Sie oder Ihr Angehöriger braucht mehr Unterstützung, als eine ambulante Hilfe leisten kann? Oder Sie suchen nach einem Angebot für tagsüber – mit Struktur, Gemeinschaft und Förderung? In diesem Artikel erklären wir, was stationäre und teilstationäre Angebote sind, wann sie sinnvoll sind, welche Wohnformen es gibt und was sie kosten. Praktisch, klar und in Einfacher Sprache.
Nicht jeder Mensch mit Behinderung kann oder möchte allein in einer eigenen Wohnung leben. Manchmal ist der Unterstützungs-Bedarf sehr groß. Manchmal fehlt einfach die passende ambulante Lösung. Und manchmal braucht es tagsüber eine Tages-Stätte oder eine Werkstatt – auch wenn man abends zu Hause wohnt.
Genau für diese Situationen gibt es stationäre und teilstationäre Angebote in der Eingliederungshilfe. Sie sind Teil des Systems – und sie haben ihre Berechtigung. Gleichzeitig sagt das Gesetz klar: Ambulant hat Vorrang. Das heißt: Zuerst wird geprüft, ob jemand mit ambulanter Unterstützung gut in der eigenen Wohnung leben kann.
Dabei geht es immer um Teilhabe, Selbst-Bestimmung und Inklusion.
Viele dieser Hilfen gehören zu den Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
In diesem Artikel lesen Sie, was diese Angebote sind, wie sie sich unterscheiden, was sie kosten und wann sie passen.
Alle Themen der Artikelserie finden Sie im Überblick: Eingliederungshilfe – Alle wichtigen Informationen
Was bedeutet „stationär“ und „teilstationär“?
Stationär – Einfach erklärt
Stationär bedeutet: Sie wohnen in einer Einrichtung. Rund um die Uhr. Dort bekommen Sie Betreuung, Pflege und Unterstützung – immer dann, wenn Sie sie brauchen. Sie schlafen dort, essen dort und leben dort.
Heute sagen Fachleute oft auch: besondere Wohnform.
Das ist der aktuelle Begriff für viele Wohn-Heime und Wohn-Gruppen.
Beispiel: Ein Wohn-Heim für Menschen mit geistiger Behinderung. Herr Müller ist 45 Jahre alt. Er lebt dort seit 10 Jahren. Er hat sein eigenes Zimmer. Er isst gemeinsam mit anderen. Jeden Tag gibt es Betreuer, die helfen.
Stationäre Angebote werden im SGB IX, Teil 2 (§§ 90 ff.) geregelt. Seit dem Bundesteilhabe-Gesetz (BTHG), gültig seit 2020, wird stärker auf Selbst-Bestimmung und ambulante Alternativen geachtet.
Teilstationär – Einfach erklärt
Teil-stationär bedeutet: Sie wohnen zu Hause – aber einen Teil des Tages verbringen Sie in einer Einrichtung. Zum Beispiel gehen Sie tagsüber in eine Tages-Stätte oder eine Werkstatt. Abends sind Sie wieder zu Hause.
Solche Angebote heißen oft auch tages-strukturierende Angebote.
Sie geben dem Tag einen festen Ablauf, soziale Kontakte und Förderung.
Beispiel: Frau Schmidt (38 Jahre) wohnt in ihrer eigenen kleinen Wohnung. Von Montag bis Freitag fährt sie morgens in eine Tages-Stätte. Dort frühstückt sie gemeinsam mit anderen, bastelt, macht Bewegungs-Übungen und trifft Freunde. Um 16 Uhr kommt sie nach Hause.
Vergleich: Ambulant, teilstationär und stationär
| Bereich | Ambulant | Teilstationär | Stationär |
|---|---|---|---|
| Wohnen | Eigene Wohnung | Eigene Wohnung | Wohn-Einrichtung oder besondere Wohnform |
| Betreuung | Stundenweise, nach Bedarf | Tagsüber in der Einrichtung | Rund um die Uhr |
| Selbst-Bestimmung | Sehr hoch | Hoch | Eingeschränkter |
| Privatsphäre | Vollständig | Zuhause vollständig | Begrenzt |
| Tages-Struktur | Selbst organisiert | Durch die Einrichtung tagsüber | Durch die Einrichtung |
| Geeignet wenn | Der Bedarf überschaubar ist | Tagsüber Struktur nötig ist | Sehr hoher Bedarf besteht |
| Kosten | Fach-Leistungen werden bezahlt | Fach-Leistungen werden bezahlt | Fach-Leistungen und Unterkunft getrennt |
Alles über ambulante Betreuung finden Sie im Artikel Ambulante Eingliederungshilfe.
