Leistungen der Eingliederungshilfe im Überblick mit Beispielen

29. Juni 2026
Betreuungskraft mit Mann im Rollstuhl

Was können Sie durch Eingliederungshilfe bekommen? Welche Unterstützung gibt es konkret? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alle Leistungen – mit vielen praktischen Beispielen aus dem Alltag. Von Assistenz im Haushalt über Hilfe bei der Arbeit bis zur Unterstützung in der Freizeit.

 

Die 4 Bereiche der Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe ist vielfältig. Es gibt 4 große Bereiche:

  1. Soziale Teilhabe – Ihr Leben in der Gesellschaft
  2. Teilhabe an Bildung – Lernen und sich weiterbilden
  3. Teilhabe am Arbeits-Leben – Arbeiten und Geld verdienen
  4. Medizinische Rehabilitation – Gesund werden oder gesund bleiben

Jeder Bereich hat viele verschiedene Leistungen. Sie bekommen die Leistungen, die Sie persönlich brauchen. Nicht jeder bekommt alles – sondern das, was zu Ihrer Situation passt.

Wichtig zu wissen: Die grundlegenden Voraussetzungen für Eingliederungshilfe, wer Anspruch hat und wie das Bundesteilhabe-Gesetz Ihre Rechte stärkt, erklärt unser Artikel Was ist Eingliederungshilfe? Grundlagen und Ziele.

 

Soziale Teilhabe

Das ist der größte und wichtigste Bereich. Es geht um Ihr Leben in der Gesellschaft.

Was bedeutet „Soziale Teilhabe“?

Soziale Teilhabe heißt: Sie sind dabei. Sie machen mit. Sie leben mittendrin – nicht abseits oder ausgegrenzt.

Welche Leistungen gibt es?

  1. Assistenz-Leistungen
  2. Sie bekommen persönliche Unterstützung im Alltag.

    Beispiele:

    • Alltags-Assistenz: Jemand hilft Ihnen beim Einkaufen, bei Behörden, im Haushalt
    • Freizeit-Assistenz: Jemand begleitet Sie ins Kino, zum Sport, zu Freunden
    • Kommunikations-Assistenz: Jemand hilft Ihnen bei Gesprächen, oder übersetzt in Gebärden-Sprache
    • Eltern-Assistenz: Wenn Sie selbst Eltern sind und wegen Ihrer Behinderung Unterstützung bei der Kinder-Betreuung brauchen

    Konkretes Beispiel: Maria (32 Jahre) Maria hat eine körperliche Behinderung und sitzt im Rollstuhl. Sie bekommt:

    • 10 Stunden pro Woche Assistenz für Einkaufen und Haushalt
    • 5 Stunden pro Woche Assistenz für Freizeit (Schwimmen, Treffen mit Freunden)
    • Begleitung zum Arzt bei Bedarf
  3. Hilfe beim Wohnen
  4. Sie bekommen Unterstützung, damit Sie gut wohnen können.

    Ambulant betreutes Wohnen (BeWo):

    • Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung
    • Ein Betreuungs-Dienst kommt regelmäßig zu Ihnen
    • Hilfe bei alltäglichen Dingen

    Die verschiedenen Wohn-Möglichkeiten mit ambulanter Unterstützung beschreibt unser Artikel Ambulante Eingliederungshilfe.

    Ambulante Wohn-Gemeinschaften:

    • Sie wohnen mit anderen zusammen
    • Jeder hat sein eigenes Zimmer
    • Es gibt gemeinsame Räume (Küche, Wohnzimmer)
    • Ambulanter Dienst kommt zur Unterstützung

    Stationäres Wohnen:

    • Sie leben in einer Wohn-Einrichtung oder Wohn-Gruppe
    • Es gibt Betreuung rund um die Uhr
    • Es gibt Gemeinschafts-Leben

    Teilstationäres Wohnen:

    • Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung
    • Tagsüber gehen Sie in eine Tages-Stätte

    Einen Vergleich aller Wohn-Formen und wann welche Form sinnvoll ist, finden Sie in unserem Artikel Stationäre und teilstationäre Angebote.

