Sie möchten Eingliederungshilfe beantragen?
Wir zeigen Ihnen genau, wie das geht. Schritt für Schritt.
Sie erfahren:
- Wo stelle ich den Antrag?
- Welche Unterlagen brauche ich?
- Was passiert bei der Bedarfs-Ermittlung?
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
Sie erfahren auch: Welche Rechte habe ich im Verfahren? Welche Leistungen zur sozialen Teilhabe gibt es? Was sind Assistenz-Leistungen? Was ist das Persönliche Budget?
Mit unserer Anleitung schaffen Sie das!
Der Weg zur Eingliederungshilfe – Übersicht
Hier der gesamte Ablauf im Überblick:
Die 7 Schritte
- Zuständige Stelle finden – Wo stelle ich den Antrag?
- Antrag stellen – Wie schreibe ich den Antrag?
- Unterlagen einreichen – Was brauche ich?
- Bedarfs-Ermittlung – Jemand fragt: Was brauchen Sie?
- Gesamtplan-Konferenz – Gemeinsam planen
- Bescheid bekommen – Zusage oder Ablehnung
- Hilfe beginnt – Sie bekommen Unterstützung
Durchschnittliche Dauer: 2-4 Monate vom Antrag bis zum Start der Hilfe.Wichtig: Bei der Planung geht es um Ihre Teilhabe. Teilhabe bedeutet: Sie sollen im Alltag, beim Wohnen, in der Freizeit, in der Bildung und bei der Arbeit gut mitmachen können.Sie sind nicht allein! Es gibt Beratungs-Stellen, die Ihnen helfen. Kostenlos. Unabhängig. Wo Sie diese Hilfe finden, erklärt unser Artikel Beratung und Unterstützung finden.
Schritt 1: Wo stelle ich den Antrag?
Wer ist zuständig?
Der Träger der Eingliederungshilfe an Ihrem Wohnort.
Das ist meist:
- Das Sozial-Amt
- Der Bezirk (in manchen Bundesländern)
- Das Landrats-Amt (auf dem Land)
- Die Kreis-Verwaltung
Der Träger ist ein Rehabilitations-Träger. Manchmal arbeiten mehrere Stellen zusammen. Dann spricht man auch von einem leistenden Rehabilitations-Träger.
Wie finde ich die richtige Stelle?
Möglichkeit 1: Im Internet suchen
- Suchen Sie: „Eingliederungshilfe“ + Ihr Wohnort
- Zum Beispiel: „Eingliederungshilfe München“
Möglichkeit 2: Bei der Stadt-Verwaltung fragen
- Rufen Sie die zentrale Telefon-Nummer Ihrer Stadt an
- Fragen Sie: „Wo kann ich Eingliederungshilfe beantragen?“
Möglichkeit 3: EUTB-Beratungsstelle fragen
- EUTB-Beratungsstellen kennen alle Adressen
- Die Beratung ist kostenlos
Möglichkeit 4: Bei Ihrer Gemeinde-Verwaltung nachfragen
- Die wissen, wer zuständig ist
- Oder leiten Sie weiter
Zuständigkeit nach Wohnort
Wichtig: Wo Sie wohnen, ist entscheidend. Nicht wo Sie geboren sind. Nicht wo Sie früher gewohnt haben.
Wenn Sie umziehen: Dann ändert sich die Zuständigkeit. Die neue Stadt/der neue Kreis ist dann zuständig.
Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen
Bei Kindern kommt es auf die Art der Behinderung an:
Körperliche oder geistige Behinderung:
- Zuständig: Eingliederungshilfe-Träger (Sozial-Amt)
Seelische Behinderung:
- Zuständig: Jugend-Amt
Das Jugend-Amt gehört zur Kinder- und Jugendhilfe.
Ab 18 Jahren: Immer Eingliederungshilfe-Träger.
Für kleine Kinder kann auch Früh-Förderung wichtig sein. Früh-Förderung hilft Kindern mit Entwicklungs-Problemen oder Behinderungen möglichst früh.
Für Kinder und Jugendliche kann auch Teilhabe an Bildung wichtig sein. Das bedeutet zum Beispiel Unterstützung in der Schule, in der Ausbildung oder beim Lernen.
Geplant ab 2028: Für alle Kinder soll das Jugend-Amt zuständig sein. Das wird einfacher.
Schritt 2: Wie stelle ich den Antrag?
Verschiedene Wege
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
- Schriftlich per Post
- Sie schreiben einen Brief
- Schicken ihn an die zuständige Stelle
- Am besten per Einschreiben mit Rückschein
- Persönlich vor Ort
- Sie gehen zum Amt
- Sie geben den Antrag dort ab
- Lassen Sie sich eine Kopie mit Eingangs-Stempel geben
- Per E-Mail (wenn möglich)
- Manche Ämter akzeptieren E-Mails
- Fragen Sie vorher nach
- Telefonisch
- Sie rufen beim Amt an
- Sis sagen, dass Sie Eingliederungshilfe beantragen möchten
- Das Amt schickt Ihnen dann Formulare
- Diese müssen Sie ausfüllen und zurückschicken
- Online (selten möglich)
- Manche Ämter haben Online-Formulare
- Das ist noch nicht überall möglich
Der formlose Antrag
Gut zu wissen: Sie brauchen kein spezielles Formular!
