Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung. Damit Sie am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. In diesem Artikel erklären wir: Was genau ist Eingliederungshilfe? Welche Ziele hat sie? Wer hat Anspruch darauf? Und was regelt das Bundesteilhabe-Gesetz? Alle Grundlagen einfach erklärt.
Was ist Eingliederungshilfe? – Eine einfache Erklärung
Eingliederungshilfe ist eine wichtige Sozialleistung in Deutschland. Sie unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und an der Gesellschaft teilzuhaben.
Das Ziel ist ein Leben mit Teilhabe, Selbstbestimmung, Inklusion und Barrierefreiheit.
Das bedeutet: Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können – in der Schule, bei der Arbeit, beim Wohnen und in der Freizeit.
Das bedeutet konkret:
Sie bekommen Unterstützung – nicht nur Geld. Die Hilfe ist individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Das kann sein:
- Jemand hilft Ihnen im Alltag
- Sie bekommen Assistenz bei der Arbeit
- Sie erhalten Unterstützung in der Freizeit
- Sie bekommen Hilfe beim Wohnen
Ein Beispiel:
Maria ist 28 Jahre alt und hat Lernschwierigkeiten. Sie arbeitet in einem Büro und wohnt in ihrer eigenen Wohnung. Durch Eingliederungshilfe bekommt sie:
- Unterstützung am Arbeits-Platz
- Hilfe bei Post von Behörden oder Briefen an Behörden
- Begleitung zu Arztterminen
So kann Maria selbstständig leben und arbeiten.
Eingliederungshilfe ist nicht einfach nur Hilfe. Sie ist ein Recht. Fachleute sagen auch: Rechtsanspruch.
Das wichtigste Ziel: Teilhabe am Leben
Das zentrale Ziel der Eingliederungshilfe ist Teilhabe. Aber was bedeutet das genau?
Teilhabe heißt:
Sie sind dabei. Sie können mitmachen. Sie leben mittendrin in der Gesellschaft. Nicht abgeschottet oder ausgegrenzt.
Zur Teilhabe gehören Inklusion und Barrierefreiheit.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen gehören selbstverständlich dazu.
Barrierefreiheit bedeutet: Hindernisse sollen abgebaut werden. Zum Beispiel bei Gebäuden, Informationen, Sprache oder im Internet.
Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen:
In der Gesellschaft:
- Sie haben Kontakt zu anderen Menschen.
- Sie können Hobbys nachgehen.
- Sie gestalten Ihre Freizeit selbst.
- Sie nehmen an Veranstaltungen teil.
Bei der Arbeit:
- Sie können arbeiten oder eine Ausbildung machen.
- Sie verdienen Ihr eigenes Geld.
- Sie sind Teil eines Teams.
- Sie leisten einen Beitrag.
In der Bildung:
- Sie können zur Schule gehen
- Sie können studieren
- Sie können sich weiterbilden
- Sie lernen Neues
Beim Wohnen:
- Sie bestimmen, wo und wie Sie wohnen
- Sie haben Privatsphäre
- Sie gestalten Ihr Zuhause selbst
Selbstbestimmung und Selbstständigkeit
Eingliederungshilfe bedeutet nicht: Jemand bestimmt über Sie. Eingliederungshilfe bedeutet: Sie bestimmen selbst – mit Unterstützung.
Sie entscheiden:
- Was ist mir wichtig?
- Welche Hilfe brauche ich?
- Wie möchte ich leben?
Das nennt man Selbstbestimmung. Sie erhalten nicht nur Hilfe, sondern Sie haben Rechte und können eigene Ziele verfolgen.
Wie Sie diese Selbstbestimmung beim Wohnen verwirklichen können, beschreiben diese Artikel:
- Übersichtsartikel „Eingliederungshilfe – Alle wichtigen Informationen für Menschen mit Behinderung“
- Vertiefender Artikel zur ambulanten Eingliederungshilfe
Menschenrechte und UN-Behindertenrechtskonvention
Die Eingliederungshilfe hat auch mit Menschenrechten zu tun. Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen.
Wichtig ist dabei die UN-Behindertenrechtskonvention. Fachleute sagen kurz: UN-BRK.
Das ist ein internationaler Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Darin steht: Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt leben können. Sie sollen selbst entscheiden können und nicht ausgeschlossen werden.
Die Ziele der Eingliederungshilfe passen genau dazu: Teilhabe, Inklusion, Selbstbestimmung und eine inklusive Gesellschaft.
Das Bundesteilhabe-Gesetz (BTHG) – Was ist das?
Das Bundesteilhabe-Gesetz, kurz BTHG, ist ein wichtiges Gesetz für Menschen mit Behinderung. Es hat viele Regeln verbessert.
Seit 2020 ist die Eingliederungshilfe nicht mehr Teil der Sozialhilfe. Sie ist jetzt im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) geregelt.
Was hat sich verbessert?
- Eingliederungshilfe ist ein Rechtsanspruch.
- Mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit
- Partner zahlt nicht mehr
- Höhere Vermögens-Freibeträge
- Auto zählt nicht mehr als Vermögen
- Menschen mit Behinderung haben eine bessere rechtliche Stellung
- Behindert zu sein wird weniger stigmatisiert
Jetzt wird klarer unterschieden zwischen Fachleistungen und Existenz-sichernden Leistungen.
Fachleistungen sind die Hilfen für Ihre Teilhabe.
Zum Beispiel:
- Assistenz
- Unterstützung beim Wohnen
- Hilfe bei Arbeit oder Bildung
Existenzsichernde Leistungen sind Geld und Hilfen für den Lebens-Unterhalt.
Zum Beispiel:
- Geld für Essen
- Geld für Kleidung
- Geld für die Wohnung
Früher war das stärker vermischt. Heute ist das klarer getrennt.
Wo steht das Gesetz? – Rechtliche Grundlagen
Die Eingliederungshilfe ist gesetzlich geregelt im SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch), Teil 2, ab Paragraf 90.
Was steht in diesen Gesetzen?
- Wer hat Anspruch?
- Welche Leistungen gibt es?
- Wie wird die Hilfe beantragt?
- Wer zahlt was?
- Welche Rechte haben Sie?
Im Gesetz steht auch, wer leistungsberechtigt ist. Das heißt einfach: Wer die Leistung bekommen darf.
Wichtig sind außerdem die Rehabilitationsträger. Das sind die Stellen, die für Reha und Teilhabe zuständig sein können. Dazu gehören zum Beispiel:
- der Träger der Eingliederungshilfe
- die Rentenversicherung
- die Krankenkasse
- die Agentur für Arbeit
- oder andere Träger
Darum ist oft wichtig: Welcher Träger ist zuständig?
Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?
Die Grundvoraussetzung: Behinderung
Sie haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn Sie eine Behinderung haben. Aber nicht jede Behinderung zählt für die Eingliederungshilfe.
Das Gesetz sagt: Sie müssen eine wesentliche Behinderung haben.
Was bedeutet „wesentliche Behinderung“?
Eine Behinderung ist wesentlich, wenn:
- Sie ist deutlich:
- Sie ist dauerhaft:
- Die Teilhabe ist eingeschränkt:
Die Behinderung beeinträchtigt Sie erheblich.
Die Behinderung besteht länger als 6 Monate. Oder es ist zu erwarten, dass sie länger als 6 Monate besteht.
Durch die Behinderung können Sie nicht so am Leben teilnehmen wie Menschen ohne Behinderung.
Fachleute sprechen hier auch von einer Teilhabeeinschränkung.
Arten von Behinderungen
- Körperliche Behinderung
- Geistige Behinderung
- Seelische Behinderung
- Sinnesbehinderung
- Mehrfach-Behinderungen
Diese Formen sind wichtig, weil Eingliederungshilfe für sehr unterschiedliche Menschen da ist.
Sie brauchen keinen Schwerbehinderten-Ausweis
Viele Menschen denken: „Ich brauche einen Schwerbehinderten-Ausweis für Eingliederungshilfe.“
Das stimmt nicht. Der Ausweis ist nicht notwendig. Es zählt nur: Haben Sie eine wesentliche Behinderung? Brauchen Sie Unterstützung zur Teilhabe?
Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen
Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Wichtiger Unterschied:
- Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung: Eingliederungshilfeträger ist zuständig
- Kinder mit seelischer Behinderung: Jugendamt ist zuständig, also die Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch)
Hier sieht man: Nicht immer ist die gleiche Stelle zuständig. Manchmal ist die Eingliederungshilfe zuständig. Manchmal die Kinder- und Jugendhilfe.
Was bedeutet „drohende Behinderung“?
Manchmal ist die Behinderung noch nicht da, aber sie droht. Zum Beispiel bei Kindern mit Entwicklungsverzögerungen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich eine Behinderung entwickeln, wenn keine Hilfe kommt. Auch dann gibt es Eingliederungshilfe. Ziel ist: die Behinderung verhindern oder so gering wie möglich halten.
Die 4 Bereiche der Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe ist vielfältig. Es gibt 4 Hauptbereiche.
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Assistenz im Alltag
- Hilfe beim Wohnen
- Unterstützung in der Freizeit
- Hilfe bei sozialen Kontakten
- Begleitung zu Terminen
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Schul-Begleitung
- Studien-Assistenz
- Hilfs-Mittel für Bildung
- Gebärden-Dolmetscher
- Weiterbildungen
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Arbeits-Assistenz
- Unterstützung am Arbeits-Platz
- Werkstatt für behinderte Menschen
- Budget für Arbeit
- Berufliche Bildung
- Medizinische Rehabilitation
Das ist der größte Bereich. Es geht um Ihr Leben in der Gesellschaft.
Beispiele:
Diese Hilfen heißen oft auch Assistenzleistungen.
Sie können lernen und sich weiterbilden.
Beispiele:
In diesem Bereich geht es manchmal auch um Nachteilsausgleich. Das bedeutet: Nachteile sollen ausgeglichen werden. Zum Beispiel durch mehr Zeit bei Prüfungen oder besondere Hilfsmittel.
Sie können arbeiten oder eine Ausbildung machen.