    Konkretes Beispiel: Thomas (28 Jahre) Thomas hat Lern-Schwierigkeiten. Er wohnt in seiner eigenen kleinen Wohnung. Zweimal pro Woche kommt eine Betreuerin:

    • Montags: Zusammen einkaufen und Woche planen
    • Donnerstags: Behörden-Post durchgehen, Rechnungen bezahlen

    Thomas lebt selbstständig – er bekommt die Unterstützung, die er braucht.

  5. Tages-Gestaltung
  6. Sie bekommen Hilfe, um Ihren Tag sinnvoll zu gestalten.

    Tages-Stätten:

    • Sie gehen tagsüber in eine Einrichtung
    • Dort gibt es Beschäftigungs-Angebote
    • Es gibt Kreativ-Angebote, Bewegungs-Angebote, soziale Aktivitäten
    • Für Menschen, die nicht (mehr) arbeiten können

    Förder-Gruppen:

    • Für Menschen mit hohem Unterstützungs-Bedarf
    • Individuelle Förderung
    • Ohne Leistungs-Druck

    Konkretes Beispiel: Frau Schmidt (65 Jahre) Frau Schmidt ist Rentnerin und hat eine geistige Behinderung. Sie geht von Montag bis Freitag in eine Senioren-Tages-Stätte für Menschen mit Behinderung:

    • Gemeinsames Frühstück
    • Kreativ-Angebote (Malen, Basteln)
    • Bewegungs-Angebote (Gymnastik)
    • Gemeinsames Mittagessen
    • Gesellschafts-Spiele, Musik

    So hat ihr Tag Struktur und sie hat soziale Kontakte.

  7. Hilfe bei der Mobilität
  8. Sie bekommen Unterstützung, damit Sie sich fortbewegen können.

    Beispiele:

    • Fahr-Dienste: Transport zu wichtigen Terminen, zur Tages-Stätte, zur Arbeit
    • Mobilitäts-Training: Sie lernen, sich selbstständig zu bewegen (z.B. Fahren mit Bus oder Straßenbahn)
    • Kraftfahrzeug-Hilfen: Unterstützung beim Auto (z.B. Umbau, Führerschein)

    Wichtig: Ein angemessenes Auto zählt seit 2024 nicht mehr als Vermögen – Sie dürfen Ihr Fahrzeug behalten und zusätzlich bis zu 71.190 Euro (Stand 2026) sparen.

    Konkretes Beispiel: Lisa (24 Jahre) Lisa ist blind. Sie bekommt:

    • Orientierungs- und Mobilitäts-Training (lernt, sich mit Langstock in der Stadt zu bewegen)
    • Bei Bedarf: Begleitung zu neuen Orten
    • Fahr-Dienst für weite Strecken
  9. Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe
  10. Sie bekommen Hilfe, damit Sie Ihre Freizeit gestalten können.

    Beispiele:

    • Sport-Angebote: Inklusive Sport-Gruppen, Para-Sport
    • Kultur-Angebote: Begleitung zu Konzerten, zum Theater, zu Ausstellungen
    • Urlaubs-Reisen: Begleitete Urlaubs-Fahrten oder Unterstützung im Urlaub
    • Ehrenamt: Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement
    • Vereine: Hilfe beim Mitmachen in Vereinen

    Konkretes Beispiel: Michael (35 Jahre) Michael hat Autismus. Er liebt Musik. Er bekommt:

    • Begleitung zu Konzerten (1x pro Monat)
    • Unterstützung beim Chor-Singen (jemand hilft ihm, sich in der Gruppe zurechtzufinden)
    • Einmal im Jahr: Begleitete Urlaubs-Reise (5 Tage)
  11. Besondere Hilfen in besonderen Lebens-Lagen

Es gibt auch Hilfen für besondere Situationen.

Beispiele:

  • Eltern-Assistenz: Wenn Sie selbst Eltern sind
  • Hilfe bei Gewalt: Schutz und Unterstützung bei Gewalt-Erfahrungen
  • Unterstützung in Krisen: Bei schwierigen Lebens-Situationen

 

Teilhabe an Bildung

Lernen ist wichtig – in jedem Alter. Eingliederungshilfe unterstützt Sie beim Lernen.

Welche Leistungen gibt es?