Ein einfacher Brief reicht. Das nennt man „formloser Antrag“.
Was muss im formlosen Antrag stehen?
- Ihr Name und Ihre Adresse
- Ihr Geburtsdatum
- Der Satz: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Eingliederungshilfe“
- Kurz hinschreiben: Was brauchen Sie? (ungefähr)
- Datum
- Unterschrift
Sie können auch kurz nennen, welche Hilfen Sie brauchen. Zum Beispiel: Assistenz-Leistungen im Alltag, Hilfen beim Wohnen, Hilfen zur Teilhabe am Arbeits-Leben oder Hilfen zur Teilhabe an Bildung.
Beispiel für einen formlosen Antrag:
Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
[hier die Adresse des Amtes hinschreiben]Musterstadt, 15. März 2026
Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Leistungen der Eingliederungshilfe.
Ich habe eine körperliche Behinderung und benötige Unterstützung
im Alltag und beim Wohnen. Ich möchte gern in meiner eigenen
Wohnung leben und brauche dafür Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
[Unterschrift]
Geburtsdatum: 01.05.1990
Tipp: Machen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen!
Der Antrags-Vordruck (Formular)
Viele Ämter haben auch Formulare. Sie können auch so ein Formular nutzen.
Wo bekommen Sie das Formular?
- Beim Amt vor Ort
- Auf der Internet-Seite des Amtes
- Per Post vom Amt (anfordern)
Hilfe beim Ausfüllen: Lassen Sie sich helfen! EUTB-Beratungsstellen, Sozialverbände oder Angehörige helfen beim Ausfüllen.
Wichtig: Das Antrags-Datum
Der Tag, an dem der Antrag beim Amt ankommt, zählt!
Das ist wichtig, weil:
- Leistungen gibt es oft ab Antrags-Datum (nicht ab Bewilligung)
- Fristen beginnen ab Antrags-Datum
Deshalb:
- Schicken Sie den Antrag per Einschreiben mit Rückschein
- Oder: Geben Sie den Antrag persönlich ab und lassen sich einen Eingangsstempel geben
- So haben Sie einen Beweis: Wann der Antrag ankam
Schritt 3: Welche Unterlagen brauche ich?
Die wichtigsten Dokumente – Checkliste (auch zum Download)
Sie brauchen nicht alle Unterlagen sofort. Sie können sie auch nachreichen.
Basis-Unterlagen
- Antrag (ausgefüllt und unterschrieben)
- Kopie Ihres Personal-Ausweises (Vorder- und Rückseite)
- Schwerbehinderten-Ausweis (falls vorhanden – aber nicht Pflicht!)
Medizinische Unterlagen:
- Ärztliche Bescheinigungen oder Atteste
- Berichte von Ärzten oder Therapeuten
- Frühere Gutachten (falls vorhanden)
- Pflegegutachten (falls Sie Pflege bekommen)
Einkommens- und Vermögens-Nachweise (nur wenn Sie zahlen müssen – die meisten zahlen nichts):
- Gehalts-Abrechnungen (letzte 3 Monate)
- Renten-Bescheid
- Bescheid über andere Sozial-Leistungen (z.B. Grundsicherung)
- Eventuell: Konto-Auszüge
Wohn-Situation:
- Miet-Vertrag oder Nachweis über Wohn-Situation
- Wenn Sie bei Familie wohnen: Eine Erklärung, dass das so ist
Medizinische Unterlagen
Welche Berichte brauche ich?
- Berichte von Ihrem Haus-Arzt
- Berichte von Fach-Ärzten (z.B. Neurologe, Psychiater)
- Berichte von Therapeuten (Physio-Therapie, Ergo-Therapie, usw.)
- Gutachten (wenn schon vorhanden)
Wichtig Medizinische Unterlagen sind nur ein Teil. Bei Eingliederungshilfe geht es nicht nur um eine Diagnose. Es geht auch darum: Was können Sie im Alltag? Wobei brauchen Sie Hilfe? Wie können Sie besser teilhaben?
Manche Ämter schauen dabei auf die ICF. ICF ist eine internationale Beschreibung für Gesundheit, Behinderung und Teilhabe. Das ist ein Fachwort. Für Sie wichtig ist nur: Das Amt soll auf Ihr Leben im Alltag schauen, nicht nur auf die Krankheit.
Wenn das Amt Unterlagen von Ärzten braucht, müssen Sie oft eine Schweige-Pflicht-Entbindung unterschreiben. Das bedeutet: Der Arzt darf dem Amt bestimmte Informationen geben. Ihre Daten müssen geschützt werden. Das nennt man Datenschutz.
Wie bekomme ich die Berichte?
