Unter ambulanter Pflege versteht man die Pflege hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in ihrem eigenen Zuhause. Ambulante Pflege ist die professionelle Pflege von hilfsbedürftigen Menschen in ihrem eigenen Zuhause.
Glossar
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Glossarbegriffe.
Stand: 21.08.2026
A
Ambulant
B
Beratungseinsatz
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen halbjährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können die Beratung auf Wunsch vierteljährlich in Anspruch nehmen. Der Beratungseinsatz dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat• 347 Euro bei Pflegegrad 2
• 599 Euro bei Pflegegrad 3
• 800 Euro bei Pflegegrad 4
• 990 Euro bei Pflegegrad 5Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und keinen Pflegedienst nutzen, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz wahrnehmen.
Dieser Beratungseinsatz ist dazu da, die Qualität in der häuslichen Pflege sicherzustellen und Pflegepersonen zu unterstützen. Er wird in der Regel vor Ort bei einem Pflegedienst mit Zulassung oder einer Beratungsstelle durchgeführt.Betreutes Wohnen
Unter betreutem Wohnen versteht man grundsätzlich eine Einrichtung, in die (vor allem ältere) Menschen als Mieter einziehen und dort grundversorgt werden. In Art und Umfang der angebotenen Serviceleistungen unterscheiden sich die Wohnlagen erheblich. Dazu können beispielsweise ein Hausnotruf oder eine Beratungsperson gehören. Weitere Leistungen wie Unterstützung im Haushalt oder Betreuung und Pflege können ebenfalls ergänzend von den Bewohnerinnen und Bewohnern in Anspruch genommen werden.
Betreuungskraft
Person, die ältere Menschen im Alltag unterstützt, z. B. bei Haushalt, Gesellschaft oder Mobilität.
C
Case Management
Mit Case Management (CM) im Gesundheitswesen wird ein Verfahren zur Steuerung und Koordination von Unterstützungsleistungen von Menschen in problematischen Lebenssituationen, sogenannte Fälle oder Cases, bezeichnet. Das Case Management geschieht innerhalb einer Organisation sowie im regionalen Versorgungsgefüge und bedeutet damit, dass verschiedene Menschen und Organisationen sektorenübergreifend daran beteiligt sein können. Handlungsfelder sind z.B. Pflege, Medizin, Verwaltung oder soziale Arbeit. Das Ziel ist die soziale und gesundheitliche Verbesserung der jeweiligen Lebenssituationen dieser Menschen unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse.
Chronisch
Im Gegensatz zu akuten Erkrankungen bestehen chronische Erkrankungen über einen längeren Zeitraum und können eine langfristige medizinische, pflegerische oder therapeutische Behandlung und Begleitung erforderlich machen.
D
Dekubitusprophylaxe
Eine Dekubitusprophylaxe umfasst alle pflegerischen und medizinischen Maßnahmen, die verhindern, dass ein Mensch ein Druckgeschwür (Dekubitus) bekommt, sich also nicht wundliegt. Die wichtigste Maßnahme dazu ist die regelmäßige Druckentlastung durch Positionswechsel sowie Bewegungsförderung und Mobilisation. Wenn pflegende Personen aufmerksam hinsehen und Risiken erkennen, gelingt die Prophylaxe meist gut.
E
Expertenstandards
Sie beschreiben fachlich abgestimmte Qualitätsanforderungen für zentrale Themen der pflegerischen Versorgung und unterstützen Pflegefachkräfte dabei, ihr pflegerisches Handeln am aktuellen Wissensstand auszurichten. Die konkrete Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Situation, Bedürfnisse, Ressourcen und Risiken der pflegebedürftigen Person. Expertenstandards sind damit wichtige Instrumente der Qualitätsentwicklung in der professionellen Pflege.
F
Familienpflegezeit
Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in Deutschland soll Angehörige bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützen. Dazu können Arbeitnehmende für die Pflege eines nahen Angehörigen ihre Arbeitszeit bis zu 24 Monate lange reduzieren. geregelt in Paragraf 2 FPfZG, erlaubt es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um nahe Angehörige zu Hause zu pflegen. Die Arbeitszeit kann während der Familienpflegezeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduziert werden.
