Ambulante Eingliederungshilfe – Selbstständig wohnen mit Unterstützung

29. Juni 2026
Seniorin auf Rollator mit Betreuungskraft

Sie haben eine Behinderung und möchten in Ihrer eigenen Wohnung leben? Das ist möglich – mit ambulanter Eingliederungshilfe. Ein Betreuungs-Dienst kommt zu Ihnen nach Hause und unterstützt Sie genau so, wie Sie es brauchen. In diesem Artikel erfahren Sie: Was ambulante Eingliederungshilfe ist. Wer sie bekommt. Welche Leistungen es gibt. Wie der Alltag mit ambulanter Betreuung aussieht. Wie Sie den richtigen Dienst finden. Und wie Sie den Antrag stellen. Mit praktischen Tipps und echten Beispielen.

 

Was ist ambulante Eingliederungshilfe?

Einfache Erklärung

Ambulante Eingliederungshilfe bedeutet: Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung. Und Sie bekommen Unterstützung – aber Sie müssen dafür nicht in eine Einrichtung ziehen.

Das Wort „ambulant“ kommt aus dem Lateinischen. Es bedeutet so viel wie: Die Hilfe kommt zu Ihnen. Sie müssen nicht woanders hin.

Ein Betreuer oder eine Betreuerin kommt zu Ihnen nach Hause. Oder begleitet Sie – zum Arzt, beim Einkaufen, in die Freizeit. Sie bestimmen, wann und wie die Hilfe kommt.

Das Ziel: Sie leben so selbst-ständig wie möglich. Und bekommen genau da Unterstützung, wo Sie sie brauchen. Fachleute sprechen hier auch von selbst-bestimmtem Wohnen.

Die rechtliche Grundlage ist das Bundesteilhabe-Gesetz (BTHG) und das SGB IX, Teil 2, §§ 90 ff. Dort steht: Menschen mit Behinderung sollen am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können und am besten in der eigenen Wohnung wohnen können.

Ambulante Eingliederungshilfe gehört oft zu den Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Das sind Hilfen, damit Sie im Alltag, beim Wohnen und in Ihrer Freizeit dabei sein und mitmachen können.

Grundsatz: „Ambulant vor stationär“

Das ist ein wichtiger Grundsatz im Gesetz: Ambulante Unterstützung hat Vorrang.

Das heißt: Wenn es möglich ist, sollen Sie in der eigenen Wohnung leben – und nicht in einer Einrichtung. Das Amt muss zuerst prüfen: Kann diese Person mit ambulanter Hilfe gut zu Hause leben? Erst wenn das nicht geht, darf stationäre Unterstützung in Betracht gezogen werden.

Das ist eine wichtige Verbesserung durch das Bundesteilhabe-Gesetz. Früher war stationäres Wohnen oft der Standard. Heute gilt: Selbst-ständig leben hat Vorrang.

Wichtig: Das Gesetz sagt „ambulant vor stationär“. Aber es heißt nicht: „ambulant – egal ob geeignet oder nicht“. Wenn ambulante Hilfe für Sie nicht ausreicht, haben Sie das Recht auf stationäre Unterstützung. Fachleute sagen bei stationärem Wohnen heute oft auch „besondere Wohnform“.

Unterschied zu anderen Wohnformen

Es gibt drei Haupt-Formen, wie Menschen mit Behinderung wohnen können:

Wohnform Wo wohnen Sie? Wie kommt die Hilfe? Rund-um-die-Uhr-Betreuung?
Ambulant In Ihrer eigenen Wohnung oder in einer ambulanten WG Betreuungs-Dienst kommt zu Ihnen Nein – Betreuung zu bestimmten Zeiten
Teilstationär In der eigenen Wohnung Tagsüber in einer Tages-Stätte Nein – tagsüber Unterstützung, abends selbstständig
Stationär In einer Wohn-Einrichtung oder einem Wohn-Heim Betreuung ist immer vor Ort Ja – rund um die Uhr

 

Mehr zu den anderen Wohnformen lesen Sie im Artikel Stationäre und teilstationäre Angebote.

 

Für wen ist ambulante Eingliederungshilfe geeignet?

Voraussetzungen

Ambulante Eingliederungshilfe können Sie bekommen, wenn:

  • Sie eine wesentliche Behinderung haben – körperlich, geistig, seelisch oder eine Sinnes-Behinderung
  • Die Behinderung schon länger als 6 Monate besteht oder voraussichtlich so lange bestehen wird
  • Sie durch die Behinderung eingeschränkt sind – beim Wohnen, im Alltag, bei der Teilhabe
  • Ambulante Hilfe für Sie geeignet ist und ausreicht

Wichtig: Sie brauchen keinen Schwerbehinderten-Ausweis! Es gibt auch keine Alters-Grenze: Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren können ambulante Unterstützung bekommen.