1. Schul-Bildung

Schul-Begleitung (Integrations-Helfer):

  • Jemand ist in der Schule bei Ihnen
  • Hilft bei organisatorischen Dingen
  • Hilft bei der Kommunikation
  • Unterstützt im Unterricht (aber: unterrichtet nicht!)

Konkretes Beispiel: Jonas (10 Jahre) Jonas hat eine körperliche Behinderung. Sein Schul-Begleiter:

  • Hilft ihm beim An- und Ausziehen (Sport)
  • Trägt schwere Schul-Bücher
  • Schreibt für ihn, wenn nötig
  • Hilft bei Gruppen-Arbeiten

So kann Jonas eine reguläre Schule besuchen.

Hilfs-Mittel für die Schule:

  • Spezielle Computer
  • Angepasste Schreibtische
  • Spezielle Lern-Software
  • Gebärden-Dolmetscher für gehörlose Schüler

2. Studium und Hochschule

Studien-Assistenz:

  • Hilfe beim Mitschreiben in Vorlesungen
  • Unterstützung beim Lesen von Fach-Literatur
  • Hilfe bei der Organisation des Studiums
  • Begleitung zu Praktikum

Technische Hilfen:

  • Spezielle Computer-Ausstattung
  • Spezielle Software (z.B. Vorlese-Programme)
  • Angepasste Arbeits-Plätze in der Bibliothek

Konkretes Beispiel: Sarah (22 Jahre) Sarah studiert Jura und hat eine Seh-Behinderung. Sie bekommt:

  • Vorlese-Software für juristische Texte
  • Studien-Assistenz: 10 Stunden pro Woche für Vorlesen und Recherche
  • Vergrößerungs-Software für ihren Laptop
  • Mehr Zeit bei Prüfungen

3. Berufs-Bildung

Ausbildungs-Begleitung:

  • Unterstützung während der Ausbildung
  • Hilfe beim Lernen
  • Unterstützung im Betrieb

Besondere Ausbildungs-Stätten:

  • Berufsbildungswerke (BBW) für Menschen mit Behinderung
  • Intensive Betreuung
  • Angepasste Lern-Bedingungen

Konkretes Beispiel: Kevin (19 Jahre) Kevin macht eine Ausbildung zum Koch. Er hat Lern-Schwierigkeiten. Er bekommt:

  • Ausbildungs-Begleitung im Betrieb (jemand erklärt Aufgaben nochmal)
  • Nachhilfe für die Berufsschule
  • Unterstützung bei der Prüfungs-Vorbereitung

4. Fort- und Weiterbildung

Auch nach der Ausbildung können Sie weiterlernen.

Beispiele:

  • Computer-Kurse
  • Sprach-Kurse
  • Berufliche Weiterbildungen
  • Persönlichkeits-Entwicklung

Wichtig: Es muss einen Bezug zu Ihrer Teilhabe haben. Reine Hobby-Kurse werden nicht bezahlt – außer sie dienen Ihrer sozialen Teilhabe.

 

Teilhabe am Arbeits-Leben

Arbeit ist wichtig. Sie verdienen Geld. Sie sind Teil eines Teams. Sie leisten einen Beitrag.

Welche Leistungen gibt es?

  1. Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
  2. Arbeits-Assistenz:

    • Jemand unterstützt Sie direkt am Arbeits-Platz
    • Hilft bei bestimmten Aufgaben
    • Die Sie wegen Ihrer Behinderung nicht selbst machen können

    Konkretes Beispiel: Anna (30 Jahre) Anna arbeitet in einem Büro und sitzt im Rollstuhl. Ihre Arbeits-Assistenz (5 Stunden pro Woche):

    • Holt Akten aus hohen Regalen
    • Bedient schwere Geräte (Kopierer, Drucker)
    • Hilft bei Besprechungen außer Haus

    Technische Arbeits-Hilfen:

    • Spezielle Computer-Ausstattung
    • Angepasste Arbeits-Plätze
    • Spezielle Software

    Job-Coaching:

    • Jemand kommt an Ihren Arbeits-Platz
    • Hilft Ihnen, sich einzuarbeiten
    • Begleitet Sie in der Anfangs-Zeit

    Konkretes Beispiel: Marco (25 Jahre) Marco hat Autismus und arbeitet in einer IT-Firma. Ein Job-Coach:

    • Kam die ersten 3 Monate täglich (2 Stunden)
    • Erklärte Arbeits-Abläufe
    • Half bei Kommunikation mit Kollegen
    • Jetzt kommt er nur noch 1x pro Monat zur Kontrolle
  3. Budget für Arbeit
  4. Das ist eine besondere Form – seit 2018.