Beispiele:
Sie werden gesünder oder Ihre Fähigkeiten werden erhalten.
Beispiele:
- Therapien
- Hilfsmittel
- Reha-Maßnahmen
- Medizinische Behandlungen
Eine ausführliche Übersicht aller Leistungen mit konkreten Beispielen finden Sie in unserem Artikel:
Wichtige Grundsätze der Eingliederungshilfe
Für die Eingliederungshilfe gelten bestimmte Grundsätze:
- Individuell
- Bedarfs-orientiert
- Selbstbestimmung
- Sozial-Raum-Orientierung
- Ambulant vor stationär
Jeder Mensch ist anders. Deshalb ist auch die Hilfe individuell. Sie bekommen die Unterstützung, die Sie persönlich brauchen.
Es wird geprüft: Was brauchen Sie? Was sind Ihre Ziele? Nicht: Was kostet am wenigsten?
Diese Prüfung heißt „Bedarfsermittlung“.
Dabei wird geschaut, welche Unterstützung zu Ihrem Leben passt.
Danach wird oft gemeinsam geplant, welche Leistungen Sie bekommen sollen. Das heißt Gesamtplanverfahren.
Wenn mehrere Träger zusammenarbeiten müssen, kann auch ein Teilhabeplanverfahren wichtig sein.
Manchmal gibt es dazu eine Gesamtplankonferenz. Dann sprechen mehrere Beteiligte gemeinsam über die passende Hilfe.
Der Bedarf wird durch eine Bedarfs-Ermittlung festgestellt. Wie Sie einen Antrag stellen und was bei der Bedarfsermittlung, im Gesamtplanverfahren und bei einer Gesamtplankonferenz passiert, erklärt unser Artikel:
Sie entscheiden mit. Ihre Wünsche und Ziele stehen im Mittelpunkt.
Hilfe soll möglichst in Ihrer gewohnten Umgebung stattfinden.
Wenn möglich, sollen Sie in Ihrer eigenen Wohnung leben können. Nicht in einer Einrichtung. Stationäres Wohnen nur, wenn ambulant nicht ausreicht.
So unterscheidet sich die Eingliederungshilfe von früher
Früher: Teil der Sozialhilfe
Bis 2019 war die Eingliederungshilfe Teil der Sozialhilfe. Das hatte Nachteile:
- Weniger Mitsprache
- Stärkere Abhängigkeit
- Sehr geringe Vermögens-Grenzen
- Mehr Stigmatisierung
Heute: Eigenständige Leistung
Seit 2020 ist die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst. Sie ist jetzt im SGB IX geregelt.
Das bedeutet aber nicht: Andere Sozial-Leistungen gibt es nicht mehr.
Zum Beispiel gibt es weiter Grundsicherung oder andere Hilfen zum Lebens-Unterhalt.
Die Eingliederungshilfe ist für Teilhabe da. Die Grundsicherung ist für den Lebens-Unterhalt da.
Fachleute sagen auch: Die Eingliederungshilfe ist nicht einfach nachrangige Sozialhilfe, sondern eine eigene Teilhabe-Leistung.
Infobox: Aktuelle Entwicklungen und Zahlen
So viele Menschen bekamen in den letzten Jahren Eingliederungshilfe

Stand 2026: Die Eingliederungshilfe heute
- Vermögens-Freibetrag 2026: 71.190 Euro
- 2025 waren es 67.410 Euro, 2024 waren es 63.630 Euro
- Einkommens-Freibetrag 2026: voraussichtlich ca. 40.341 Euro bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit
Diese Zahlen zeigen: Menschen mit Behinderung sollen nicht arm sein müssen, um Leistungen zu bekommen. Auch das passt zum Ziel von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst
Merkbox: Das sollten Sie sich merken:
✅ Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe am Leben
✅ Wichtige Ziele sind Inklusion, Selbstbestimmung, Barrierefreiheit und eine inklusive Gesellschaft
✅ Die Eingliederungshilfe ist ein Rechtsanspruch
✅ Wichtige Grundlagen sind BTHG, SGB IX und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
✅ Wer die Leistung bekommen darf, heißt leistungsberechtigt
✅ Die Leistungen werden durch Bedarfsermittlung geprüft
✅ Danach folgt oft ein Gesamtplanverfahren
✅ Bei mehreren Stellen kann es ein Teilhabeplanverfahren geben
✅ Zuständig sind je nach Fall verschiedene Rehabilitationsträger
✅ In Bildung und Arbeit kann auch ein Nachteilsausgleich wichtig sein
Nächste Schritte
Jetzt wissen Sie, was Eingliederungshilfe ist und welche Regeln gelten.Lesen Sie diese Artikel:
- Eingliederungshilfe – Alle wichtigen Informationen für Menschen mit Behinderung – der Übersichtsartikel
- Antrag stellen: Schritt für Schritt – So bekommen Sie die Hilfe
- Leistungen der Eingliederungshilfe im Überblick – Welche Unterstützung gibt es?
- Ambulante Eingliederungshilfe – Leben in der eigenen Wohnung
- Persönliches Budget – Selbstbestimmt leben – Geld statt Sach-Leistung
Quellen