Auch wenn Sie bereits andere Leistungen erhalten – zum Beispiel Pflege –, können Sie zusätzlich ambulante Eingliederungshilfe bekommen. Mehr dazu im Artikel Leistungen der Eingliederungshilfe im Überblick.

Fachleute sprechen bei Menschen, die diese Hilfe bekommen können, auch von leistungs-berechtigten Personen. Das heißt einfach: Menschen, die Anspruch auf die Leistung haben.

Beispiele: Wer bekommt ambulante Hilfe?

Michael (34 Jahre) – Psychische Erkrankung
Michael lebt allein in seiner Wohnung. Zweimal pro Woche kommt eine Betreuerin. Sie hilft ihm beim Strukturieren des Alltags, beim Umgang mit Behörden-Briefen und beim Aufrechterhalten sozialer Kontakte.

Leonie (22 Jahre) – Lern-Behinderung
Leonie wohnt in einer ambulanten WG mit zwei anderen jungen Frauen. Jeden Morgen schaut eine Sozialarbeiterin vorbei. Sie unterstützt alle drei Frauen im Alltag und bei Fragen.

Karl (58 Jahre) – Körperliche Behinderung nach einem Unfall
Karl nutzt ambulante Eingliederungshilfe kombiniert mit Pflege-Leistungen. Ein Dienst hilft ihm morgens, ein anderer begleitet ihn zu seinen Hobbys.

Sandra (41 Jahre) – Autismus-Spektrum-Störung
Sandra arbeitet Teilzeit und lebt allein. Einmal pro Woche kommt ein Betreuer. Er hilft ihr beim Umgang mit schwierigen sozialen Situationen und beim Organisieren des Alltags.
Wichtig: Ehrliche Selbst-Einschätzung
Ambulante Eingliederungshilfe ist eine gute Lösung – aber sie ist nicht für alle Menschen mit Behinderung die richtige. Stellen Sie sich ehrlich diese Fragen:

  • Kann ich allein oder mit stundenweiser Hilfe in meiner Wohnung leben?
  • Fühle ich mich sicher, wenn abends kein Betreuer da ist?
  • Kann ich Notfälle selbst bewältigen oder jemanden um Hilfe bitten?
  • Möchte ich Eigen-Verantwortung für mein Wohnen übernehmen?

Wenn Sie unsicher sind: Das ist völlig normal. Sprechen Sie mit einer EUTB-Beratungsstelle. Die helfen Ihnen kostenlos, die richtige Wohnform zu finden.

 

Welche Leistungen gibt es bei ambulanter Eingliederungshilfe?

Übersicht über die Hilfe-Bereiche
Ambulante Eingliederungshilfe kann Unterstützung in vielen Bereichen des Alltags umfassen:

  • Wohnen und Haushalt
  • Alltag und Selbst-Versorgung
  • Soziale Kontakte und Gemeinschaft
  • Freizeit und Kultur
  • Behörden-Gänge und Finanzen
  • Arbeit und Beschäftigung
  • Gesundheit und Arzt-Besuche
  • Kommunikation und Orientierung

Viele dieser Hilfen heißen zusammen auch Assistenz-Leistungen. Das ist der Oberbegriff für Unterstützung im Alltag, beim Wohnen und bei der Teilhabe.

Konkrete Unterstützungs-Leistungen

Beim Wohnen und Haushalt:

  • Hilfe beim Putzen, Kochen und Waschen
  • Unterstützung beim Einkaufen und beim Planen von Mahlzeiten
  • Hilfe beim Bedienen von Geräten, zum Beispiel Waschmaschine oder Herd
  • Wohn-Assistenz in der eigenen Wohnung

Im Alltag:

  • Hilfe beim Strukturieren des Tages
  • Unterstützung beim Aufstehen und bei der Morgen-Routine, wenn die Pflege nicht zuständig ist
  • Begleitung zu Arzt- und Behörden-Terminen
  • Alltags-Assistenz bei wichtigen täglichen Aufgaben

Bei sozialen Kontakten:

  • Begleitung zu Freunden, in Vereine oder zu Veranstaltungen
  • Hilfe beim Aufrecht-Erhalten von Freundschaften
  • Unterstützung bei der Benutzung von Bus und Bahn
  • Freizeit-Assistenz für Hobbys, Kultur und soziale Aktivitäten

Bei Finanzen und Behörden:

  • Hilfe beim Verstehen von Briefen vom Amt
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen
  • Begleitung zu Behörden

Bei der Arbeit:

  • Unterstützung beim Weg zur Arbeit
  • Arbeits-Assistenz am Arbeits-Platz
  • Hilfe bei der Suche nach einem Arbeits-Platz

In der Freizeit:

  • Begleitung ins Kino, Theater oder zum Sport
  • Hilfe beim Finden von Freizeit-Angeboten
  • Unterstützung bei Urlaubs-Planung und Reisen
  • Freizeit-Assistenz für Hobbys, Kultur und soziale Aktivitäten

Wie viel Unterstützung bekomme ich?