- Gehen Sie zu Ihrem Arzt
- Sagen Sie: „Ich beantrage Eingliederungshilfe. Ich brauche einen Bericht.“
- Der Arzt schreibt einen Bericht über Ihre Erkrankung/Behinderung
- Sie müssen ihn von der Schweigepflicht entbinden (Sie unterschreiben dafür)
Kosten: Ärztliche Berichte für Sozial-Leistungen sind meist kostenlos oder kosten nur wenige Euro.
Einkommens-Nachweise
Wichtig zu wissen: Die meisten Menschen zahlen nichts für Eingliederungshilfe.
Sie brauchen Einkommens-Nachweise nur, wenn:
- Sie viel verdienen (über ca. 39.500 40.341 Euro Euro/Jahr in 2026)
- Das Amt ausdrücklich danach fragt
Welche Nachweise?
- Gehalts-Abrechnungen der letzten 3 Monate
- Renten-Bescheid
- Bescheid über Grund-Sicherung oder Bürger-Geld
- Eventuell: Konto-Auszüge (selten)
Alle Details zu Einkommens-Grenzen, Vermögens-Freibeträgen und wann Sie etwas zahlen müssen, finden Sie in unserem Artikel Kosten und Einkommen: Was muss ich bezahlen?.
Was ist, wenn mir Unterlagen fehlen?
Kein Problem!
Stellen Sie den Antrag trotzdem!
- Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen
- Das Amt sagt Ihnen, was noch fehlt
- Das Amt hilft auch bei der Beschaffung von Unterlagen
Wichtig: Warten Sie nicht! Stellen Sie den Antrag. Das Antrags-Datum zählt.
Tipp: Kopien aufbewahren
Legen Sie einen Ordner an:
- Kopieren Sie alle Dokumente
- Heften Sie alles ab
- Notieren Sie wichtige Telefonate (Datum, mit wem, was wurde besprochen)
- Bewahren Sie alle Schreiben vom Amt auf
So haben Sie immer alles griffbereit.
Schritt 4: Die Bedarfs-Ermittlung – Was ist das?
Erklärung: Bedarfs-Ermittlung
Das Amt muss wissen: Was brauchen Sie?
Deshalb gibt es die Bedarfs-Ermittlung. Das ist ein Gespräch über Ihre Situation.
Es ist kein Test! Es ist kein Verhör. Es ist ein Gespräch.
Ziel: Herausfinden, welche Unterstützung Sie brauchen.
Wie läuft die Bedarfs-Ermittlung ab?
Wann? Nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Meist 2-4 Wochen später.
Wo?
- Meist bei Ihnen zu Hause (der Mitarbeiter kommt zu Ihnen)
- Oder: Beim Amt
- Sie können wählen, was Ihnen lieber ist
Wie lange dauert es? Meist 1-3 Stunden. Manchmal auch mehrere Termine.
Wer kommt? Ein Mitarbeiter des Amtes. Oder ein beauftragter Gutachter.
Welche Fragen werden gestellt?
Der Mitarbeiter fragt Sie zu verschiedenen Lebens-Bereichen:
Über Ihre Wohn-Situation:
- Wie wohnen Sie? (Allein? Mit Familie? In einer Einrichtung?)
- Wie ist Ihre Wohnung? (Barrierefrei? Treppen?)
- Kommen Sie zurecht?
Über Ihren Alltag:
- Was können Sie selbst?
- Wo brauchen Sie Hilfe?
- Wer unterstützt Sie aktuell?
Über Ihre Ziele:
- Was möchten Sie erreichen?
- Wie möchten Sie leben?
- Was ist Ihnen wichtig?
Über Ihre Arbeit/Tages-Gestaltung:
- Arbeiten Sie? Wo?
- Möchten Sie arbeiten?
- Was machen Sie tagsüber?
Über Ihre Freizeit:
- Was machen Sie gern?
- Haben Sie Hobbys?
- Haben Sie Kontakte?
Über Ihre Gesundheit:
- Welche Erkrankung/Behinderung haben Sie?
- Welche Einschränkungen gibt es?
- Welche Therapien/Behandlungen bekommen Sie?
Bei der Bedarfs-Ermittlung geht es oft um Teilhabe-Planung. Das bedeutet: Gemeinsam wird geplant, welche Hilfen Sie für ein gutes Leben brauchen.
Es kann um Leistungen zur sozialen Teilhabe gehen. Das sind Hilfen für den Alltag, für Kontakte, für Freizeit, für Wohnen und für selbst-bestimmtes Leben.
Es kann auch um Teilhabe am Arbeits-Leben gehen. Das bedeutet: Unterstützung für Arbeit, Ausbildung, berufliche Orientierung oder Beschäftigung.
Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann auch Teilhabe an Bildung ein wichtiges Thema sein.
Sie können eine Vertrauens-Person mitbringen!
Wichtig: Sie dürfen jemanden zum Gespräch mitbringen.