Statt einer Lohnfortzahlung für die reduzierte Arbeitszeit besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen für diese Zeit zu beantragen. Außerdem besteht während der Familienpflegezeit ein gesetzlich garantierter Kündigungsschutz.Förderbedarf
Der Begriff „sonderpädagogischer Förderbedarf“ bedeutet, dass bei einer Person spezielle pädagogische Maßnahmen zu ergreifen sind. Grundlage dafür ist die Annahme, dass allgemeine pädagogische Maßnahmen nicht ausreichen, um die Person in ihren besonderen Bedarfen angemessen zu unterstützen und unterrichten. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird vor allem in Zusammenhang mit der Beschulung von Kindern und Jugendlichen diagnostiziert. Ausgehend von der Feststellung eines solchen Bedarfes werden Entscheidungen über pädagogische Maßnahmen und den Förderort abgeleitet und begründet. Der Begriff und die mit ihm verbundenen Praktiken wurden und werden aus unterschiedlichen Gründen kritisiert.
Freiheitsentziehende Maßnahmen (FeM)
Zu freiheitsentziehenden Maßnahmen können beispielsweise Fixierungen, Bettgitter oder andere mechanische Vorrichtungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Medikamente zählen. Ob eine Maßnahme als freiheitsentziehend einzustufen ist, hängt von der konkreten Situation, ihrer Dauer, Wirkung und ihrem Zweck ab. Freiheitsentziehende Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit dar und sind nur unter den jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen zulässig.
G
Geriatrie
Die Geriatrie, auch bekannt als Altersmedizin, beschäftigt sich mit den körperlichen, geistigen und sozialen Fragen alternder Menschen. In den meisten europäischen Ländern ist die Geriatrie ein eigenständiges Fach oder ein Schwerpunkt in der Inneren Medizin. In Deutschland steckt sie jedoch noch in den Anfängen. Ärzte bestimmter Fachrichtungen wie Neurologie oder Innere Medizin und Allgemeinmedizin können eine Zusatzweiterbildung verbunden mit einer 18-monatigen Weiterbildung erwerben. Patientinnen und Patienten in der Geriatrie werden oft durch ein geriatrisches Assessment geprüft, dazu gehört z.B. ein Mobilitätstest zur Prüfung vom Gleichgewicht oder die geriatrische Depressionsskala.
H
Hausnotruf
Ein Hausnotrufsystem bietet älteren, kranken oder alleinlebenden Personen ein technisches Hilfsystem, um rund um die Uhr schnell Hilfe anzufordern. Mit einem einfachen Knopfdruck kann jederzeit eine Notrufzentrale erreicht, die in Notfällen schnelle Hilfe organisiert – wie bei einem Sturz, medizinischen Notfall oder einem unguten Gefühl. Ein Hausnotrufsystem besteht aus einem Notrufgerät als Armband, Brosche oder Halskette, einer Basisstation, die zuhause installiert wird und eine Verbindung zur Notrufzentrale herstellen kann, sowie der Zentrale selbst, die den Notruf entgegennimmt.
Hospiz
Im Mittelpunkt stehen die Lebensqualität und die individuellen Bedürfnisse des Menschen. Beschwerden wie Schmerzen sollen bestmöglich gelindert werden. Neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung spielen auch die persönliche und psychosoziale Begleitung sowie die Unterstützung von Angehörigen eine wichtige Rolle.
K
Kontrakturenprophylaxe
Kontrakturenprohylaxe bezeichnet alle Maßnahmen und Techniken, die zur Vermeidung von Kontrakturen beitragen. Unter einer Kontraktur versteht man eine oft schmerzhaft Verkürzung bzw. Schrumpfung eines Muskels, einer Sehen oder der Bänder. Sie führt zu oft bleibenden Bewegungseinschränkungen oder Fehstellungen von Gelenken. Die Prophylaxe wird von Pflegekräften oder Physiotherapeuten durchgeführt. Das Ziel ist es, die Beweglichkeit von Patientin oder Patient zu erhalten.
L
Leistungskomplex (LK)
Ein Leistungskomplex fasst bestimmte pflegerische, betreuerische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten zusammen. Welche Leistungen zu einem Leistungskomplex gehören und wie diese vergütet werden, richtet sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. Daher können sich Bezeichnung, Inhalt und Vergütung der Leistungskomplexe regional unterscheiden.
M
Medizinischer Dienst (MD)
Der Medizinische Dienst (MD) prüft für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen medizinische Fragen, bewertet Behandlungen und ermittelt Pflegegrade. Damit soll er sicherstellen, dass alle Versicherten nach den gleichen Bedingungen Leistungen von der Kranken- und der Pflegeversicherung erhalten.