Das ist unterschiedlich – jeder Mensch hat andere Bedürfnisse.

Es gibt keine feste Stunden-Zahl. Das Amt ermittelt Ihren persönlichen Bedarf. Dann wird ein Hilfe-Plan aufgestellt. Darin steht genau, welche Leistungen Sie bekommen und wie viele Stunden pro Woche.

Manche Menschen bekommen 2 bis 3 Stunden pro Woche. Andere bekommen täglich Unterstützung – mehrere Stunden am Tag.

Wichtig: Sie können mehr beantragen, wenn Ihr Bedarf steigt. Und Sie können jederzeit eine neue Bedarfs-Ermittlung beantragen.

Was ist ambulante Eingliederungshilfe NICHT?

  • Körperpflege, Waschen, Anziehen, Essen: Das ist Pflege nach SGB XI – Aufgabe der Pflege-Versicherung oder Pflege-Kasse, nicht der Eingliederungshilfe.
  • Kranken-Gymnastik, Ergo-Therapie und Medikamente übernimmt die Krankenkasse.
  • Häusliche Krankenpflege gehört in der Regel ebenfalls zur Kranken-Versicherung.
  • Hilfsmittel wie manche medizinische Geräte werden oft über die Krankenkasse finanziert.
  • Allgemeine Haushalts- oder Putz-Hilfe ohne Bezug zur Behinderung zahlt die Eingliederungshilfe nicht.

Je nach Fall können verschiedene Stellen beteiligt sein. Fachleute sprechen dann auch von Rehabilitations-Trägern. Das sind zum Beispiel die Eingliederungshilfe, die Krankenkasse, die Renten-Versicherung oder die Pflegekasse.

Einen genauen Überblick, welche Stelle welche Leistung zahlt, finden Sie im Artikel Eingliederungshilfe und andere Leistungen – Was ist der Unterschied?.

 

Formen der ambulanten Unterstützung

Ambulant betreutes Wohnen (BeWo)

Das ist die häufigste Form der ambulanten Eingliederungshilfe.

So funktioniert es:

  • Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung – gemietet oder im Eigentum
  • ein ambulanter Betreuungs-Dienst kommt regelmäßig zu Ihnen – meistens mehrmals pro Woche
  • der Betreuer unterstützt Sie bei den Dingen, die in Ihrem Hilfe-Plan stehen

Das Ergebnis: Sie leben in Ihren eigenen vier Wänden, gestalten Ihren Alltag selbst – und bekommen genau dann Hilfe, wenn Sie sie brauchen. Das ist eine wichtige Form von selbst-bestimmtem Wohnen.

Ambulante Wohn-Gemeinschaften

Eine ambulante WG ist eine besondere Form des ambulanten Wohnens. Sie wohnen zusammen mit anderen Menschen mit Behinderung in einer gemeinsamen Wohnung oder in einem Haus.

  • Jeder hat sein eigenes Zimmer
  • Küche, Wohnzimmer und andere Räume werden gemeinsam benutzt
  • ein ambulanter Dienst kommt regelmäßig – für alle Bewohner gemeinsam oder für jeden einzeln

Die Vorteile einer ambulanten WG:

  • Gemeinschaft und soziale Kontakte
  • gegenseitige Unterstützung im Alltag
  • trotzdem eigener, privater Wohnraum
  • oft billiger als eine Einzel-Wohnung

Diese Form kann man auch „gemeinschaftliches Wohnen“ nennen.

Wichtig: In einer ambulanten WG entscheiden Sie selbst, mit wem Sie wohnen. Das Amt darf Ihnen keine WG zuweisen.

Assistenz-Leistungen

Neben dem ambulant betreuten Wohnen gibt es noch eine weitere Form: Assistenz. Das bedeutet: Jemand unterstützt Sie – aber nicht als „Betreuer“, der für Sie entscheidet, sondern als Helfer. Sie geben vor, was zu tun ist. Der Assistent führt das aus.

Fachleute sprechen hier oft von „persönlicher Assistenz“.

Selbst Assistenten einstellen (z.B. mit Persönlichem Budget):
Sie werden zum Arbeitgeber. Sie suchen sich Assistenten selbst, stellen sie ein und bezahlen sie. Das geht zum Beispiel über das Persönliche Budget. So haben Sie maximale Kontrolle darüber, wer Sie unterstützt und wann.

