten in der Werkstatt
- Mit Anleitung
- In einem geschützten Rahmen
- Für Menschen mit sehr hohem Unterstützungs-Bedarf
- Schwerpunkt auf Förderung, nicht auf Arbeit
- Ohne Leistungs-Druck
- Montage-Bereich (schraubt Teile zusammen)
- Feste Arbeits-Zeiten: Montag-Freitag, 8-15 Uhr
- Bekommt ca. 380 Euro Werkstatt-Entgelt
- Plus Grundsicherung (insgesamt ca. 1.200 Euro/Monat)
- Hat dort Freunde gefunden
- Alternativen zur Werkstatt
Arbeits-Assistenz:
Konkretes Beispiel: Anna (30 Jahre) Anna arbeitet in einem Büro und sitzt im Rollstuhl. Ihre Arbeits-Assistenz (5 Stunden pro Woche):
Technische Arbeits-Hilfen:
Job-Coaching:
Konkretes Beispiel: Marco (25 Jahre) Marco hat Autismus und arbeitet in einer IT-Firma. Ein Job-Coach:
Das ist eine besondere Form – seit 2018.
Wie funktioniert das?
Plus: Sie bekommen Anleitung und Begleitung am Arbeits-Platz.
Konkretes Beispiel: Julia (28 Jahre) Julia hat eine Lern-Behinderung. Früher war sie in einer Werkstatt. Jetzt arbeitet sie in einem Supermarkt:
So hat Julia einen richtigen Job mit richtigem Lohn.
Wenn Sie (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können, gibt es Werkstätten.
Was ist eine Werkstatt?
Wichtig: Sie haben in der Werkstatt kein Arbeits-Verhältnis, sondern einen arbeitnehmer-ähnlichen Status. Sie bekommen kein Gehalt, sondern ein Werkstatt-Entgelt (2026: durchschnittlich ca. 350-400 Euro/Monat) plus Grundsicherung.
Die 3 Bereiche der Werkstatt:
Eingangs-Verfahren (3 Monate):
Berufsbildungs-Bereich (bis 2 Jahre):
Arbeits-Bereich (dauerhaft):
Förder- und Betreuungs-Bereich:
Konkretes Beispiel: Stefan (35 Jahre) Stefan hat eine geistige Behinderung. Er arbeitet seit 10 Jahren in einer Werkstatt:
Es gibt auch andere Tages-Strukturen:
Zuverdienstprojekte:
- Leichtere Arbeiten
- Weniger Stunden
- Für Menschen, die nicht voll arbeiten können
Inklusionsbetriebe:
- Betriebe auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
- Aber: Mindestens 30% der Mitarbeiter haben Behinderung
- Besondere Unterstützung
Andere Tages-Strukturen:
- Haus-Wirtschafts-Dienste
- Garten-Bau
- Kunst-Projekte
Medizinische Rehabilitation
Medizinische Reha hilft Ihnen, gesund zu bleiben oder gesünder zu werden.
Wichtig zu wissen
Oft zahlt nicht die Eingliederungshilfe, sondern die Kranken-Kasse oder Renten-Versicherung. Eingliederungshilfe zahlt medizinische Reha nur in bestimmten Fällen. Die genauen Unterschiede, wer wann zuständig ist, erklärt unser Artikel Eingliederungshilfe und andere Leistungen – Was ist der Unterschied?
Welche Leistungen gibt es?
- Therapien
- Physio-Therapie (Krankengymnastik)
- Ergo-Therapie (Übungen für Alltags-Fähigkeiten)
- Logopädie (Sprach-Therapie)
- Psycho-Therapie
- Wenn die Therapie für Ihre Teilhabe wichtig ist
- Und nicht nur medizinisch notwendig
- Und wenn die Kranken-Kasse nicht zahlt
- Hilfsmittel
- Rollstühle
- Hörgeräte
- Kommunikations-Hilfen
- Spezielle Computer
- Prothesen
- Reha-Maßnahmen
- Stationäre Reha (in einer Reha-Klinik)
- Ambulante Reha
- Mobile Reha (zu Hause)
- Früh-Förderung (für Kinder)
Beispiele:
Wann zahlt Eingliederungshilfe?
