Kostenbeispiele für die Pflegekassenabrechnung

Anfang 2017 wurde dank des Pflegestärkungsgesetzes 2 insbesondere ambulante Pflege und Betreuung gestärkt, es werden seitdem mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Nicht nur die körperlichen Einschränkungen, sondern auch eine eingeschränkte Alltagskompetenz werden nun stärker berücksichtigt. Für pflegende Angehörige bedeutet dies, auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen zu können. Die Pflegekassen finanzieren die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag, natürlich stets in Abhängigkeit vom Pflegegrad.

Wenn der Alltag einfach zu schwer wird

Anna M. ist 86 Jahre alt und lebt alleine zuhause. Ihre Tochter beobachtet mittlerweile eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, die der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bestätigt. Anna M. wird gemäß Pflegegrad 3 eingestuft und benötigt unbedingt Unterstützung, die ihre Tochter alleine nicht in ausreichender Form leisten kann. Sie hat eine eigene Familie und ist voll berufstätig. Was nun?

Welche Möglichkeiten haben Anna M. und ihre Tochter?
Anna M. wünscht sich eine Betreuung in ihrem Zuhause. Sie möchte Entlastung beim Einkaufen, der Gartenarbeit und im Haushalt und nicht zuletzt eine Begleitung bei Spaziergängen mit Zeit für Gespräche. Das kann Home Instead – und vieles mehr. Frau M. erhält die gewünschte Hilfe und Unterstützung. Home Instead rechnet die Pflegesachleistung direkt mit den Pflegekassen ab.

Das Ergebnis:
Anna M. ist unbesorgt in ihrem eigenen Zuhause, ihre Tochter kann beruhigt ihrem Beruf nachgehen, die ganze Familie fühlt sich wohl und ist zufrieden.

Kostenübernahme und Entlastung

Bei der Betreuung und Pflege sollte es darum gehen, individuelle Bedürfnisse zu erfüllen. Dabei spielt die Frage nach der Kostenübernahme eine zentrale Rolle. Wenn pflegende Angehörige auf einem zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen möchten, übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag – immer abhängig vom Pflegegrad.