Mehr dazu im Artikel: Persönliches Budget – Selbst-bestimmt leben

Assistenz-Dienst beauftragen:
Sie können auch einen Assistenz-Dienst beauftragen. Dieser Dienst stellt Ihnen Assistenten zur Verfügung. Sie müssen niemanden selbst anstellen. Das ist einfacher – Sie haben aber etwas weniger Einfluss darauf, welche Person konkret kommt.

Kombination mit anderen Leistungen

Ambulante Eingliederungshilfe lässt sich gut mit anderen Leistungen kombinieren:

  • Mit Pflege-Leistungen (SGB XI): Wenn Sie Pflege-Grad 1 bis 5 haben, können Pflege und Eingliederungshilfe zusammenwirken. Die Pflege übernimmt die körperliche Versorgung. Die Eingliederungshilfe fördert die Teilhabe.
  • Mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben: Sie bekommen ambulante Unterstützung zu Hause und zusätzlich Arbeits-Assistenz am Arbeits-Platz.
  • Mit dem Persönlichen Budget: Sie können Ihre ambulante Eingliederungshilfe als Persönliches Budget bekommen und alles selbst organisieren.

Wenn mehrere Stellen zusammenarbeiten müssen, kann auch ein Teilhabe-Planverfahren wichtig sein.

 

So läuft die ambulante Betreuung im Alltag ab

Ein typischer Ablauf (Beispiel)

Herr Weber (47 Jahre) hat eine seelische Behinderung und lebt allein in seiner Wohnung. So sieht eine typische Woche für ihn aus:

Montag: Die Betreuerin Frau Kühn kommt um 10 Uhr. Sie schauen zusammen die Post durch. Frau Kühn hilft beim Verstehen und Beantworten von Briefen. Dann planen sie gemeinsam die Woche.

Mittwoch: Frau Kühn begleitet Herrn Weber zum Einkaufen. Sie üben zusammen, den Einkauf selbst-ständig zu erledigen – er möchte das irgendwann allein schaffen.

Freitag: Ein kurzes Telefonat. Frau Kühn fragt, wie es ihm geht. Wenn nötig, können sie einen zusätzlichen Termin vereinbaren.

Abends und am Wochenende: Herr Weber ist allein. Er hat eine Notfall-Nummer für Krisen und weiß, was er tun kann, wenn es ihm nicht gut geht.

Ihr Hilfe-Plan

Für jeden Menschen mit ambulanter Eingliederungshilfe gibt es einen individuellen Hilfe-Plan. Darin steht:

  • Welche Ziele Sie haben
  • Welche Leistungen Sie bekommen
  • Wie viele Stunden pro Woche Unterstützung vorgesehen sind
  • Wer zuständig ist
  • Wie oft der Plan überprüft wird

Der Hilfe-Plan ist kein starres Dokument. Er kann angepasst werden, wenn sich Ihre Situation ändert. Und: Sie haben das Recht, aktiv an der Erstellung mitzuwirken. Niemand darf einfach über Sie entscheiden.

Fachleute sprechen bei der Planung oft vom Gesamt-Plan-Verfahren. Das bedeutet: Gemeinsam wird geplant, welche Unterstützung zu Ihrem Leben passt.

Dokumentation

Ambulante Dienste führen eine Dokumentation. Sie notieren, was bei jedem Besuch gemacht wurde. Das ist wichtig für die Qualitäts-Sicherung – und schützt auch Sie. Falls es Fragen vom Amt gibt, ist alles festgehalten.

Sie haben das Recht, Ihre eigene Dokumentation zu lesen. Das gehört auch zur Akten-Einsicht bei wichtigen Unterlagen.

 

Die Rolle der Betreuungs-Kräfte

Betreuungs-Kräfte in der ambulanten Eingliederungshilfe sind ausgebildete Fachleute – meist mit einer Ausbildung in Sozial-Pädagogik, Heil-Erziehungs-Pflege oder Ergo-Therapie.

Die Aufgabe von Betreuungs-Kräften ist NICHT:

  • Für Sie zu entscheiden
  • Alles für Sie zu erledigen
  • Sie von sich abhängig zu machen

Die Aufgabe von Betreuungs-Kräften IST:

  • Sie bei Ihren eigenen Zielen unterstützen
  • Ihre Selbst-Ständigkeit fördern
  • Ihre Stärken verbessern
  • Ihnen helfen, Probleme selbst zu lösen

Das nennt man „Empowerment“: Sie werden gestärkt – nicht versorgt. Eine gute Betreuungs-Kraft arbeitet mit Ihnen, nicht für Sie.

Das passt gut zu den Zielen von Selbst-Bestimmung, Inklusion und Teilhabe.

Wenn es nicht passt: Sie können den Dienst oder die Person wechseln. Das ist Ihr gutes Recht. Sprechen Sie zuerst mit dem Dienst. Wenn das nicht hilft, wenden Sie sich ans Amt.