Konkretes Beispiel: Leon (8 Jahre) Leon hat eine Entwicklungs-Verzögerung. Die Kranken-Kasse zahlt 20 Einheiten Ergotherapie pro Jahr. Leon braucht aber mehr. Eingliederungshilfe zahlt zusätzlich 30 Einheiten – damit Leon besser im Alltag zurechtkommt.
Beispiele:
Wer zahlt? Meist die Kranken-Kasse. Eingliederungshilfe zahlt nur besondere Hilfsmittel, die speziell für Teilhabe nötig sind.
Beispiele:
Wer zahlt? Meist die Kranken-Kasse oder Renten-Versicherung. Die Eingliederungshilfe zahlt nur, wenn die anderen nicht zuständig sind.
Für kleine Kinder mit Behinderung oder Entwicklungs-Verzögerung.
Was ist Früh-Förderung?
- Förderung in den ersten Lebensjahren
- Verschiedene Therapien werden kombiniert
- Ziel: Entwicklung fördern, Behinderung mildern
Konkretes Beispiel: Emma (3 Jahre) Emma hat Down-Syndrom. Sie bekommt
- 2x pro Woche Früh-Förderung zu Hause (je 1 Stunde)
- Kombination aus Physio-Therapie, Ergo-Therapie, Spiel-Förderung
- Beratung für die Eltern
Wie bekommen Sie diese Leistungen?
Der Weg zur Unterstützung
- Antrag stellen
- Bedarfs-Ermittlung
- Gesamtplan
- Sie wählen
- Die Hilfe beginnt
Sie stellen einen Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe (meist beim Sozial-Amt oder Bezirk). Wie das genau funktioniert, welche Unterlagen Sie brauchen und wie die Bedarfs-Ermittlung abläuft, erklärt unser Artikel Antrag stellen: Schritt für Schritt.
Ein Mitarbeiter kommt zu Ihnen (oder Sie gehen zum Amt). Er fragt: Was brauchen Sie? Was sind Ihre Ziele?
Es wird ein Plan erstellt: Welche Leistungen bekommen Sie? Von wem? Wie oft?
Sie dürfen wählen: Welchen Dienst möchten Sie? Welche Einrichtung?
Das nennt man Wunsch- und Wahlrecht. Wie Sie dieses Recht nutzen und durchsetzen können, beschreibt unser Artikel Wunsch- und Wahlrecht nutzen.
Sie bekommen die Unterstützung. Entweder als Sach-Leistung (der Dienst kommt zu Ihnen) oder als Persönliches Budget (Sie bekommen Geld und organisieren selbst).
Wenn Sie alles lieber selbst organisieren möchten statt fertige Hilfe zu bekommen, kann das Persönliche Budget die richtige Wahl sein. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Persönliches Budget – Selbstbestimmt leben.
Was kostet das für Sie?
Viele Menschen zahlen nichts für Eingliederungshilfe. Nur wenn Sie sehr viel Einkommen haben, müssen Sie etwas zuzahlen.
Einkommens-Freibetrag 2026: Ungefähr 39.500 40.341 Euro/Jahr bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit. Die meisten Menschen verdienen weniger und zahlen deshalb nichts.
Vermögens-Freibetrag 2026: Sie dürfen 71.190 Euro besitzen. Plus: Ihr eigenes Haus und ein angemessenes Auto zählen nicht als Vermögen.