Wann sind diese Angebote sinnvoll?
Stationäres Wohnen: Wann passt es?
Stationäres Wohnen ist sinnvoll, wenn:
- der Unterstützungs-Bedarf sehr hoch ist
- rund um die Uhr Hilfe gebraucht wird
- ambulante Betreuung nicht ausreicht
- die Familie oder andere Personen die Grund-Versorgung nicht sicherstellen können oder wollen
- die Person selbst in eine Einrichtung möchte
Wichtig: Ob stationär, teilstationär oder ambulant am besten passt, wird nicht einfach geschätzt. Das Amt muss Ihren Bedarf genau prüfen. Das heißt Bedarfs-Ermittlung.
Danach wird gemeinsam geplant, welche Hilfe passt. Das nennt man Gesamt-Plan-Verfahren.
Wenn mehrere Stellen zusammenarbeiten müssen, kann auch ein Teilhabe-Plan-Verfahren wichtig sein.
Wichtig: Stationäres Wohnen ist keine schlechtere Wahl. Für manche Menschen ist es die beste Lösung. Es gibt Sicherheit, Gemeinschaft und verlässliche Unterstützung.
Teilstationäre Angebote: Wann passen sie?
Teilstationäre Angebote sind sinnvoll, wenn:
- Sie zu Hause wohnen können, aber tagsüber Struktur brauchen
- Sie nicht allein zu Hause sein möchten oder können
- Sie soziale Kontakte und Aktivitäten brauchen
- Sie nicht oder nicht mehr in einem regulären Betrieb arbeiten können
- Sie Förderung und Beschäftigung möchten
Der Grundsatz: Ambulant hat Vorrang
Das Bundesteilhabe-Gesetz sagt klar: Ambulant vor stationär. Das steht in § 104 SGB IX.
Das bedeutet: Wenn jemand mit ambulanter Unterstützung gut in der eigenen Wohnung leben kann, dann soll das ermöglicht werden. Eine Einrichtung ist dann nicht die erste Wahl.
Aber: Das bedeutet nicht, dass stationäre Angebote schlecht sind. Es bedeutet nur: Zuerst prüfen, ob ambulant funktioniert. Wenn nicht, dann ist die Einrichtung die richtige Lösung.
Grundlagen und Ziele der Eingliederungshilfe finden Sie im Artikel Was ist Eingliederungshilfe? Grundlagen und Ziele.
Stationäre Wohnformen im Überblick
Wohnheime und Wohn-Gruppen
Die häufigste stationäre Wohnform ist das Wohn-Heim oder die Wohn-Gruppe. Heute wird dafür oft auch der Begriff besondere Wohnform benutzt.
- Wohn-Heim: Größere Einrichtung mit vielen Bewohnern. Oft mit verschiedenen Angeboten.
- Wohn-Gruppe: Kleinere Einheit, oft 6 bis 12 Personen. Wohnen in einer Wohnung oder einem Haus. Betreuer sind vor Ort.
Beide Formen gehören zur Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX (Leistungen zur Sozialen Teilhabe).
Für diese besondere Wohnform entscheiden sich oft Menschen mit geistiger Behinderung.
2022 hatten 64,1 % der Menschen in besonderen Wohnformen eine geistige Behinderung. Nur 29,9 % haben eine seelische Behinderung (BAGüS-Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2024 (Berichtsjahr 2022).
Wo finde ich Einrichtungen? Über das zuständige Sozialamt oder den Eingliederungshilfe-Träger. Fachleute sprechen auch vom zuständigen Träger oder von Rehabilitations-Trägern. Auch Verbände wie die Caritas, Diakonie, Lebenshilfe oder AWO betreiben viele Einrichtungen.
Betreuung rund um die Uhr
In stationären Einrichtungen sind immer Betreuer da. Auch nachts. Das ist ein wichtiger Unterschied zu ambulantem Wohnen.