    Wie funktioniert das?

    • Ihr Arbeitgeber bekommt einen Lohn-Kosten-Zuschuss
    • Bis zu 75% des Lohns
    • Dafür stellt er Sie ein (statt dass Sie in einer Werkstatt arbeiten)
    • Sie arbeiten auf dem allgemeinen Arbeits-Markt

    Plus: Sie bekommen Anleitung und Begleitung am Arbeits-Platz.

    Konkretes Beispiel: Julia (28 Jahre) Julia hat eine Lern-Behinderung. Früher war sie in einer Werkstatt. Jetzt arbeitet sie in einem Supermarkt:

    • Ihr Chef bekommt 1.200 Euro pro Monat Zuschuss
    • Julia bekommt 1.600 Euro Lohn (Mindestlohn!)
    • Eine Fach-Kraft kommt 2x pro Woche und unterstützt Julia

    So hat Julia einen richtigen Job mit richtigem Lohn.

  5. Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  6. Wenn Sie (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können, gibt es Werkstätten.

    Was ist eine Werkstatt?

    • Ein geschützter Arbeits-Bereich
    • Für Menschen mit Behinderung
    • Mit Anleitung und Betreuung
    • Verschiedene Arbeits-Bereiche (Montage, Verpackung, Garten, Küche, usw.)

    Wichtig: Sie haben in der Werkstatt kein Arbeits-Verhältnis, sondern einen arbeitnehmer-ähnlichen Status. Sie bekommen kein Gehalt, sondern ein Werkstatt-Entgelt (2026: durchschnittlich ca. 350-400 Euro/Monat) plus Grundsicherung.

    Die 3 Bereiche der Werkstatt:

    Eingangs-Verfahren (3 Monate):

    • Sie lernen die Werkstatt kennen
    • Es wird geprüft: Ist die Werkstatt das Richtige für Sie?

    Berufsbildungs-Bereich (bis 2 Jahre):

    • Sie lernen verschiedene Tätigkeiten
    • Sie werden gefördert
    • Ziel: Fähigkeiten entwickeln

    Arbeits-Bereich (dauerhaft):

    • Sie arbeiten in der Werkstatt
    • Mit Anleitung
    • In einem geschützten Rahmen

    Förder- und Betreuungs-Bereich:

    • Für Menschen mit sehr hohem Unterstützungs-Bedarf
    • Schwerpunkt auf Förderung, nicht auf Arbeit
    • Ohne Leistungs-Druck

    Konkretes Beispiel: Stefan (35 Jahre) Stefan hat eine geistige Behinderung. Er arbeitet seit 10 Jahren in einer Werkstatt:

    • Montage-Bereich (schraubt Teile zusammen)
    • Feste Arbeits-Zeiten: Montag-Freitag, 8-15 Uhr
    • Bekommt ca. 380 Euro Werkstatt-Entgelt
    • Plus Grundsicherung (insgesamt ca. 1.200 Euro/Monat)
    • Hat dort Freunde gefunden
  7. Alternativen zur Werkstatt

Es gibt auch andere Tages-Strukturen:

Zuverdienstprojekte:

  • Leichtere Arbeiten
  • Weniger Stunden
  • Für Menschen, die nicht voll arbeiten können

Inklusionsbetriebe:

  • Betriebe auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
  • Aber: Mindestens 30% der Mitarbeiter haben Behinderung
  • Besondere Unterstützung

Andere Tages-Strukturen:

  • Haus-Wirtschafts-Dienste
  • Garten-Bau
  • Kunst-Projekte

 

Medizinische Rehabilitation

Medizinische Reha hilft Ihnen, gesund zu bleiben oder gesünder zu werden.