Alle Details zu Kosten, Eigen-Beteiligung und viele Rechenbeispiele finden Sie in unserem Artikel Kosten und Einkommen: Was muss ich bezahlen?.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst
Soziale Teilhabe
✅ Assistenz im Alltag und in der Freizeit
✅ Ambulantes oder stationäres Wohnen
✅ Tages-Stätten und Förder-Gruppen
✅ Mobilität und Fahr-Dienste
✅ Freizeit, Sport, Kultur, Urlaub
✅ Hilfen in besonderen Lebens-Lagen
Teilhabe an Bildung
✅ Schul-Begleitung
✅ Studien-Assistenz
✅ Ausbildungs-Begleitung
✅ Weiterbildungen
Teilhabe am Arbeits-Leben
✅ Arbeits-Assistenz
✅ Budget für Arbeit
✅ Werkstatt für behinderte Menschen
✅ Job-Coaching
✅ Technische Arbeits-Hilfen
Medizinische Rehabilitation
✅ Therapien (wenn sie für die Teilhabe wichtig sind)
✅ Besondere Hilfs-Mittel
✅ Früh-Förderung für Kinder
Wichtig: Sie bekommen die Leistungen, die Sie brauchen. Passend zu Ihrer Situation.
Weiterführende Informationen
Vertiefen Sie Ihr Wissen:
Grundlagen
- Was ist Eingliederungshilfe? Grundlagen und Ziele – Wer hat Anspruch? Was regelt das BTHG?
- Eingliederungshilfe und andere Leistungen – Was ist der Unterschied? – Abgrenzung zu Pflege, Krankenkasse, etc.
Wohnen
- Ambulante Eingliederungshilfe – Leben in der eigenen Wohnung mit Unterstützung
- Stationäre und teilstationäre Angebote – Wohn-Einrichtungen und Tages-Stätten
Praktisches
- Antrag stellen: Schritt für Schritt – So bekommen Sie die Leistungen
- Persönliches Budget – Selbstbestimmt leben – Geld statt Sach-Leistung
- Wunsch- und Wahlrecht nutzen – Sie dürfen mitbestimmen
- Kosten und Einkommen: Was muss ich bezahlen? – Finanzierung
Hilfe
- Beratung und Unterstützung finden – Kostenlose Beratung bei EUTB
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Unterstützung bekomme ich im Alltag?
Im Haushalt:
- Hilfe beim Einkaufen
- Hilfe beim Kochen
- Hilfe beim Putzen und Aufräumen
- Hilfe bei der Wäsche
Bei Terminen und Behörden:
- Begleitung zu Ärzten
- Hilfe beim Lesen und Verstehen von Briefen
- Unterstützung bei Anträgen
- Begleitung zu Ämtern
In der Freizeit:
- Begleitung zu Veranstaltungen (Kino, Konzerte, Theater)
- Unterstützung beim Sport
- Begleitung zu Freunden
- Hilfe bei Hobbys
Bei der Mobilität:
- Fahr-Dienste
- Begleitung bei neuen Wegen
- Unterstützung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Die konkrete Unterstützung wird bei der Bedarfs-Ermittlung festgelegt. Wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie in unserem Artikel Antrag stellen: Schritt für Schritt.
Kann die Eingliederungshilfe auch für Urlaub zahlen?
Möglichkeiten:
Begleitete Urlaubs-Reisen:
- Gruppen-Reisen speziell für Menschen mit Behinderung
- Mit Betreuung und Unterstützung
- Verschiedene Ziele (Meer, Berge, Städte-Reisen)
Urlaubs-Begleitung:
- Sie machen Ihren eigenen Urlaub
- Jemand begleitet Sie
- Eingliederungshilfe zahlt die Begleitung
Assistenz im Urlaub:
- Sie nehmen Ihre reguläre Assistenz mit in den Urlaub
- Die Kosten werden weiter bezahlt
Wichtig:
- Der Urlaub muss „angemessen“ sein (nicht 3 Wochen Luxus-Hotel)
- Sie können nicht jeden Monat verreisen
- Aber: 1-2 Urlaubs-Reisen pro Jahr sind normal
Beispiel: Anna macht Urlaub Anna (35 Jahre) hat eine geistige Behinderung. Sie macht:
- Einmal im Jahr: 1 Woche begleitete Gruppen-Reise (Eingliederungshilfe zahlt)
- Einmal im Jahr: 1 Woche Urlaub mit ihrer Familie (ihre Assistenz kommt mit, Eingliederungshilfe zahlt die Assistenz-Kosten)
Bekomme ich Hilfe bei der Arbeit?