 

Wohnung und Wohn-Umfeld

Für ambulante Eingliederungshilfe brauchen Sie eine geeignete Wohnung. Das Amt zahlt keine Miete – aber es kann helfen, wenn die Wohnung barriere-frei umgebaut werden muss.

  • Sie suchen sich Ihre Wohnung selbst – das Amt darf Ihnen keine Wohnung zuweisen
  • Barriere-Freiheit: Die Wohnung muss nicht barriere-frei sein, aber manchmal sind Umbau-Maßnahmen sinnvoll
  • Umbau-Maßnahmen (Rampe, breitere Türen, Haltegriffe) können über die Eingliederungshilfe oder die Pflege-Kasse gefördert werden
  • Wohn-Umfeld: Gibt es Einkaufs-Möglichkeiten in der Nähe? Gute Bus-Verbindungen? Ärzte erreichbar?

Eine passende Wohnung ist oft ein barriere-freier Wohnraum oder Wohnraum, der gut angepasst werden kann. Fachleute sprechen bei solchen Änderungen auch von Wohnraum-Anpassung oder Umfeld-verbessernden Maßnahmen.

Auch das Umfeld ist wichtig. Fachleute nennen das Sozia-Rraum-Orientierung. Das bedeutet: Sie sollen möglichst gut in Ihrem Viertel, Ihrer Nachbarschaft und Ihrer Umgebung leben können. Dazu gehören auch Mobilität und Nah-Versorgung.

Tipp: Wenn Sie Schwierigkeiten haben, eine geeignete Wohnung zu finden, sprechen Sie mit Ihrem Betreuungs-Dienst oder einer Beratungs-Stelle. Es gibt Fachleute, die dabei helfen.

 

Anbieter und Dienste finden

Wer bietet ambulante Eingliederungshilfe an?

Ambulante Eingliederungshilfe wird von anerkannten Trägern angeboten:

  • Wohlfahrts-Verbände: AWO, Caritas, Diakonie, Lebenshilfe, Paritätischer Wohlfahrtsverband
  • Gemeinnützige Organisationen: Verschiedene regionale und über-regionale Träger
  • Private Anbieter: Zugelassene Betreuungs- und Pflege-Dienste
  • Selbst-organisierte Assistenz-Dienste

Alle Anbieter müssen vom Träger der Eingliederungshilfe anerkannt sein. Das stellt sicher, dass eine Mindest-Qualität gewährleistet ist.

Wie finde ich einen guten ambulanten Dienst?

  • Amt fragen: Das Sozialamt hat oft eine Liste der anerkannten Dienste in Ihrer Region.
  • Empfehlungen holen: Bekannte, Selbsthilfe-Gruppen oder EUTB-Beratungs-Stellen kennen die Anbieter gut.
  • Internet-Suche: Viele Dienste haben Websites mit Informationen zu ihren Angeboten.

Worauf sollte ich achten?

  • Hat der Dienst Erfahrung mit meiner Art von Behinderung?
  • Gibt es feste Ansprech-Partner, oder wechseln die Betreuer ständig?
  • Ist der Dienst gut erreichbar – auch in Notfall-Situationen?
  • Hört der Dienst auf meine Wünsche – oder wird einfach ein Standard-Angebot gemacht?
  • Gibt es Referenzen oder Bewertungen von anderen Betroffenen?

Ihr Wahlrecht

Sie haben das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX. Das bedeutet: Sie dürfen den Dienst selbst aussuchen. Das Amt darf Ihnen keinen Dienst vorschreiben.

Auch wenn das Amt nur eine begrenzte Auswahl hat: Sie haben das Recht, einen anderen anerkannten Anbieter zu wählen.

Wunsch- und Wahlrecht nutzen

Erstgespräch mit dem Dienst

Bevor Sie sich für einen Dienst entscheiden, führen Sie ein Erstgespräch. Nehmen Sie sich Zeit – und stellen Sie Ihre Fragen. Ein guter Dienst nimmt sich Zeit für Sie.

Fragen, die Sie stellen können:

  • Was sind Ihre Stärken und Erfahrungen mit meiner Behinderung?
  • Wer wäre meine feste Ansprech-Person?
  • Wie läuft die Zusammenarbeit mit dem Amt?
  • Wie gehen Sie vor, wenn ich mit der Betreuung nicht zufrieden bin?

 

Antrag auf ambulante Eingliederungshilfe stellen – So geht’s

Wo beantragen?

Sie stellen den Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe an Ihrem Wohnort. Das ist meist das Sozial-Amt, der Bezirk oder das Landrats-Amt.

Antrag stellen: Schritt für Schritt

Je nach Fall kann auch wichtig sein, welcher zuständige Träger oder welcher Rehabilitations-Träger beteiligt ist.

Was muss ich angeben?