Wichtig zu wissen

Oft zahlt nicht die Eingliederungshilfe, sondern die Kranken-Kasse oder Renten-Versicherung. Eingliederungshilfe zahlt medizinische Reha nur in bestimmten Fällen. Die genauen Unterschiede, wer wann zuständig ist, erklärt unser Artikel Eingliederungshilfe und andere Leistungen – Was ist der Unterschied?

Welche Leistungen gibt es?

  1. Therapien
  2. Beispiele:

    • Physio-Therapie (Krankengymnastik)
    • Ergo-Therapie (Übungen für Alltags-Fähigkeiten)
    • Logopädie (Sprach-Therapie)
    • Psycho-Therapie

    Wann zahlt Eingliederungshilfe?

    • Wenn die Therapie für Ihre Teilhabe wichtig ist
    • Und nicht nur medizinisch notwendig
    • Und wenn die Kranken-Kasse nicht zahlt

    Konkretes Beispiel: Leon (8 Jahre) Leon hat eine Entwicklungs-Verzögerung. Die Kranken-Kasse zahlt 20 Einheiten Ergotherapie pro Jahr. Leon braucht aber mehr. Eingliederungshilfe zahlt zusätzlich 30 Einheiten – damit Leon besser im Alltag zurechtkommt.

  3. Hilfsmittel
  4. Beispiele:

    • Rollstühle
    • Hörgeräte
    • Kommunikations-Hilfen
    • Spezielle Computer
    • Prothesen

    Wer zahlt? Meist die Kranken-Kasse. Eingliederungshilfe zahlt nur besondere Hilfsmittel, die speziell für Teilhabe nötig sind.

  5. Reha-Maßnahmen
  6. Beispiele:

    • Stationäre Reha (in einer Reha-Klinik)
    • Ambulante Reha
    • Mobile Reha (zu Hause)

    Wer zahlt? Meist die Kranken-Kasse oder Renten-Versicherung. Die Eingliederungshilfe zahlt nur, wenn die anderen nicht zuständig sind.

  7. Früh-Förderung (für Kinder)

Für kleine Kinder mit Behinderung oder Entwicklungs-Verzögerung.

Was ist Früh-Förderung?

  • Förderung in den ersten Lebensjahren
  • Verschiedene Therapien werden kombiniert
  • Ziel: Entwicklung fördern, Behinderung mildern

Konkretes Beispiel: Emma (3 Jahre) Emma hat Down-Syndrom. Sie bekommt

  • 2x pro Woche Früh-Förderung zu Hause (je 1 Stunde)
  • Kombination aus Physio-Therapie, Ergo-Therapie, Spiel-Förderung
  • Beratung für die Eltern

 

Wie bekommen Sie diese Leistungen?

Der Weg zur Unterstützung

  1. Antrag stellen
  2. Sie stellen einen Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe (meist beim Sozial-Amt oder Bezirk). Wie das genau funktioniert, welche Unterlagen Sie brauchen und wie die Bedarfs-Ermittlung abläuft, erklärt unser Artikel Antrag stellen: Schritt für Schritt.

  3. Bedarfs-Ermittlung
  4. Ein Mitarbeiter kommt zu Ihnen (oder Sie gehen zum Amt). Er fragt: Was brauchen Sie? Was sind Ihre Ziele?

  5. Gesamtplan
  6. Es wird ein Plan erstellt: Welche Leistungen bekommen Sie? Von wem? Wie oft?

  7. Sie wählen
  8. Sie dürfen wählen: Welchen Dienst möchten Sie? Welche Einrichtung?
    Das nennt man Wunsch- und Wahlrecht. Wie Sie dieses Recht nutzen und durchsetzen können, beschreibt unser Artikel Wunsch- und Wahlrecht nutzen.

  9. Die Hilfe beginnt

Sie bekommen die Unterstützung. Entweder als Sach-Leistung (der Dienst kommt zu Ihnen) oder als Persönliches Budget (Sie bekommen Geld und organisieren selbst).
Wenn Sie alles lieber selbst organisieren möchten statt fertige Hilfe zu bekommen, kann das Persönliche Budget die richtige Wahl sein. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Persönliches Budget – Selbstbestimmt leben.

 

Was kostet das für Sie?

Viele Menschen zahlen nichts für Eingliederungshilfe. Nur wenn Sie sehr viel Einkommen haben, müssen Sie etwas zuzahlen.