Das bietet:
- Sicherheit – besonders nachts
- schnelle Hilfe bei Problemen
- Verlässlichkeit – auch an Wochen-Enden und Feiertagen
- Unterstützung bei medizinischen Notfällen
Praxis-Hinweis: Die Qualität der Betreuung schwankt stark zwischen Einrichtungen. Besuchen Sie Einrichtungen vorher. Schauen Sie sich um. Fragen Sie nach dem Personal-Schlüssel oder Fachkraft-Schlüssel. Das heißt: Wie viele Mitarbeitende sind für wie viele Bewohner da?
Gemeinschafts-Leben
In stationären Einrichtungen leben Sie nicht allein. Das hat Vorteile und Nachteile.
Was das Gemeinschafts-Leben bietet:
- tägliche soziale Kontakte
- gemeinsame Mahlzeiten
- gemeinsame Freizeit-Gestaltung
- Unterstützung durch andere Bewohner
- Gefühl von Zugehörigkeit
Was manchmal fehlt:
- Ruhe und Rückzug
- eigene Gestaltungs-Freiheit
- Privatsphäre
Darum sind Mit-Bestimmung und Selbst-Bestimmung auch in einer Einrichtung wichtig.
Teilstationäre Angebote im Überblick
Tages-Stätten und Tages-Förderung
Eine Tages-Stätte ist eine Einrichtung, die tagsüber besucht wird. Sie bietet:
- Struktur und Tages-Rhythmus
- Beschäftigungs-Angebote
- Soziale Kontakte
- Pädagogische und therapeutische Förderung
- Gemeinsame Mahlzeiten
Tages-Stätten gibt es für verschiedene Ziel-Gruppen:
- Menschen mit geistiger Behinderung
- Menschen mit körperlicher Behinderung
- Menschen mit psychischer Erkrankung
- Senioren mit Behinderung
Tages-Stätten gibt es für verschiedene Ziel-Gruppen: Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit körperlicher Behinderung, Menschen mit psychischer Erkrankung, Senioren mit Behinderung.
Fachleute sagen für manche Angebote auch Tages-Förderstätte.
Das ist besonders wichtig für Menschen mit sehr hohem Unterstützungs-Bedarf.
Förder-Gruppen sind eine besondere Form: für Menschen mit sehr hohem Unterstützungs-Bedarf, die in einer Werkstatt nicht arbeiten können. Sie bekommen individuelle Förderung ohne Leistungs-Druck.
Solche Hilfen gehören oft zu den tages-strukturierenden Angeboten.
Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM)
Die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) ist ein teil-stationäres Angebot der Teilhabe am Arbeitsleben (§ 58 SGB IX).
Sie bietet:
- Arbeit und Beschäftigung in einem geschützten Rahmen
- Ausbildung und berufliche Bildung
- Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Ein kleines Entgelt
- Sozialen Anschluss
In einer WfbM gibt es meist einen Berufsbildungs-Bereich und einen Arbeits-Bereich.
Außerdem gibt es oft einen Werkstatt-Rat. Das ist die Interessen-Vertretung der Beschäftigten in der Werkstatt.
Werkstätten sind für Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (noch) nicht arbeiten können. Sie sind aber kein End-Stadium – viele Menschen können später zum allgemeinen Arbeitsmarkt übergehen, zum Beispiel durch das Budget für Arbeit. Auch ein Budget für Ausbildung oder ein Inklusions-Betrieb kann eine Alternative sein.
Kombination mit ambulanter Hilfe
Teil-stationäre Angebote werden sehr häufig mit ambulanter Hilfe kombiniert.
Beispiel: Herr Weber (51 Jahre, psychische Erkrankung) wohnt in einer kleinen Wohnung. Dreimal pro Woche kommt ein ambulanter Betreuer (BeWo) zu ihm. An fünf Tagen pro Woche besucht Herr Weber eine Tages-Stätte. So hat er tagsüber Struktur und bleibt gleichzeitig selbst-ständig.
Diese Kombination ist sehr verbreitet und bewährt. Sie gibt Sicherheit und erhält gleichzeitig die Selbst-Ständigkeit.