  • Ihre persönlichen Daten, zum Beispiel Name, Adresse und Geburtsdatum
  • Art und Ausmaß Ihrer Behinderung
  • welche Unterstützung Sie benötigen und warum
  • Ihre aktuelle Wohn-Situation
  • welche Form der ambulanten Unterstützung Sie wünschen

Tipp: Sie können den Antrag auch formlos stellen – zum Beispiel mit einem einfachen Brief oder einer E-Mail an das Amt. Das genügt für den Beginn.

Besonderheiten bei ambulanter Hilfe

Im Antrag sollten Sie deutlich machen:

  • Warum ambulant: Erklären Sie, dass Sie in Ihrer eigenen Wohnung leben möchten.
  • Wunsch-Anbieter: Sie können bereits einen bestimmten Dienst benennen.
  • Kombinations-Leistungen: Wenn Sie bereits Pflege erhalten, erwähnen Sie das – damit die Leistungen gut aufeinander abgestimmt werden.

Bedarfs-Ermittlung

Nach dem Antrag kommt die Bedarfs-Ermittlung. Ein Mitarbeiter des Amtes kommt zu Ihnen – oft nach Hause. Gemeinsam mit Ihnen wird ermittelt, was Sie brauchen.

Ihr Recht: Sie dürfen eine Vertrauens-Person mitbringen. Sie dürfen Ihre Wünsche äußern. Das Amt muss Ihre Aussagen ernst nehmen.

Nach der Ermittlung wird ein Gesamtplan erstellt. Darin steht, welche Leistungen Sie bekommen. Sie haben das Recht, an der Gesamtplan-Konferenz teilzunehmen.

Das gesamte Vorgehen heißt oft Gesamt-Plan-Verfahren.

 

Kosten und Finanzierung

Für die meisten Menschen ist ambulante Eingliederungshilfe kostenlos oder sehr günstig.

  • Einkommens-Grenze (2026): Bis ca. 190 40.341 Euro Jahres-Einkommen (bei sozialversicherungs-pflichtiger Arbeit) zahlen Sie nichts.
  • Vermögens-Freibetrag (2026): Sie dürfen ca. 71.190 Euro Vermögen haben. Ihr Haus und ein angemessenes Auto zählen meist nicht.
  • Einkommen des Partners: Wird seit 2020 nicht mehr angerechnet – eine große Verbesserung durch das Bundesteilhabe-Gesetz.
  • Keine Rückzahlung: Sie müssen Eingliederungshilfe nicht zurückzahlen – außer bei falschen Angaben.

Alle Details mit Rechen-Beispielen finden Sie im Artikel Kosten und Einkommen: Was muss ich bezahlen?.

 

Vorteile der ambulanten Eingliederungshilfe

  • Maximale Selbst-Ständigkeit: Sie leben in Ihrer eigenen Wohnung – nach Ihren eigenen Regeln.
  • Individuelle Unterstützung: Die Hilfe richtet sich genau nach Ihren Bedürfnissen.
  • Selbst-Bestimmung: Sie entscheiden über Ihren Alltag, Ihre Zeiten, Ihre sozialen Kontakte.
  • Soziale Integration: Sie leben mitten in der Gesellschaft – nicht abseits davon.
  • Flexibilität: Der Hilfe-Plan kann angepasst werden, wenn sich Ihre Situation ändert.
  • Oft günstiger: Ambulante Hilfe kostet oft weniger als stationäre Unterstützung.
  • Bekanntes Umfeld: Sie leben in Ihrem Viertel, mit Ihren Nachbarn, in Ihrer vertrauten Umgebung.

Diese Vorteile passen gut zu den Zielen von Inklusion, Teilhabe und selbst-bestimmtem Wohnen.

 

Herausforderungen der ambulanten Eingliederungshilfe

Ambulante Hilfe ist gut – aber sie bringt auch Anforderungen mit sich:

  • Eigen-Verantwortung: Sie müssen vieles selbst organisieren und entscheiden. Das kann manchmal anstrengend sein.
  • Keine Betreuung rund um die Uhr: Abends, nachts oder am Wochenende sind Sie oft allein. Das erfordert eine gewisse Stabilität.
  • Wohnungs-Suche: Eine geeignete Wohnung zu finden, kann schwierig sein – besonders in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
  • Koordination: Wenn mehrere Leistungen kombiniert werden, zum Beispiel Pflege und Eingliederungshilfe, kann die Abstimmung komplex sein.
  • Betreuer-Wechsel: Manchmal wechseln Betreuungs-Kräfte. Das kann eine Belastung sein, wenn man sich gerade an eine Person gewöhnt hat.

Tipp: Sprechen Sie offen mit Ihrem Dienst über diese Herausforderungen. Ein guter Dienst findet gemeinsam mit Ihnen Lösungen.