Arbeits-Assistenz:
- Jemand hilft Ihnen direkt bei der Arbeit
- Bei Tätigkeiten, die Sie wegen Ihrer Behinderung nicht selbst machen können
- Die Stundenanzahl richtet sich nach Ihrem Bedarf
- Sie sind regulär beschäftigt, die Assistenz ist zusätzlich
Job-Coaching:
- Besonders in der Anfangs-Zeit
- Jemand hilft Ihnen, sich einzuarbeiten
- Die Person unterstützt bei der Organisation
- Zeitlich begrenzt (z.B. 3-6 Monate)
Technische Hilfen:
- Spezielle Computer-Ausstattung
- Angepasste Arbeits-Plätze
- Spezielle Software (z.B. Vorlese-Programme, Vergrößerungs-Software)
- Kommunikations-Hilfen
Budget für Arbeit:
- Ihr Arbeitgeber bekommt einen Zuschuss
- Sie bekommen Mindestlohn oder mehr
- Plus: Anleitung und Begleitung am Arbeits-Platz
Werkstatt für behinderte Menschen:
- Wenn Sie nicht auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können
- Geschützter Arbeits-Bereich
- Mit Anleitung und Betreuung
Wer zahlt?
- Bei regulärer Beschäftigung: Meist Eingliederungshilfe
- Manchmal auch Renten-Versicherung (wenn Sie lange Zeit Beiträge gezahlt haben)
- Bei Arbeitslosigkeit: Agentur für Arbeit
Welche Stelle zuständig ist und wie die verschiedenen Leistungen zusammen funktionieren, erklärt unser Artikel Eingliederungshilfe und andere Leistungen – Was ist der Unterschied?.
Beispiel: Marco arbeitet in einem Büro
Marco (30 Jahre) hat eine körperliche Behinderung und arbeitet in einer Verwaltung. Er bekommt:
- 10 Stunden pro Woche Arbeits-Assistenz (für Akten-Transport, Bedienung von schweren Geräten)
- Höhen-verstellbarer Schreibtisch (einmalige Kosten: bezahlt)
- Spezielle Computer-Maus (ergonomisch)
So kann Marco seinen Job gut machen.
Bekomme ich Eingliederungshilfe auch als Kind?
Wichtiger Unterschied:
- Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung: Eingliederungshilfe-Träger (Sozialamt) ist zuständig
- Kinder mit seelischer Behinderung: Jugend-Amt ist zuständig
Ab 2028 wird das vereinfacht: Dann soll für alle Kinder das Jugend-Amt zuständig sein.
Leistungen für Kinder:
- Früh-Förderung
- Schul-Begleitung (Integrations-Helfer)
- Assistenz im Alltag
- Entlastung für Familien
- Hilfs-Mittel
Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig bekommen?
Beispiel 1: Mehrere Bereiche der Eingliederungshilfe
Sie können z.B. bekommen:
- Assistenz beim Wohnen (Soziale Teilhabe)
- Arbeits-Assistenz (Teilhabe am Arbeits-Leben)
- Weiterbildung (Teilhabe an Bildung)
Beispiel 2: Eingliederungshilfe + andere Leistungen
Sie können zusätzlich bekommen:
- Pflegegeld von der Pflege-Kasse
- Grundsicherung für Lebens-Unterhalt
- Leistungen der Kranken-Kasse
Jede Leistung hat ihren eigenen Zweck. Sie ergänzen sich.