Das kann sein:
- Ein Familien-Mitglied
- Ein Freund
- Ein Betreuer
- Jemand von der Beratungs-Stelle
Vorteile:
- Sie fühlen sich sicherer
- Die Person kann Ihnen helfen, wenn Sie etwas nicht verstehen
- Die Person kann Dinge ergänzen, die Sie vergessen
Sagen Sie dem Amt vorher Bescheid, dass jemand dabei ist.
Verfahren zur Bedarfs-Ermittlung
Verschiedene Bundesländer nutzen verschiedene Verfahren. Das ist kompliziert. Aber:
Sie müssen das nicht kennen!
Der Mitarbeiter hat einen Bogen mit Fragen. Er füllt ihn aus. Sie antworten einfach ehrlich.
Bekannte Verfahren:
- BEI_NRW (in Nordrhein-Westfalen)
- M.B.-W (in Baden-Württemberg)
- ITP (in verschiedenen Bundesländern)
- Andere
Diese Verfahren gehören oft zum Gesamt-Plan-Verfahren oder zur Teilhabe-Planung. Für Sie wichtig ist: Sie sollen sagen können, was Sie wollen und was Sie brauchen.
Ihre Rechte bei der Bedarfs-Ermittlung
Sie dürfen:
- Ihre Wünsche äußern
- Sagen, was Ihnen wichtig ist
- Fragen stellen, wenn Sie etwas nicht verstehen
- Eine Pause machen, wenn es zu lang wird
- Eine Vertrauens-Person dabei haben
Sie bekommen:
- Eine Kopie der Ermittlung (fragen Sie danach!)
- Gelegenheit, Dinge zu ergänzen oder zu korrigieren
Tipp: Gut vorbereiten
Vor dem Termin:
- Überlegen Sie: Was brauche ich?
- Schreiben Sie Ihre Wünsche auf
- Sammeln Sie Beispiele aus dem Alltag
- Denken Sie über Ihre Ziele nach
Während des Gesprächs:
- Seien Sie ehrlich
- Nicht übertreiben
- Aber auch nicht untertreiben
- Nennen Sie konkrete Beispiele
Beispiel: Nicht sagen: „Ich brauche manchmal Hilfe.“ Besser sagen: „Ich brauche jeden Montag und Donnerstag Hilfe beim Einkaufen, weil ich nicht schwer tragen kann.“
Schritt 5: Der Gesamtplan und die Gesamtplan-Konferenz
Was ist der Gesamtplan?
Der Gesamtplan ist ein Dokument. Darin steht:
- Welche Leistungen Sie bekommen
- Wie viele Stunden
- Von welchem Dienst
- Welche Ziele Sie erreichen wollen
- Wie lange die Hilfe bewilligt ist
Der Gesamtplan ist Ihre „Vereinbarung“ mit dem Amt. Der Gesamtplan ist ein wichtiges Dokument vom Amt.
Was ist eine Gesamtplan-Konferenz?
Das ist ein Treffen. Alle Beteiligten kommen zusammen.
Wer nimmt teil?
- Sie selbst (im Mittelpunkt!)
- Eventuell Ihre Vertrauens-Person
- Eventuell Ihr gesetzlicher Betreuer (wenn Sie einen haben)
- Mitarbeiter vom Amt
- Eventuell: Ihr zukünftiger Dienst/Ihre Einrichtung
- Eventuell: Ärzte oder Therapeuten (selten)
Wichtig: Nur Personen, die wirklich nötig sind. Nicht zehn Leute.
Wie läuft die Gesamtplan-Konferenz ab?
Dauer: Meist 1-2 Stunden
Ablauf:
- Begrüßung – Alle stellen sich vor
- Ihre Situation wird besprochen – Was brauchen Sie?
- Ihr Bedarf wird festgelegt – Wie viel Hilfe?
- Die passenden Leistungen werden geplant – Was bekommen Sie?
- Ziele werden formuliert – Was wollen Sie erreichen?
- Der Gesamtplan wird besprochen
- Sie unterschreiben (wenn Sie einverstanden sind)
Sie sind im Mittelpunkt! Es geht um Ihre Bedürfnisse. Um Ihre Ziele.
Muss ich zur Gesamtplan-Konferenz?
Nein, Sie müssen nicht. Aber es ist sinnvoll!
Warum Sie teilnehmen sollten:
- Sie können Ihre Wünsche direkt äußern
- Sie können Fragen stellen
- Sie können mit entscheiden
- Sie sehen, wer für Sie zuständig ist
Wenn Sie nicht können:
- Ihre Vertrauens-Person kann für Sie gehen
- Ihr gesetzlicher Betreuer vertritt Sie
- Das Amt macht die Konferenz ohne Sie (aber fragt vorher nach Ihren Wünschen)
Was steht im Gesamtplan?
Persönliche Daten:
- Ihr Name, Adresse, Geburtsdatum
Ihre Situation:
- Beschreibung Ihrer Behinderung
- Beschreibung Ihrer Lebens-Situation
Ihre Ziele:
- Was möchten Sie erreichen?