 

Von stationär zu ambulant wechseln

Sie leben aktuell in einer Wohn-Einrichtung und möchten in eine eigene Wohnung wechseln? Das ist möglich – und Sie haben das Recht darauf.

  • Sprechen Sie zuerst mit dem Team der Einrichtung und mit dem Amt über Ihren Wunsch.
  • Stellen Sie einen Antrag auf ambulante Eingliederungshilfe beim zuständigen Träger.
  • Eine neue Bedarfs-Ermittlung wird durchgeführt.
  • Klären Sie frühzeitig die Wohnungs-Suche und den Wechsel des Dienstes.
  • Planen Sie genug Zeit ein – der Übergang kann einige Monate dauern.

Ihr Recht: Das Amt darf einen Wechsel von stationär zu ambulant nicht einfach ablehnen, wenn ambulante Hilfe für Sie geeignet und ausreichend ist. Bei Schwierigkeiten: EUTB-Beratung nutzen oder Widerspruch einlegen.

 

Praktische Tipps für den Alltag

  • Führen Sie ein Heft oder eine App: Notieren Sie wichtige Termine, Fragen und Beobachtungen. Das hilft Ihnen und Ihrem Betreuer.
  • Sprechen Sie offen: Wenn etwas nicht passt, sagen Sie es direkt. Gute Betreuungs-Kräfte schätzen ehrliches Feedback.
  • Nutzen Sie Ihr Netzwerk: Nachbarn, Freunde und Familie können mithelfen – als Ergänzung zur professionellen Hilfe.
  • Kennen Sie Ihre Rechte: Wunsch- und Wahlrecht, Recht auf Mitbestimmung, Recht auf Akten-Einsicht – informieren Sie sich.
  • Holen Sie sich Beratung: Bei Fragen oder Problemen helfen EUTB-Beratungs-Stellen kostenlos und unabhängig. EUTB heißt Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.
  • Planen Sie Urlaub ein: Auch im Urlaub kann Unterstützung beantragt werden. Sprechen Sie das rechtzeitig mit Ihrem Dienst und dem Amt ab.

In manchen Beratungs-Stellen beraten auch Menschen, die selbst eine Behinderung haben, andere Menschen mit Behinderung. Das nennt man Peer Counseling.

 

Erfolgs-Geschichten – So kann es gehen

Eigene Wohnung mit Betreuung
Jana (29 Jahre) – Geistige Behinderung, lebt allein

Jana wohnte früher im Wohnheim. Heute hat sie eine eigene 2-Zimmer-Wohnung in ihrer Heimat-Stadt. Dreimal pro Woche kommt Betreuerin Lisa. Sie hilft Jana beim Kochen, beim Einkaufen und beim Umgang mit Briefen.

Jana sagt: „Ich bestimme jetzt selbst, was ich esse, wann ich aufstehe und wen ich einlade. Das fühlt sich richtig an.“
Ambulante WG
Tobias (33 Jahre) und sein WG-Mit-Bewohner – Körperliche Behinderungen

Tobias und sein Mitbewohner Marc wohnen seit drei Jahren in einer ambulanten WG. Jeden Tag kommt ein Pflege-Dienst für die körperliche Versorgung. Zweimal pro Woche kommt ein Betreuungs-Dienst.

Tobias sagt: „Ich bin nicht allein, aber ich habe trotzdem mein eigenes Leben. Wir helfen uns auch gegenseitig.“
Eigene Wohnung mit ambulanter Betreuung und Persönlichem Budget
Mia (38 Jahre) – Psychische Erkrankung, nutzt Persönliches Budget

Mia hat sich für das Persönliche Budget entschieden. Sie bekommt monatlich Geld und hat selbst zwei Assistentinnen eingestellt. Eine kommt morgens und hilft beim Start in den Tag. Die andere begleitet Mia zu sozialen Aktivitäten und Terminen.

Mia sagt: „Ich habe endlich das Gefühl, dass die Unterstützung wirklich zu meinem Leben passt – nicht umgekehrt.“

Merkbox: Das wissen Sie jetzt:

✅ Ambulante Eingliederungshilfe bedeutet: Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung – mit Unterstützung.

✅ „Ambulant vor stationär“ ist ein gesetzlicher Grundsatz. Selbst-ständiges Wohnen hat Vorrang.

✅ Sie bekommen Hilfe genau dort, wo Sie sie brauchen – im Haushalt, im Alltag, bei Behörden, in der Freizeit.

✅ Viele dieser Hilfen sind Assistenz-Leistungen und gehören oft zu den Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

✅ Es gibt keine feste Stunden-Zahl – Ihr Bedarf wird speziell für Sie ermittelt.

✅ Diese Prüfung heißt oft Bedarfs-Ermittlung.

✅ Danach folgt häufig ein Gesamtplan-Verfahren.

✅ Sie haben Wunsch- und Wahlrecht: Sie suchen sich den Dienst selbst aus.

✅ Für die meisten Menschen ist ambulante Eingliederungshilfe kostenlos.

✅ Mit dem Persönlichen Budget können Sie Ihre Assistenz selbst organisieren.

 

Checkliste: Ist ambulante Eingliederungshilfe für mich?

  • Ich möchte in meiner eigenen Wohnung leben.
  • Ich kann mit stundenweiser Unterstützung alleine wohnen.
  • Ich fühle mich sicher, wenn abends niemand da ist.
  • Ich kann bei Notfällen selbst oder mit Hilfe von anderen reagieren.
  • Ich bin bereit, Eigen-Verantwortung zu übernehmen.
  • Ich möchte meinen Alltag selbst gestalten.
  • Ich habe eine geeignete Wohnung oder bin auf der Suche.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist ambulante Eingliederungshilfe das gleiche wie Pflege?

Nein. Ambulante Eingliederungshilfe und Pflege sind zwei verschiedene Leistungen. Das Ziel der Eingliederungshilfe ist die Teilhabe am Leben – also dabei sein, mitmachen, selbst-ständig wohnen. Pflege dagegen versorgt Sie bei körperlicher Pflege-Bedürftigkeit – zum Beispiel beim Waschen, Anziehen oder Essen.

Beide Leistungen ergänzen sich sehr gut. Viele Menschen bekommen beides gleichzeitig. Die Pflege-Kasse zahlt die Pflege, der Träger der Eingliederungshilfe zahlt die Teilhabe-Leistungen. Mehr dazu finden Sie im Artikel Eingliederungshilfe und andere Leistungen – Was ist der Unterschied?.

Gibt es eine Altersgrenze für ambulante Eingliederungshilfe?

Nein. Es gibt keine Altersgrenze. Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren können ambulante Eingliederungshilfe bekommen. Auch als Rentner haben Sie vollen Anspruch – wenn Sie eine wesentliche Behinderung haben und ambulante Unterstützung für Ihre Teilhabe benötigen.

Kann ich meinen Betreuungs-Dienst selbst aussuchen?

Ja. Sie haben das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX. Sie dürfen den Dienst selbst wählen. Das Amt darf Ihnen keinen Dienst vorschreiben. Wenn Sie einen bestimmten Dienst möchten, nennen Sie ihn schon beim Antrag. Mehr dazu im Artikel Wunsch- und Wahlrecht nutzen.

Was passiert, wenn ich mehr Unterstützung brauche als im Hilfe-Plan steht?

Dann beantragen Sie eine neue Bedarfs-Ermittlung beim Amt. Ihr Hilfe-Plan ist nicht für immer festgelegt. Wenn sich Ihre Situation verändert – zum Beispiel durch eine neue Diagnose oder eine veränderte Lebens-Situation –, kann der Plan angepasst werden. Sprechen Sie Ihren Betreuungs-Dienst oder das Amt direkt an.

Darf das Amt meine ambulante Unterstützung einfach ablehnen?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und ambulante Hilfe für Sie geeignet ist, darf das Amt nicht einfach ablehnen. Wenn Sie trotzdem eine Ablehnung erhalten, können Sie Widerspruch einlegen. Sie haben dafür einen Monat Zeit.

Lassen Sie sich dabei von einer EUTB-Beratungs-Stelle oder einem Sozialverband helfen. Bei komplizierten Fällen kann auch ein Fachanwalt für Sozialrecht helfen. Mehr dazu im Artikel Wenn der Antrag abgelehnt wird.

Kann ich ambulante Eingliederungshilfe mit dem Persönlichen Budget kombinieren?

Ja. Sie können Ihre ambulante Eingliederungshilfe als Persönliches Budget beantragen. Dann bekommen Sie Geld statt fertige Hilfe-Angebote – und organisieren Ihre Unterstützung selbst. Das ist ein Rechtsanspruch. Manchmal läuft das auch als träger-übergreifendes Budget, wenn mehrere Stellen beteiligt sind.

Alle Details finden Sie im Artikel Persönliches Budget – Selbst-bestimmt leben.

Wie lange dauert es, bis die ambulante Hilfe startet?

Das Amt muss innerhalb von 2 Monaten über den Antrag entscheiden. Bei Gutachten sind es 3 Monate. In der Praxis dauert es vom Antrag bis zum Start der Hilfe oft 2 bis 4 Monate.

Wenn Sie dringend Unterstützung brauchen, können Sie beim Amt eine beschleunigte Bearbeitung beantragen. Lassen Sie sich dabei von einer Beratungs-Stelle unterstützen.

 
Quellen
Bundesteilhabegesetz (BTHG), SGB IX

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