Einkommens-Freibetrag 2026: Ungefähr 39.500 40.341 Euro/Jahr bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit. Die meisten Menschen verdienen weniger und zahlen deshalb nichts.

Vermögens-Freibetrag 2026: Sie dürfen 71.190 Euro besitzen. Plus: Ihr eigenes Haus und ein angemessenes Auto zählen nicht als Vermögen.

Alle Details zu Kosten, Eigen-Beteiligung und viele Rechenbeispiele finden Sie in unserem Artikel Kosten und Einkommen: Was muss ich bezahlen?.

 

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst

Merkbox: Ihre Möglichkeiten auf einen Blick

Soziale Teilhabe

✅ Assistenz im Alltag und in der Freizeit

✅ Ambulantes oder stationäres Wohnen

✅ Tages-Stätten und Förder-Gruppen

✅ Mobilität und Fahr-Dienste

✅ Freizeit, Sport, Kultur, Urlaub

✅ Hilfen in besonderen Lebens-Lagen

Teilhabe an Bildung

✅ Schul-Begleitung

✅ Studien-Assistenz

✅ Ausbildungs-Begleitung

✅ Weiterbildungen

Teilhabe am Arbeits-Leben

✅ Arbeits-Assistenz

✅ Budget für Arbeit

✅ Werkstatt für behinderte Menschen

✅ Job-Coaching

✅ Technische Arbeits-Hilfen

Medizinische Rehabilitation

✅ Therapien (wenn sie für die Teilhabe wichtig sind)

✅ Besondere Hilfs-Mittel

✅ Früh-Förderung für Kinder

Wichtig: Sie bekommen die Leistungen, die Sie brauchen. Passend zu Ihrer Situation.

 

Weiterführende Informationen

Vertiefen Sie Ihr Wissen:

Grundlagen

Wohnen

Praktisches

Hilfe

 
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Unterstützung bekomme ich im Alltag?
Das hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Mögliche Unterstützung im Alltag ist:

Im Haushalt:

  • Hilfe beim Einkaufen
  • Hilfe beim Kochen
  • Hilfe beim Putzen und Aufräumen
  • Hilfe bei der Wäsche

Bei Terminen und Behörden:

  • Begleitung zu Ärzten
  • Hilfe beim Lesen und Verstehen von Briefen
  • Unterstützung bei Anträgen
  • Begleitung zu Ämtern

In der Freizeit:

  • Begleitung zu Veranstaltungen (Kino, Konzerte, Theater)
  • Unterstützung beim Sport
  • Begleitung zu Freunden
  • Hilfe bei Hobbys

Bei der Mobilität:

  • Fahr-Dienste
  • Begleitung bei neuen Wegen
  • Unterstützung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Die konkrete Unterstützung wird bei der Bedarfs-Ermittlung festgelegt. Wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie in unserem Artikel Antrag stellen: Schritt für Schritt.

Kann die Eingliederungshilfe auch für Urlaub zahlen?
Ja! Urlaub gehört zur sozialen Teilhabe.

Möglichkeiten:

Begleitete Urlaubs-Reisen:

  • Gruppen-Reisen speziell für Menschen mit Behinderung
  • Mit Betreuung und Unterstützung
  • Verschiedene Ziele (Meer, Berge, Städte-Reisen)

Urlaubs-Begleitung:

  • Sie machen Ihren eigenen Urlaub
  • Jemand begleitet Sie
  • Eingliederungshilfe zahlt die Begleitung

Assistenz im Urlaub:

  • Sie nehmen Ihre reguläre Assistenz mit in den Urlaub
  • Die Kosten werden weiter bezahlt

Wichtig:

  • Der Urlaub muss „angemessen“ sein (nicht 3 Wochen Luxus-Hotel)
  • Sie können nicht jeden Monat verreisen
  • Aber: 1-2 Urlaubs-Reisen pro Jahr sind normal

Beispiel: Anna macht Urlaub Anna (35 Jahre) hat eine geistige Behinderung. Sie macht:

  • Einmal im Jahr: 1 Woche begleitete Gruppen-Reise (Eingliederungshilfe zahlt)
  • Einmal im Jahr: 1 Woche Urlaub mit ihrer Familie (ihre Assistenz kommt mit, Eingliederungshilfe zahlt die Assistenz-Kosten)
Bekomme ich Hilfe bei der Arbeit?
Ja! Es gibt viele Möglichkeiten der Unterstützung am Arbeits-Platz.