- Zum Beispiel: „Ich möchte selbst-ständig in meiner Wohnung leben“
Ihre Leistungen:
- Welche Leistungen bekommen Sie?
- Wie oft? Wie viele Stunden?
- Von welchem Dienst?
Laufzeit:
- Wie lange ist der Plan gültig?
- Wann wird überprüft?
Der Gesamtplan ist nicht in Stein gemeißelt
Der Plan kann geändert werden!
- Wenn sich Ihre Situation ändert
- Wenn die Hilfe nicht ausreicht
- Wenn Sie andere Ziele haben
Regelmäßige Überprüfung: Meist einmal im Jahr wird geschaut: Passt der Plan noch? Muss etwas geändert werden?
Schritt 6: Fristen – Wie lange dauert alles?
Die gesetzlichen Fristen
Das Amt hat Fristen:
Innerhalb von 2 Wochen: Das Amt muss reagieren. Es muss Ihnen sagen:
- Ob es zuständig ist
- Oder: An wen es Ihren Antrag weiterleitet
Innerhalb von 2 Monaten: Das Amt muss einen Bescheid schicken. Zusage oder Ablehnung.
Innerhalb von 3 Monaten: Wenn ein medizinisches Gutachten nötig ist.
Was ist die „Genehmigungs-Fiktion“?
Das ist wichtig:
Wenn das Amt zu lange braucht (über 2 oder 3 Monate), dann gelten Ihre Leistungen als genehmigt.
Das bedeutet:
- Sie können einen Dienst beauftragen
- Das Amt muss bezahlen
- Auch wenn noch kein Bescheid da ist
Aber: Das Amt muss Sie vorher über diese Frist informiert haben. Steht das im Schreiben vom Amt? Dann gilt die Genehmigungs-Fiktion.
Die Realität: Wie lange dauert es wirklich?
In der Praxis:
- Oft 2-4 Monate vom Antrag bis zum Bescheid
- Bei einfachen Fällen: schneller (4-6 Wochen)
- Bei komplizierten Fällen: länger (bis 6 Monate)
Es hängt ab von:
- Wie überlastet das Amt ist
- Wie vollständig Ihre Unterlagen sind
- Ob Gutachten nötig sind
- Wie schnell Sie Termine wahrnehmen
Was tun, wenn es zu lange dauert?
Nach 3 Wochen ohne Reaktion: Rufen Sie beim Amt an. Fragen Sie nach dem Stand.
Nach 2 Monaten: Schreiben Sie einen Brief. Erinnern Sie an die Frist.
Nach 3 Monaten:
- Sie können Untätigkeits-Klage beim Sozial-Gericht einreichen
- Sie können auf Genehmigungs_Fiktion bestehen (wenn Sie informiert wurden)
Tipp: Lassen Sie sich beraten! EUTB oder Sozial-Verbände helfen.
Wichtig: Leistungen ab Antrag-Stellung
Leistungen beginnen meist ab dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben.
Nicht erst ab dem Bescheid!
Deshalb ist das Antrags-Datum so wichtig.
Aber: Rückwirkend vor dem Antrags-Datum gibt es nur in Ausnahme-Fällen Leistungen.
Deshalb: Stellen Sie den Antrag früh! Nicht erst warten, bis die Not groß ist.
Schritt 7: Der Bescheid kommt
Was steht im Bescheid?
Der Bescheid ist die Entscheidung des Amtes.
Bei Bewilligung steht drin:
- Welche Leistungen Sie bekommen
- In welchem Umfang (z.B. 10 Stunden pro Woche)
- Ab wann
- Bis wann (befristet oder unbefristet)
- Von welchem Dienst (oder: Sie dürfen wählen)
- Was es kostet (meist: nichts)
Am Ende steht: Die Rechtsmittel-Belehrung. Das erklärt: Wie können Sie Widerspruch einlegen (falls Sie nicht einverstanden sind)?
Bewilligung – Was nun?
Wenn Sie eine Zusage bekommen haben:
Ihre nächsten Schritte:
- Dienst aussuchen (wenn Sie noch keinen haben)
- Sie dürfen wählen! (Wunsch- und Wahlrecht)
- Lernen Sie verschiedene Dienste kennen
- Entscheiden Sie, wer zu Ihnen passt
- Vertrag mit dem Dienst
- Sie (oder das Amt) schließen einen Vertrag mit dem Dienst
- Lesen Sie den Vertrag genau
- Fragen Sie, wenn Sie etwas nicht verstehen
- Leistungen beginnen
Wie Sie Ihr Wahlrecht nutzen und welche Dienste zu Ihnen passen könnten, erklärt unser Artikel Wunsch- und Wahlrecht nutzen.
- Der Dienst kommt zu Ihnen
- Oder: Sie ziehen in die Einrichtung
- Oder: Sie bekommen Persönliches Budget und organisieren selbst
Die verschiedenen Möglichkeiten – von ambulanter Unterstützung bis zu stationären Angeboten – werden in unseren Artikeln Ambulante Eingliederungshilfe und Stationäre und teilstationäre Angebote beschrieben.