Vorteile und Nachteile
Vorteile: Sicherheit, Gemeinschaft und Struktur
Stationäre Angebote bieten:
- ✅ Rund-um-die-Uhr-Betreuung und Sicherheit
- ✅ Feste Tages-Strukturen helfen vielen Menschen
- ✅ Soziale Gemeinschaft und Kontakte
- ✅ Professionelle Pflege und Unterstützung immer verfügbar
- ✅ Entlastung für Angehörige
- ✅ Kein Organisations-Aufwand für die Person selbst
Teilstationäre Angebote bieten:
- ✅ Selbst-ständiges Wohnen bleibt erhalten
- ✅ Tagsüber Struktur, Gemeinschaft und Förderung
- ✅ Günstigere Kosten als voll-stationär
- ✅ Flexible Kombination mit ambulanter Hilfe möglich
- ✅ Gut als Übergangs-Lösung geeignet
Nachteile: Weniger Privatsphäre und weniger Selbst-Bestimmung
Stationäre Angebote können bedeuten:
- ❌ Weniger Privat-Sphäre – man lebt mit anderen
- ❌ Haus-Regeln und feste Zeiten
- ❌ Eigene Entscheidungen manchmal eingeschränkt
- ❌ Wechsel von Betreuungs-Personal kann Schwierigkeiten machen
- ❌ Entfernung von Familie und Freunden
Teilstationäre Angebote können bedeuten:
- ❌ Abends und nachts allein zu Hause
- ❌ Einrichtung sagt, wann man da sein muss
- ❌ Nicht für jeden passend
Darum ist es wichtig, immer zu fragen: Welche Wohnform passt am besten zu meiner Teilhabe, meiner Selbst-Bestimmung und meinem Alltag?
Der Wechsel zwischen den Wohnformen
Von stationär zu ambulant
Immer mehr Menschen wechseln aus einer Einrichtung in eine eigene Wohnung. Das ist ein wichtiges Ziel des BTHG: Inklusion und Selbst-Bestimmung stärken.
Das geht schrittweise:
- Ambulante Begleitung in der Einrichtung stärken
- Probe-Wohnen in einer ambulanten Wohn-Gemeinschaft
- Eigene Wohnung mit starker ambulanter Unterstützung
- Schritt für Schritt mehr Selbst-Ständigkeit
Wichtig: Dieser Wechsel muss gut geplant und begleitet werden. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Eingliederungshilfe-Träger. Oft ist dafür eine neue Bedarfs-Ermittlung nötig. Danach folgt wieder ein Gesamt-Plan-Verfahren.
Von ambulant zu teilstationär
Manchmal reicht ambulante Unterstützung allein nicht mehr aus. Zum Beispiel:
- Die Erkrankung verändert sich
- Angehörige können nicht mehr unterstützen
- Vereinsamung wird ein Problem
- fehlende Tages-Struktur wird ein Problem
Dann kann eine Tages-Stätte oder ein teil-stationäres Angebot die richtige Ergänzung sein. Das muss nicht dauerhaft sein – manchmal ist es eine Übergangs-Lösung.
Flexible Übergänge möglich
Das BTHG hat die Übergänge zwischen den Wohnformen erleichtert. Es gibt keine starre Grenze mehr zwischen ambulant und stationär.
Das bedeutet konkret:
- Leistungen aus verschiedenen Bereichen können kombiniert werden
- Übergänge sind möglich, ohne Ansprüche zu verlieren
- individuelle Lösungen stehen im Mittelpunkt
Praxis-Tipp: Planen Sie Wechsel frühzeitig. Informieren Sie das Sozialamt rechtzeitig. Lassen Sie sich von der EUTB kostenlos beraten.
Kosten – Was zahle ich?
Eingliederungshilfe zahlt Fach-Leistungen
Die Eingliederungshilfe zahlt die sogenannten Fach-Leistungen. Das sind die Leistungen, die mit Ihrer Behinderung zusammenhängen:
- Betreuung und Assistenz
- pädagogische Förderung
- therapeutische Angebote
- Tages-Gestaltung
Fach-Leistungen sind etwas anderes als Existenz-sichernde Leistungen.
Existenz-sichernde Leistungen sind Hilfen für den Lebens-Unterhalt, zum Beispiel für Wohnen, Essen oder Kleidung.