Für den Medizinischen Dienst arbeiten Gutachter und Berater in ganz Deutschland, die bei Bedarf auch die Situation der Versicherten vor Ort prüfen. So es ist auch bei einer Pflegebegutachtung, die beispielsweise nach einem Antrag auf einen Pflegegrad stattfindet. Eine Pflegefachkraft oder ein Arzt/eine Ärztin prüft dabei die Selbstständigkeit der betroffenen Person in sechs Lebensbereichen wie z.B. Mobilität oder Verhalten, um der Pflegekasse eine Einschätzung für die Einstufung zu geben.P
Pflegebedürftigkeit
Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird betrachtet, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann. Dabei werden sechs Lebensbereiche berücksichtigt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Aus dem Ausmaß der Beeinträchtigungen wird der Pflegegrad ermittelt.
Pflegedokumentation
Sie dient dazu, die individuelle Pflegesituation sowie die geplante und durchgeführte Versorgung nachvollziehbar festzuhalten. Dazu werden unter anderem relevante Informationen zu Bedürfnissen, Fähigkeiten und Risiken der pflegebedürftigen Person, vereinbarte Pflegemaßnahmen sowie wichtige Beobachtungen und Veränderungen dokumentiert. Die Pflegedokumentation unterstützt damit eine individuelle und kontinuierliche Versorgung.
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 bedeutet eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“. Mit dem Pflegegrad kann man Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.
Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 bedeutet eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“. Mit dem Pflegegrad kann man Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.
Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Betroffene können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Bei der Pflegebegutachtung wird geprüft, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann und in welchen Bereichen sie Unterstützung benötigt.Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“. Mit dem Pflegegrad kann man Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Mit dem Pflegegrad kann man Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.
Pflegegrade (1 bis 5)
Die Pflegegrade von 1 bis 5 sind „Grade der Pflegebedürftigkeit“ und bilden eine offizielle Einstufung in Deutschland, die anzeigt, wie stark ein Mensch im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Pflegebedürftige Menschen erhalten einen Pflegegrad auf Antrag von ihrer Pflegeversicherung und können damit Pflegeleistungen beanspruchen.
Die fünf Pflegegrade auf einen Blick:
• Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
• Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
• Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
• Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
• Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische VersorgungPflegegutachten
Ein Pflegegutachten ist ein offizielles Dokument, das feststellt, ob eine Person nach der Definition im Sozialgesetzbuch (SGB) XI pflegebedürftig ist und untersucht ebenfalls den passenden Pflegegrad.
Das Gutachten bewertet den Grad der Selbstständigkeit einer Person im Alltag und ist oft ausschlaggebend für die Entscheidung der Pflegekasse über die Bewilligung von Leistungen.
Um ein Pflegegutachten zu erstellen, beauftragt die Pflegeversicherung einen Pflegegutachter, der die Person in ihrem häuslichen Umfeld besucht, um die Situation im Alltag zu prüfen. Am Ende gibt er eine Empfehlung zur Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse ab, die selbst entscheidet, ob eine Bedürftigkeit vorliegt und ein Pflegegrad verliehen wird.Pflegeheim
Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der hilfe- und pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr betreut und pflegerisch versorgt werden, wenn sie aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr allein leben können oder wenn die Versorgung in der Pflege zuhause nicht mehr ausreicht. Bewohnerinnen und Bewohner leben in privaten Zimmern oder kleinen Wohnung und erhalten nach Bedarf professionelle Unterstützung durch Pflege- und Betreuungskräfte, z.B. bei Mahlzeiten oder Freizeitangeboten. Seniorenheime sind das Einrichtungen für selbständige ältere Menschen, die Wert auf Gemeinschaft und Lebensqualität legen, aber weniger auf Pflege und Betreuung. Begriffe wie „Altenheim“ oder „Altersheim“ sind hingegen veraltet.
Pflegekasse
Die Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung und bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet. Sie sind unter anderem für die Leistungen der Pflegeversicherung zuständig und informieren und beraten Versicherte sowie ihre Angehörigen zu Fragen rund um Pflegebedürftigkeit und Unterstützungsmöglichkeiten. Dazu gehört beispielsweise die individuelle Pflegeberatung. Außerdem wirken Pflegekassen an der Vernetzung verschiedener Versorgungs- und Beratungsangebote mit.Die Pflegekasse ist Ansprechpartner für Leistungen der Pflegeversicherung und berät Versicherte rund um das Thema Pflege.
Pflegeplanung
Grundlage sind die individuelle Situation, Fähigkeiten, Bedürfnisse und bestehenden Risiken der pflegebedürftigen Person. Daraus werden die erforderlichen Maßnahmen für die Versorgung geplant und regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Je nach verwendetem Dokumentationssystem kann die Pflegeplanung unterschiedlich aufgebaut sein. Im Strukturmodell erfolgt die Planung beispielsweise über einen individuellen Maßnahmenplan auf Grundlage der Strukturierten Informationssammlung (SIS®).
Pflegequalität
Im Sozialgesetzbuch (SGB) XI sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, „dass die Qualität der von den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zu erbringenden Pflegeleistungen erhalten und verbessert wird, das Qualitätswissen und das interne Qualitätsmanagement gestärkt werden und für alle Beteiligten eine größere Transparenz der Ergebnisse hergestellt wird.“ (Pflegenetzwerk Deutschland)
Die Pflegequalität beschreibt dabei den Grad in dem eine pflegerische Versorgung den fachlichen Anforderungen und den Bedürfnissen des Patienten oder der Patientin entspricht. Die Pflege ist eine Dienstleistung und wird daher von der Qualität her in erster Linie vom Patienten oder der Patientin wahrgenommen und bewertet. Doch auch Angehörige, Fachkräfte oder die Kranken- und Pflegekassen setzen Erwartungen in die Qualität. Geprüft wird die Qualität von Pflegediensten und stationären Einrichtung durch den Medizinischen Dienst (MD), der diese mit Punkten bewertet.
Seit 1. Juli 2026 gelten die neuen QPR ambulante Pflege. Bei ambulanten Pflegediensten werden Qualitätsaspekte anhand von vier Kategorien bewertet:A: keine Auffälligkeiten oder Defizite
B: Auffälligkeiten ohne erwartbare Risiken oder negative Folgen
C: Defizit mit Risiko negativer Folgen
D: Defizit mit eingetretenen negativen Folgen.Pflegevertrag
Der Pflegevertrag hält die Leistungen, die mit einem Pflegedienst besprochen wurden, schriftlich fest. Der Vertrag regelt Art, Umfang und Inhalt der Leistungen, die pflegerisch erbracht werden sollen, sowie die Kosten, Vergütung und Rechte und Pflichten beider Parteien. Vor Vertragsabschluss informiert der Pflegedienst grundsätzlich über die voraussichtlichen Kosten.
S
Stationär
Man verwandet den Begriff "stationär" für medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen verwendet, bei denen die Patientin oder der Patient über Nacht in der Behandlungs- oder Pflegeeinrichtung verbleibt. Bei einer stationären Behandlung verweilt die betroffene Person in einem Krankenhaus, Reha-Einrichtung über Klinik nach der Aufnahme mindestens einen Tag und eine Nacht. Bei der stationären Pflege werden hilfe- und pflegebedürftige Menschen längerfristig in einem Pflegeheim untergebracht und versorgt.
Sturzprophylaxe
Unter Sturzprophylaxe versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen, Stürze zu verhindern, das Sturzrisiko zu verringern und mögliche Verletzungen gering zu halten. Die Sturzprophylaxe ist ein wichtiger Teil der Pflege älterer und hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Sie umfasst Bewegungsübungen zur Verbesserung von Kraft und Gleichgewicht, die Anpassung des Wohnraums zur Beseitigung möglicher Gefahren wie freiliegender Kabel und das Training im Umgang mit Hilfsmitteln wie Gehhilfen.
T
Teilstationär
Der Begriff teilstationär ist eine Mischform aus einer ambulanten und stationären Versorgung und bedeutet, dass eine Person für einen Teil des Tages oder der Nacht in einer Einrichtung wie einer Tagesklinik betreut wird, den anderen Teil aber zuhause verbringt. Wenn die häusliche Pflege eines Menschen nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, hat dieser nach § 41 SGB XI einen Anspruch auf teilstationäre Pflege in einer entsprechenden Einrichtung.
Therapiemanagement
Als Therapiemanagement wird grundsätzlich die strukturierte Planung, Koordination und Überwachung aller Behandlungsschritte einer Krankheit bezeichnet. Das Therapiemanagement verbindet dabei in der Pflege medizinische Vorgaben mit dem pflegerischen Handeln. Ziel ist es, den Heilungsprozess einer Patientin oder eines Patienten zu sicher, deren oder dessen Selbstständigkeit im Alltag zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegekräften, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Patientinnen und Patienten zu steuern.
W
Wohnraumanpassung
Wohnraumanpassungen umfassen bauliche oder technische Veränderungen, die das Wohnumfeld an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen anpassen. Dazu können beispielsweise der Umbau des Badezimmers, der Einbau von Rampen oder die Beseitigung von Barrieren gehören. Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können für solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bei ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme beantragen.