Teilweise Bewilligung
Manchmal bewilligt das Amt nicht alles, was Sie beantragt haben.
Zum Beispiel:
- Sie wollten 20 Stunden, bekommen aber nur 15 Stunden
Oder:
- Sie wollten ambulant wohnen, aber das Amt bewilligt stationär
Was können Sie tun?
Option 1: Nehmen Sie erstmal an, was bewilligt wurde. Später können Sie mehr beantragen.
Option 2: Legen Sie Widerspruch ein (siehe nächster Punkt).
Ablehnung? Nicht aufgeben!
Ihr Antrag wurde abgelehnt? Das ist noch nicht das Ende!
Sie können:
- Widerspruch einlegen (innerhalb 1 Monat)
- Vor dem Sozial-Gericht klagen
Viele Widersprüche haben Erfolg! Was genau Sie tun müssen, welche Fristen gelten und wie Sie Unterstützung bekommen, erklärt unser Artikel Wenn der Antrag abgelehnt wird Schritt für Schritt.
Praktische Tipps für den Antrag
Tipp 1: Lassen Sie sich helfen!
Sie müssen das nicht allein machen!
Kostenlose Hilfe gibt es bei:
- EUTB-Beratungs-Stellen – kostenlos, unabhängig
- Sozial-Verbänden (VdK, SoVD, Lebenshilfe)
- Selbsthilfe-Gruppen
- Betreuungs-Vereinen
Sie helfen:
- Beim Ausfüllen des Antrags
- Bei der Beschaffung von Unterlagen
- Bei der Vorbereitung auf die Bedarfs-Ermittlung
- Bei Fragen und Problemen
Alle Anlaufstellen und was sie konkret für Sie tun können, finden Sie in unserem Artikel Beratung und Unterstützung finden.
Tipp 2: Gut dokumentieren
Legen Sie einen Ordner an:
- Alle Unterlagen sammeln
- Kopien von allem machen
- Der Reihe nach sortieren
- Wichtige Daten notieren
Notieren Sie:
- Wann haben Sie den Antrag gestellt?
- Wann kam Post vom Amt?
- Wann war die Bedarfs-Ermittlung?
- Mit wem haben Sie telefoniert? (Datum, Name, Thema)
So haben Sie immer den Überblick.
Tipp 3: Freundlich, aber bestimmt
Im Umgang mit dem Amt:
- Bleiben Sie höflich
- Aber: Kennen Sie Ihre Rechte
- Fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist
- Lassen Sie sich nicht einschüchtern
Sie haben ein Recht auf Eingliederungshilfe – wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Die Voraussetzungen und Grundlagen erklärt unser Artikel Was ist Eingliederungshilfe? Grundlagen und Ziele.
Tipp 4: Frühzeitig starten
Warten Sie nicht, bis die Not groß ist!
- Bearbeitung dauert 2-4 Monate
- Stellen Sie den Antrag rechtzeitig
- Besser zu früh als zu spät
Beispiel: Sie ziehen bald in eine eigene Wohnung? Stellen Sie den Antrag schon jetzt, nicht erst, wenn Sie schon eingezogen sind.
Tipp 5: Ehrlich sein
Bei der Bedarfs-Ermittlung:
- Schildern Sie Ihre Situation realistisch
- Nicht übertreiben
- Aber auch nicht untertreiben
- Nennen Sie konkrete Beispiele
Wenn Sie übertreiben: Das Amt merkt das. Ihre Glaubwürdigkeit leidet.
Wenn Sie untertreiben: Sie bekommen zu wenig Hilfe.
Am besten: Ehrlich sein. Genaue Beispiele nennen.
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Keinen Antrag stellen
Viele Menschen denken: „Das klappt eh nicht. Warum soll ich einen Antrag stellen?“
Falsch!
Sie wissen nicht, ob es klappt, bevor Sie es versuchen. Viele Menschen bekommen Eingliederungshilfe. Versuchen Sie es!
Fehler 2: Zu lange warten
„Ich stelle den Antrag später.“
Falsch!
- Die Bearbeitung dauert Monate
- Leistungen gibt es ab Antrags-Datum
- Je früher Sie den Antrag stellen, desto früher bekommen Sie Hilfe
Fehler 3: Unvollständige Angaben
Im Antrag steht nur: „Ich brauche Hilfe.“
Besser:
„Ich brauche Hilfe beim Einkaufen, bei Behörden-Post und in der Freizeit. Ich möchte in meiner eigenen Wohnung leben.“
Je konkreter, desto besser versteht das Amt, was Sie brauchen.
Fehler 4: Keine Hilfe holen
„Ich mache das allein.“
Besser:
Lassen Sie sich helfen! Die Beratung ist kostenlos. Sie sparen Zeit und Nerven.
Fehler 5: Fristen verpassen
Die Widerspruchs-Frist beträgt 1 Monat. Danach ist es zu spät.
Notieren Sie sich alle Fristen! Tragen Sie sie in den Kalender ein.
Fehler 6: Eigene Ziele nicht nennen.