Diese Kosten werden direkt zwischen dem Eingliederungshilfe-Träger und der Einrichtung abgerechnet.
Ihre Eigen-Beteiligung
Ob Sie etwas zahlen müssen, hängt von Ihrem Einkommen ab.
Für die meisten Menschen gilt:
- Die meisten Menschen zahlen nichts, weil sie unter den Einkommens-Grenzen liegen.
- 2026 gilt: Bis ca. 341 Euro Jahres-Einkommen zahlen Sie nichts.
- Auch Ihr Vermögen wird berücksichtigt – aber Sie dürfen 190 Euro behalten.
- Ihr Partner muss nicht zahlen – das ist seit 2020 geregelt.
Besonderheit stationär: Im stationären Bereich zahlen Sie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst. Diese Kosten werden von Ihrem Einkommen, Ihrer Rente oder oft von der Grundsicherung bezahlt – nicht von der Eingliederungshilfe. Die Fach-Leistung bleibt davon getrennt.
Wenn Grundsicherung nicht passt, kann im Einzelfall auch Hilfe zum Lebens-Unterhalt wichtig sein.
Alle Details zu Kosten und Einkommens-Grenzen finden Sie in diesem Artikel: Kosten und Einkommen: Was muss ich bezahlen?
Barbetrag bleibt Ihnen
Wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben, bekommen Sie einen Barbetrag. Das ist Ihr persönliches Geld für kleine Dinge des Alltags – Kleidung, Ausflüge, Freizeit-Aktivitäten, Persönliches.
Der Barbetrag beträgt aktuell ca. 27 % des Regel-Satzes nach SGB XII. Fachleute sprechen auch vom Barbetrag nach § 27b SGB XII. Niemand darf Ihnen dieses Geld wegnehmen. Es ist Ihr Geld.
Pflege und stationäre Angebote
Wenn Sie zusätzlich Pflege brauchen, können auch die Pflege-Versicherung, ein Pflegegrad und Pflege-Sachleistungen wichtig sein.
Dann müssen Eingliederungshilfe und Pflege gut zusammenarbeiten.
Lesen Sie: Antrag stellen: Schritt für Schritt
Über Unterschiede zu anderen Leistungen: Eingliederungshilfe und andere Leistungen – Was ist der Unterschied?
Berührungs-Punkte mit ambulanten Diensten
Kombination: Eigene Wohnung und Tagesstätte
Viele Menschen kombinieren die Vorteile von zwei Angeboten:
- Sie wohnen in der eigenen Wohnung
- tagsüber gehen sie in eine Tages-Stätte
Ein ambulanter Dienst kann dabei helfen, morgens den Tag zu beginnen, abends die Rückkehr zu begleiten und die Zeit zu Hause sicher zu gestalten.
Übergangs-Begleitung durch ambulante Dienste
Wenn jemand aus einer stationären Einrichtung in die eigene Wohnung wechselt, braucht er oft intensive Begleitung.
Ambulante Dienste spielen dabei eine wichtige Rolle:
- Sie begleiten bei der Wohnungs-Suche
- Sie helfen, den Alltag zu organisieren
- Sie sind in der Eingewöhnungs-Phase häufiger da
- Sie bauen die Unterstützung schrittweise ab
Diese Übergangs-Begleitung ist ein anerkannter Teil der Eingliederungshilfe. Sie stärkt Selbst-Bestimmung und Sozialraum-Orientierung.
Ambulante Hilfe als Alternative
Bevor stationäre oder teil-stationäre Angebote in Betracht gezogen werden, lohnt es sich immer zu fragen: Könnte ambulante Hilfe ausreichen?
Manchmal reicht eine Ausweitung der ambulanten Stunden. Manchmal hilft der Wechsel in eine ambulante Wohn-Gemeinschaft. Manchmal ist die Lösung eine Kombination von beiden.
Auch Wohn-Assistenz oder ein Persönliches Budget können eine Alternative sein.