Arbeits-Assistenz:

  • Jemand hilft Ihnen direkt bei der Arbeit
  • Bei Tätigkeiten, die Sie wegen Ihrer Behinderung nicht selbst machen können
  • Die Stundenanzahl richtet sich nach Ihrem Bedarf
  • Sie sind regulär beschäftigt, die Assistenz ist zusätzlich

Job-Coaching:

  • Besonders in der Anfangs-Zeit
  • Jemand hilft Ihnen, sich einzuarbeiten
  • Die Person unterstützt bei der Organisation
  • Zeitlich begrenzt (z.B. 3-6 Monate)

Technische Hilfen:

  • Spezielle Computer-Ausstattung
  • Angepasste Arbeits-Plätze
  • Spezielle Software (z.B. Vorlese-Programme, Vergrößerungs-Software)
  • Kommunikations-Hilfen

Budget für Arbeit:

  • Ihr Arbeitgeber bekommt einen Zuschuss
  • Sie bekommen Mindestlohn oder mehr
  • Plus: Anleitung und Begleitung am Arbeits-Platz

Werkstatt für behinderte Menschen:

  • Wenn Sie nicht auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können
  • Geschützter Arbeits-Bereich
  • Mit Anleitung und Betreuung

Wer zahlt?

  • Bei regulärer Beschäftigung: Meist Eingliederungshilfe
  • Manchmal auch Renten-Versicherung (wenn Sie lange Zeit Beiträge gezahlt haben)
  • Bei Arbeitslosigkeit: Agentur für Arbeit

Welche Stelle zuständig ist und wie die verschiedenen Leistungen zusammen funktionieren, erklärt unser Artikel Eingliederungshilfe und andere Leistungen – Was ist der Unterschied?.

Beispiel: Marco arbeitet in einem Büro
Marco (30 Jahre) hat eine körperliche Behinderung und arbeitet in einer Verwaltung. Er bekommt:

  • 10 Stunden pro Woche Arbeits-Assistenz (für Akten-Transport, Bedienung von schweren Geräten)
  • Höhen-verstellbarer Schreibtisch (einmalige Kosten: bezahlt)
  • Spezielle Computer-Maus (ergonomisch)

So kann Marco seinen Job gut machen.

Bekomme ich Eingliederungshilfe auch als Kind?
Ja! Kinder mit Behinderung haben auch Anspruch auf Eingliederungshilfe.

Wichtiger Unterschied:

  • Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung: Eingliederungshilfe-Träger (Sozialamt) ist zuständig
  • Kinder mit seelischer Behinderung: Jugend-Amt ist zuständig

Ab 2028 wird das vereinfacht: Dann soll für alle Kinder das Jugend-Amt zuständig sein.
Leistungen für Kinder:

  • Früh-Förderung
  • Schul-Begleitung (Integrations-Helfer)
  • Assistenz im Alltag
  • Entlastung für Familien
  • Hilfs-Mittel
Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig bekommen?
Ja, absolut! Das ist sogar sehr häufig.

Beispiel 1: Mehrere Bereiche der Eingliederungshilfe
Sie können z.B. bekommen:

  • Assistenz beim Wohnen (Soziale Teilhabe)
  • Arbeits-Assistenz (Teilhabe am Arbeits-Leben)
  • Weiterbildung (Teilhabe an Bildung)

Beispiel 2: Eingliederungshilfe + andere Leistungen
Sie können zusätzlich bekommen:

  • Pflegegeld von der Pflege-Kasse
  • Grundsicherung für Lebens-Unterhalt
  • Leistungen der Kranken-Kasse

Jede Leistung hat ihren eigenen Zweck. Sie ergänzen sich.

Muss ich in eine Werkstatt?
Nein! Niemand zwingt Sie, in eine Werkstatt zu gehen.

Alternativen:

  • Arbeit auf dem allgemeinen Arbeits-Markt (mit Arbeits-Assistenz oder Budget für Arbeit)
  • Inklusionsbetriebe
  • Zuverdienst-Projekte
  • Andere Tages-Strukturen
  • Tages-Stätten (ohne Arbeits-Charakter)

Werkstatt ist eine Option – keine Pflicht.

Sie haben Wunsch- und Wahlrecht. Sie entscheiden mit, was für Sie das Richtige ist. Wie Sie Ihr Wahlrecht nutzen und durchsetzen, erklärt unser Artikel Wunsch- und Wahlrecht nutzen.

Wie viele Stunden Unterstützung bekomme ich?
Das hängt von Ihrem Bedarf ab.

Beispiele:

  • Wenig Unterstützung: 2-5 Stunden pro Woche (z.B. Hilfe bei Behörden-Post)
  • Mittlere Unterstützung: 10-20 Stunden pro Woche (z.B. Assistenz im Alltag und in der Freizeit)
  • Viel Unterstützung: 30-40 Stunden pro Woche oder mehr (z.B. umfassende Alltags-Assistenz)
  • Rund-um-die-Uhr: Bei sehr hohem Bedarf (dann meist stationäres Wohnen)

Wichtig: Der Bedarf wird für jede Person neu ermittelt. Es gibt keine Standard-Lösungen.

Kann ich den Dienst oder die Einrichtung selbst wählen?
Ja! Sie haben Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX).

Das bedeutet:

  • Sie dürfen wählen, welcher Dienst Sie unterstützt
  • Sie dürfen wählen, in welcher Einrichtung Sie wohnen
  • Sie dürfen wählen, welche Werkstatt Sie besuchen

Das Amt muss Ihre Wünsche berücksichtigen – außer Ihre Wünsche sind „unverhältnismäßig“ teuer oder ungeeignet.
Wie Sie Ihr Wahlrecht nutzen und was Sie tun können, wenn das Amt Ihre Wünsche ablehnt, beschreibt unser Artikel Wunsch- und Wahlrecht nutzen.

Was ist, wenn ich mit einem Dienst nicht zufrieden bin?
Sie können wechseln!

Ihre Möglichkeiten:

  • Gespräch mit dem Dienst: Sagen Sie, was Sie stört. Oft lassen sich Probleme lösen.
  • Wechsel des Dienstes: Sie dürfen zu einem anderen Dienst wechseln. Informieren Sie das Amt.
  • Beschwerde: Bei schlimmen Problemen können Sie sich beschweren (beim Amt oder bei der Heimaufsicht).

Wichtig: Sie müssen sich nicht mit schlechter Betreuung abfinden. Sie haben Rechte!

Bekomme ich Eingliederungshilfe auch als Rentner?
Ja! Es gibt keine Alters-Grenze.

Auch Senioren mit Behinderung haben vollen Anspruch auf Eingliederungshilfe.

Leistungen für Senioren:

  • Assistenz im Alltag
  • Ambulantes Wohnen oder stationäres Wohnen
  • Senioren-Tages-Stätten für Menschen mit Behinderung
  • Freizeit-Angebote
  • Mobilität

Kombination mit Pflege: Viele Senioren bekommen Eingliederungshilfe und Pflege-Leistungen. Das ist normal und möglich.

Wo bekomme ich Beratung?
EUTB-Beratungsstellen (Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung):

  • Kostenlos
  • Unabhängig vom Amt
  • Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung
  • Helfen bei allen Fragen rund um Eingliederungshilfe

Weitere Anlaufstellen:

  • Sozial-Verbände (VdK, SoVD, Lebenshilfe)
  • Selbsthilfe-Gruppen
  • Betreuungs-Vereine

Alle Kontakte und eine Übersicht, wer wo hilft, finden Sie in unserem Artikel Beratung und Unterstützung finden.

Sie haben weitere Fragen zu den Leistungen? Wenden Sie sich an eine EUTB-Beratungsstelle. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig. Die Berater helfen Ihnen herauszufinden, welche Leistungen für Sie passen. Adressen und Telefonnummern finden Sie in unserem Artikel Beratung und Unterstützung finden.

 
Quellen
Bundesteilhabegesetz (BTHG), SGB IX

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