Sagen Sie dem Amt klar, was Sie möchten. Zum Beispiel: selbst-ständig wohnen, arbeiten, lernen, Freunde treffen oder den Alltag besser schaffen. Das ist wichtig für die Teilhabe-Planung.
Fehler 7: Rechte nicht nutzen.
Viele Menschen wissen nicht, dass sie Akten-Einsicht verlangen können oder ihr Wunsch- und Wahlrecht nutzen können.
Checkliste: Sind Sie bereit für den Antrag?
Nutzen Sie diese Checkliste (auch zum download)
- Ich weiß, wo ich den Antrag stelle (Sozialamt, Bezirk, etc.)
- Ich habe die Adresse und Telefonnummer
- Ich habe die wichtigsten Unterlagen zusammen (Personal-Ausweis, ärztliche Berichte)
- Ich habe mir überlegt, was ich brauche
- Ich habe mir überlegt, wie ich leben möchte
- Ich habe eine Vertrauens-Person (muss nicht unbedingt sein, ist aber hilfreich)
- Ich weiß, wo ich Hilfe bekomme (EUTB, Sozial-Verbände)
- Ich habe einen Ordner für die Unterlagen angelegt
- Ich bin bereit für die Bedarfs-Ermittlung
- Ich weiß: Es dauert 2-4 Monate, und ich bin geduldig
Wenn Sie oben die meisten Punkte abhaken können: Los geht’s!
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte
Merkbox: Das sollten Sie sich merken:
✅ Zuständige Stelle: Träger der Eingliederungshilfe an Ihrem Wohnort (meist Sozialamt)
✅ Formloser Antrag reicht: Sie brauchen kein spezielles Formular
✅ Unterlagen können nachgereicht werden: Stellen Sie den Antrag, auch wenn noch was fehlt
✅ Bedarfs-Ermittlung: Ein Gespräch über Ihre Situation – kein Test!
✅ Vertrauens-Person: Sie dürfen jemanden mitbringen
✅ Gesamtplan-Konferenz: Sie sind im Mittelpunkt, Ihre Wünsche zählen
✅ Fristen: 2 Monate für Bescheid (3 Monate bei Gutachten)
✅ Genehmigungs-Fiktion: Wenn das Amt zu lange braucht, gilt Antrag als genehmigt
✅ Leistungen gibt es ab Antrags-Datum: Deshalb Antrag früh stellen!
✅ Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen (1 Monat Zeit)
✅ Hilfe holen: EUTB berät kostenlos
✅ Kopien aufbewahren: Alles dokumentieren
✅ Geduld haben: Bearbeitung dauert 2-4 Monate
Weiterführende Informationen
Jetzt wissen Sie, wie Sie den Antrag stellen. Was kommt als nächstes?
Vor dem Antrag:
- Was ist Eingliederungshilfe? Grundlagen und Ziele – Grundlagen verstehen
- Leistungen der Eingliederungshilfe im Überblick – Welche Hilfen gibt es?
Nach dem Antrag:
- Wunsch- und Wahlrecht nutzen – Dienst oder Einrichtung wählen
- Ambulante Eingliederungshilfe – Leben in eigener Wohnung
- Stationäre und teilstationäre Angebote – Wohn-Einrichtungen
- Persönliches Budget – Selbstbestimmt leben – Geld statt Sach-Leistung
Bei Problemen:
- Wenn der Antrag abgelehnt wird – Widerspruch und Klage
- Beratung und Unterstützung finden – Kostenlose Hilfe
Finanzielle Fragen:
- Kosten und Einkommen: Was muss ich bezahlen? – Alle Infos zu Kosten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wo stelle ich den Antrag auf Eingliederungshilfe?
Beim Träger der Eingliederungshilfe an Ihrem Wohnort. Das ist meist das Sozialamt, der Bezirk oder das Landratsamt.
Finden Sie die Adresse:
- Im Internet: Suchen Sie „Eingliederungshilfe“ + Ihr Wohnort
- Bei der Stadt-Verwaltung anrufen und fragen
- EUTB-Beratungs-Stelle fragen
Brauche ich ein spezielles Formular?
Nein! Ein formloses Schreiben reicht. Hauptsache, darin steht:
- Ihr Name und Adresse
- „Ich beantrage Leistungen der Eingliederungshilfe“
- Kurz, was Sie brauchen
- Datum und Unterschrift
Viele Ämter haben auch Formulare. Sie können beides nutzen.
Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?
Gesetzlich: 2 Monate (3 Monate bei Gutachten)
In der Praxis: 2-4 Monate vom Antrag bis zum Bescheid. Bei einfachen Fällen schneller, bei komplizierten länger.
Was ist, wenn ich nicht alle Unterlagen habe?
Kein Problem! Stellen Sie den Antrag trotzdem.
Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen. Das Amt sagt Ihnen, was noch fehlt. Wichtig ist: Der Antrag ist gestellt. Das Datum zählt.
Brauche ich einen Schwerbehinderten-Ausweis?