Muss ich in eine Werkstatt?
Alternativen:
- Arbeit auf dem allgemeinen Arbeits-Markt (mit Arbeits-Assistenz oder Budget für Arbeit)
- Inklusionsbetriebe
- Zuverdienst-Projekte
- Andere Tages-Strukturen
- Tages-Stätten (ohne Arbeits-Charakter)
Werkstatt ist eine Option – keine Pflicht.
Sie haben Wunsch- und Wahlrecht. Sie entscheiden mit, was für Sie das Richtige ist. Wie Sie Ihr Wahlrecht nutzen und durchsetzen, erklärt unser Artikel Wunsch- und Wahlrecht nutzen.
Wie viele Stunden Unterstützung bekomme ich?
Beispiele:
- Wenig Unterstützung: 2-5 Stunden pro Woche (z.B. Hilfe bei Behörden-Post)
- Mittlere Unterstützung: 10-20 Stunden pro Woche (z.B. Assistenz im Alltag und in der Freizeit)
- Viel Unterstützung: 30-40 Stunden pro Woche oder mehr (z.B. umfassende Alltags-Assistenz)
- Rund-um-die-Uhr: Bei sehr hohem Bedarf (dann meist stationäres Wohnen)
Wichtig: Der Bedarf wird für jede Person neu ermittelt. Es gibt keine Standard-Lösungen.
Kann ich den Dienst oder die Einrichtung selbst wählen?
Das bedeutet:
- Sie dürfen wählen, welcher Dienst Sie unterstützt
- Sie dürfen wählen, in welcher Einrichtung Sie wohnen
- Sie dürfen wählen, welche Werkstatt Sie besuchen
Das Amt muss Ihre Wünsche berücksichtigen – außer Ihre Wünsche sind „unverhältnismäßig“ teuer oder ungeeignet.
Wie Sie Ihr Wahlrecht nutzen und was Sie tun können, wenn das Amt Ihre Wünsche ablehnt, beschreibt unser Artikel Wunsch- und Wahlrecht nutzen.
Was ist, wenn ich mit einem Dienst nicht zufrieden bin?
Ihre Möglichkeiten:
- Gespräch mit dem Dienst: Sagen Sie, was Sie stört. Oft lassen sich Probleme lösen.
- Wechsel des Dienstes: Sie dürfen zu einem anderen Dienst wechseln. Informieren Sie das Amt.
- Beschwerde: Bei schlimmen Problemen können Sie sich beschweren (beim Amt oder bei der Heimaufsicht).
Wichtig: Sie müssen sich nicht mit schlechter Betreuung abfinden. Sie haben Rechte!
Bekomme ich Eingliederungshilfe auch als Rentner?
Auch Senioren mit Behinderung haben vollen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Leistungen für Senioren:
- Assistenz im Alltag
- Ambulantes Wohnen oder stationäres Wohnen
- Senioren-Tages-Stätten für Menschen mit Behinderung
- Freizeit-Angebote
- Mobilität
Kombination mit Pflege: Viele Senioren bekommen Eingliederungshilfe und Pflege-Leistungen. Das ist normal und möglich.
Wo bekomme ich Beratung?
- Kostenlos
- Unabhängig vom Amt
- Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung
- Helfen bei allen Fragen rund um Eingliederungshilfe
Weitere Anlaufstellen:
- Sozial-Verbände (VdK, SoVD, Lebenshilfe)
- Selbsthilfe-Gruppen
- Betreuungs-Vereine
Alle Kontakte und eine Übersicht, wer wo hilft, finden Sie in unserem Artikel Beratung und Unterstützung finden.
Sie haben weitere Fragen zu den Leistungen? Wenden Sie sich an eine EUTB-Beratungsstelle. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig. Die Berater helfen Ihnen herauszufinden, welche Leistungen für Sie passen. Adressen und Telefonnummern finden Sie in unserem Artikel Beratung und Unterstützung finden.