Merkbox: Das wissen Sie jetzt:
✅ Stationär = Wohnen in einer Einrichtung, Betreuung rund um die Uhr
✅ Teil-stationär = Eigene Wohnung + tagsüber in Tages-Stätte oder Werkstatt
✅ Ambulant hat Vorrang – stationär nur, wenn ambulant nicht ausreicht
✅ Wohn-Heime und Wohn-Gruppen heißen heute oft auch besondere Wohnformen
✅ Tages-Stätten, Tages-Förderstätten und WfbM sind häufige teil-stationäre Angebote
✅ Bedarfs-Ermittlung und Gesamt-Plan-Verfahren helfen zu klären, welche Wohnform passt
✅ Bei mehreren Stellen kann auch ein Teilhabe-Plan-Verfahren wichtig sein
✅ Kosten: Fach-Leistungen zahlt die Eingliederungshilfe – Unterkunft und Verpflegung gehören zu den Existenz-sichernden Leistungen
✅ Grundsicherung kann bei stationärem Wohnen wichtig sein
✅ Barbetrag nach § 27b SGB XII bleibt Ihnen
✅ Übergänge zwischen Wohnformen sind möglich – gut planen!
✅ Sie haben Wunsch- und Wahlrecht – Ihre Wünsche zählen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen einem Wohn-Heim und einer Wohn-Gruppe?
Ein Wohn-Heim ist eine größere Einrichtung mit vielen Bewohnern und vielen Angeboten. Eine Wohn-Gruppe ist kleiner – oft 6 bis 12 Personen in einer gemeinsamen Wohnung oder einem Haus. Beide sind stationäre Angebote der Eingliederungshilfe. Heute sagt man dafür oft auch „besondere Wohnform“. Wohn-Gruppen wirken oft familiärer und persönlicher.
Muss ich in ein Wohn-Heim weit weg von meiner Familie?
Nein – nicht unbedingt. Sie haben das Recht, in Ihrer Heimat-Stadt oder in der Nähe Ihrer Familie zu wohnen. Das nennt sich Sozial-Raum-Orientierung. Wenn es eine geeignete Einrichtung in Ihrer Nähe gibt, muss das Amt sie bevorzugen. Wenn das Amt das nicht tut, muss es das begründen.
Kann ich ein Wohn-Heim auch wieder verlassen?
Ja. Niemand ist dauerhaft an eine Einrichtung gebunden. Sie können einen Wechsel beantragen – zum Beispiel in eine ambulant betreute Wohnung. Das BTHG unterstützt genau diesen Weg. Lassen Sie sich von einer EUTB-Beratungs-Stelle beraten.
Was ist eine Förder-Gruppe und wer kommt dafür in Frage?
Eine Förder-Gruppe ist ein teilstationäres Angebot für Menschen, die aufgrund einer sehr schweren Behinderung nicht in einer Werkstatt arbeiten können. Oft spricht man auch von Tages-Förderung oder Tages-Förder-Stätte. Sie bietet persönliche Förderung, Aktivitäten und soziale Teilhabe ohne Leistungs-Druck. Zuständig ist der Eingliederungshilfe-Träger.
Wie unterscheidet sich eine WfbM von einer Tages-Stätte?
Die Werkstatt für Menschen mit Behinderung, kurz WfbM, ist auf Arbeit und Beschäftigung ausgerichtet. Es gibt ein kleines Arbeitsentgelt. Die Tages-Stätte ist auf Tages-Gestaltung, soziale Kontakte und Förderung ausgerichtet – ohne Arbeit. Beide Angebote sind teilstationär. Welches Angebot passt, hängt vom persönlichen Bedarf ab.
Bekomme ich in einem Wohn-Heim Pflege-Leistungen von der Pflege-Kasse?
Das ist komplizierter. Im stationären Bereich der Eingliederungshilfe ist die Zuständigkeit zwischen Pflege-Versicherung und Eingliederungshilfe klar geregelt. Beide Träger müssen zusammenarbeiten. Sie müssen das nicht allein klären – Ihr zuständiges Sozialamt oder eine Beratungs-Stelle hilft.
Was ist der Barbetrag und wie hoch ist er?
Der Barbetrag ist Ihr persönliches Geld, das Ihnen auch in einer stationären Einrichtung zusteht. Er liegt bei ca. 27 % des Regel-Satzes nach SGB XII und wird regelmäßig angepasst. Er ist gedacht für persönliche Ausgaben. Die Einrichtung darf dieses Geld nicht zurückhalten.
Quellen