Nein! Der Ausweis ist keine Voraussetzung für Eingliederungshilfe.
Wichtig ist: Sie haben eine wesentliche Behinderung. Ob Sie einen Ausweis haben oder nicht, spielt keine Rolle.
Was passiert bei der Bedarfs-Ermittlung?
Ein Mitarbeiter kommt zu Ihnen (oder Sie gehen zum Amt). Er stellt Fragen zu:
-
- Ihrer Wohn-Situation
- Ihrem Alltag
- Ihren Zielen
- Ihrer Arbeit/Tages-Gestaltung
- Ihrer Freizeit
Es ist ein Gespräch, kein Test! Dauer: 1-3 Stunden.
Kann ich jemanden zur Bedarfs-Ermittlung mitbringen?
Ja, unbedingt! Sie dürfen eine Vertrauens-Person mitbringen.
Das kann sein:
-
- Familie oder Freunde
- Jemand von der Beratungs-Stelle
- Ihr Betreuer
Sagen Sie dem Amt vorher Bescheid.
Was ist eine Gesamtplan-Konferenz?
Ein Treffen, bei dem Ihr Unterstützungs-Plan besprochen wird. Dabei sind:
-
- Sie selbst (im Mittelpunkt!)
- Eventuell Ihre Vertrauens-Person
- Mitarbeiter vom Amt
- Eventuell Ihr zukünftiger Dienst
Gemeinsam wird geplant: Welche Hilfe bekommen Sie? Von wem? Wie oft?
Muss ich zur Gesamtplan-Konferenz?
Nein, Sie müssen nicht. Aber es ist sehr sinnvoll!
Dort können Sie:
-
- Ihre Wünsche äußern
- Fragen stellen
- Mitentscheiden
Wenn Sie nicht können: Ihre Vertrauens-Person oder Ihr Betreuer kann für Sie teilnehmen.
Was kostet der Antrag?
Nichts! Der Antrag ist kostenlos. Die Bearbeitung auch.
Muss ich etwas bezahlen für die Eingliederungshilfe?
Die meisten Menschen zahlen nichts.
Nur wenn Sie sehr viel Geld verdienen (über ca. 40.341 Euro /Jahr in 2026), müssen Sie eventuell etwas zuzahlen.
Alle Details finden Sie im Artikel Kosten und Einkommen: Was muss ich bezahlen?.
Ab wann bekomme ich die Leistungen?
Meist ab dem Antrags-Datum. Nicht erst ab Bewilligung!
Deshalb ist es wichtig, den Antrag früh zu stellen. Das Datum zählt.
Rückwirkend vor dem Antrag gibt es nur in Ausnahme-Fällen Leistungen.
Was ist, wenn das Amt zu lange braucht?
Nach 2 Monaten (oder 3 Monaten bei Gutachten) ohne Bescheid:
- Schreiben Sie dem Amt einen Brief (Erinnerung an Frist)
- Eventuell gilt Ihr Antrag als genehmigt (Genehmigungs-Fiktion)
- Sie können Untätigkeits-Klage einreichen
Lassen Sie sich beraten! EUTB oder Sozial-Verbände helfen.
Was steht im Bescheid?
Im Bescheid steht die Entscheidung des Amtes:
- Bewilligung oder Ablehnung
- Welche Leistungen Sie bekommen
- Wie viele Stunden
- Ab wann, bis wann
- Was es kostet (meist: nichts)
- Rechtsmittel-Belehrung (wie Sie Widerspruch einlegen können)
Was mache ich, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Nicht aufgeben!
Sie können:
- Widerspruch einlegen (innerhalb 1 Monat)
- Vor dem Sozial-Gericht klagen
Viele Widersprüche haben Erfolg!
Alle Infos dazu: Wenn der Antrag abgelehnt wird
Wo bekomme ich Hilfe beim Antrag?
EUTB-Beratungs-Stellen:
- Kostenlos
- Unabhängig
- Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung
- Helfen beim Ausfüllen, bei Fragen, bei Problemen
Weitere Hilfe:
-
- Sozial-Verbände (VdK, SoVD, Lebenshilfe)
- Selbsthilfe-Gruppen
- Betreuungs-Vereine
Alle Kontakte: Beratung und Unterstützung finden
Kann mir die Beratungs-Stelle beim Ausfüllen helfen?
Ja! Genau dafür sind sie da.
EUTB-Beratungs-Stellen helfen:
- Beim Ausfüllen des Antrags
- Beim Sammeln von Unterlagen
- Bei der Vorbereitung auf Termine
- Bei allen Fragen
Die Hilfe ist kostenlos!
Sie haben den Antrag gestellt? Glückwunsch! Sie haben den ersten Schritt gemacht.
Jetzt heißt es: Geduld haben. Die Bearbeitung braucht Zeit.
Bei Fragen: Wenden Sie sich an eine EUTB-Beratungs-Stelle. Die Beratung ist kostenlos. Kontakte finden Sie in unserem Artikel Beratung und Unterstützung finden.
Quellen: