Pflegereform 2027

Was bedeutet die Pflegereform 2027 für Sie?

Die Pflegeversicherung soll ab 2027 neu geregelt werden. Erfahren Sie, welche Änderungen geplant sind und wie Sie sich und Ihre Angehörigen darauf vorbereiten können.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

Ihr aktueller Pflegegrad bleibt bestehen.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen bestehende Pflegegrade Bestandsschutz erhalten.

Einige Leistungen werden neu geordnet.
Das Sachleistungsbudget soll steigen. Gleichzeitig sollen einzelne bisherige Budgets entfallen.

Prüfen Sie Ihre Situation noch 2026.
Mit Ihnen zusammen sichern wir Ihre Betreuung und Pflege so, dass sie unter neuen Rahmenbedingungen weiter erfolgt.

 

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Stand: Oktober 2026. Die dargestellten Änderungen basieren auf dem Regierungsentwurf vom 30. September 2026. Das Gesetz ist jedoch noch nicht verabschiedet, und Veränderungen sind noch möglich.

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Was bleibt, was verändert sich?

Mit der Pflegereform 2027 sollen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung neu organisiert werden. Hier sehen Sie die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick.

Was bleibt?

  • Bestehende Pflegegrade: Bereits anerkannte Pflegegrade sollen geschützt bleiben.
  • Pflegegeld: Das Pflegegeld bleibt als Leistung der Pflegeversicherung erhalten.
  • Kombinationsleistungen: Die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen bleibt bestehen.

Was verändert sich?

  • Sachleistungsbudget: Das Budget für Leistungen zugelassener Pflege- und Betreuungsdienste soll ab 2027 steigen.
  • Finanzierung: Bisher getrennte Leistungsbudgets sollen neu geordnet und zusammengeführt werden. Das vereinfacht vielfach die Finanzierung der Versorgung durch Home Instead.
  • Begutachtung: Für einige Pflegegrade sollen strengere Voraussetzungen gelten.

Was entfällt?

  • Entlastungsbetrag: Der bisherige Entlastungsbetrag soll durch das neue Sozialraumbudget ersetzt werden.
  • Verhinderungspflege: Die bisherige Verhinderungspflege als eigenständiges, flexibel nutzbares Budget soll entfallen. Für akute Situationen ist stattdessen ein neues Überbrückungsbudget vorgesehen.
  • Umwandlung: Die bisherige Möglichkeit zur Umwandlung von Sachleistungsansprüchen soll entfallen.

Was kommt neu?

  • Sozialraumbudget: Ein neues Sozialraumbudget für die Pflegegrade 2 – 5 soll eingeführt werden. Die genauen Rahmenbedingungen werden gerade seitens der Politik ausgehandelt. Wir arbeiten daran, dass unsere Kunden das Sozialraumbudget bei Home Instead nutzen können.
  • Überbrückungsbudget: Ein neues Budget für kurzfristige Pflege- und Betreuungssituationen, insbesondere bei akutem Bedarf.
  • Pflegebegleitung: Ab 2029 soll eine neue Pflegebegleitung die bisherigen Beratungseinsätze ersetzen.

Was bedeutet die neue Begutachtung für Sie?

Ab 2027 sollen sich die Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad ändern. Für Menschen mit einem bereits anerkannten Pflegegrad ist jedoch ein Bestandsschutz vorgesehen.

Ihr bestehender Pflegegrad bleibt geschützt

Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, soll dieser
auch nach der Reform bestehen bleiben.*
Durch die neuen Begutachtungskriterien allein soll
keine erneute Einstufung oder Herabstufung erfolgen.

* Dies gilt, solange im Jahr 2027 keine neue
Begutachtung zur Einstufung des Pflegegrades
beantragt wird.

Hat sich Ihr Pflegebedarf erhöht?

Wenn Sie im Alltag inzwischen mehr Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns an. Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Höherstufung Ihres Pflegegrades noch 2026 beantragt werden kann. Je früher, desto besser.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen ab 2027 teilweise strengere Begutachtungskriterien gelten. Deshalb ist es sinnvoll, einen entsprechenden Antrag noch bis zum 31. Dezember 2026 zu stellen, damit die bisherigen Kriterien zur Anwendung kommen.

Pflegegrad Heute ab Ab 2027 geplant
1 12,5 Punkte 15 Punkte
2 27 Punkte 30 Punkte
3 47,5 Punkte 50 Punkte
4 70 Punkte 70 Punkte
5 90 Punkte 90 Punkte

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beratung

Was sollten Sie jetzt tun?

Auch wenn die Pflegereform noch nicht beschlossen ist, lohnt es sich, frühzeitig die eigene Pflegesituation zu überprüfen.

01. Bestehende Leistungen prüfen

Welche Budgets, wie der angesparte Entlastungsbetrag und die nicht genutzte Verhinderungspflege, sollten Sie noch 2026 ausnutzen? Diese entfallen ab dem 01.01.2027 und können nicht übertragen werden.

02. Pflegebedarf überprüfen

Benötigen Sie inzwischen mehr Unterstützung im Alltag? Dann sprechen Sie uns an. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Höherstufung Ihres Pflegegrades noch im Jahr 2026 beantragt werden kann. Je früher, desto besser.

03. Versorgung für 2027 planen

Besprechen Sie mit uns, wie Ihre Unterstützung und Versorgung ab dem 01.01.2027 gestaltet und finanziert wird. Dabei prüfen wir auch direkt einen möglichen Höherstufungsantrag.

Meine Versorgung planen

Wir begleiten Sie durch die Pflegereform 2027

Die geplanten Änderungen in der Pflegeversicherung werfen möglicherweise Fragen auf. Doch eines ist uns wichtig: Sie sollen sich keine Sorgen um Ihre persönliche Versorgung machen müssen.

Einige Leistungen sollen neu geordnet werden. Ihre Unterstützung kann aber weiterhin individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihren Alltag abgestimmt werden.

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung Sie 2027 benötigen und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

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Pflegekraft schüttelt die Hand von einem älteren Herrn.

Häufige Fragen und Antworten

Verliere ich meinen Pflegegrad?

Nein. Wenn Sie bereits einen anerkannten Pflegegrad haben, soll dieser auch nach der Reform bestehen bleiben.* Durch die neuen Begutachtungskriterien allein soll keine erneute Einstufung oder Herabstufung erfolgen.

* Dies gilt nach dem aktuellen Gesetzentwurf, solange im Jahr 2027 keine neue Begutachtung zur Einstufung des Pflegegrades beantragt wird.

Muss ich 2026 noch etwas tun?

Wenn sich Ihr Pflegebedarf erhöht hat, sprechen Sie uns an. Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Höherstufung Ihres Pflegegrades noch 2026 beantragt werden kann. Je früher, desto besser.

Auch wenn sich Ihr Pflegebedarf nicht verändert hat, ist es sinnvoll, Ihre bisherige Versorgung und deren Finanzierung frühzeitig zu überprüfen.

Gemeinsam besprechen wir, welche Leistungen und Budgets Sie noch 2026 nutzen können und wie Ihre Unterstützung ab 2027 gestaltet werden kann.

Verliere ich meinen Entlastungsbetrag?

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag durch das neue Sozialraumbudget ersetzt werden.

Das neue Sozialraumbudget soll für die Pflegegrade 2 bis 5 eingeführt werden. Die genauen Rahmenbedingungen werden derzeit noch politisch ausgehandelt.

Wir arbeiten daran, dass unsere Kundinnen und Kunden das neue Sozialraumbudget auch bei Home Instead nutzen können.

Gemeinsam prüfen wir, welche Möglichkeiten für Ihre persönliche Versorgung bestehen und wie Ihre bisherige Unterstützung auch künftig finanziert werden kann.

Bekomme ich künftig weniger Unterstützung?

Das Sachleistungsbudget soll ab 2027 steigen. Gleichzeitig sollen die unterschiedlichen Leistungsbudgets zusammengeführt und neu geordnet werden.

Gemeinsam planen wir Ihre Versorgung so, dass Sie auch unter den neuen Rahmenbedingungen wie gewohnt die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

Sprechen Sie uns an. Wir prüfen mit Ihnen, welche Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten künftig für Ihre persönliche Situation infrage kommen.

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Was ist das Sachleistungsbudget?

Das Sachleistungsbudget ist der Betrag, den die Pflegeversicherung für Leistungen zugelassener Pflege- und Betreuungsdienste zur Verfügung stellt.

Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll dieses Budget ab 2027 steigen.

Die geplanten Änderungen sollen Ihnen mehr finanzielle Mittel für Ihre Versorgung zur Verfügung stellen. Gleichzeitig werden bisher getrennte Leistungsbudgets neu geordnet.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, wie Sie das Sachleistungsbudget für Ihre Betreuung und Pflege bei Home Instead nutzen können.

Was ist, wenn mein Angehöriger oder ich plötzlich ausfällt?

Wenn eine pflegende Person plötzlich ausfällt oder kurzfristig eine akute Pflegesituation entsteht, soll künftig das neue Überbrückungsbudget helfen.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sind dafür bei Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 2.285 Euro jährlich vorgesehen. Das Budget soll insbesondere für kurzfristige Unterstützung in akuten Situationen und für Kurzzeitpflege genutzt werden können.

Für ambulante Unterstützung sollen besondere Voraussetzungen gelten. Ab dem vierten Kalendertag soll beispielsweise eine Zustimmung der Pflegekasse erforderlich sein. Für regelmäßige Betreuungsleistungen ist das Budget nicht vorgesehen.

Die genauen Bedingungen für die Nutzung des Überbrückungsbudgets stehen noch nicht abschließend fest.

Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen bekannt sind, informieren wir Sie an dieser Stelle über die konkreten Voraussetzungen und Nutzungsmöglichkeiten.

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Lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?

Wenn sich Ihr Pflegebedarf erhöht hat und Sie inzwischen mehr Unterstützung im Alltag benötigen, sprechen Sie uns an.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Höherstufung Ihres Pflegegrades noch im Jahr 2026 beantragt werden kann. Da ab 2027 teilweise strengere Begutachtungskriterien geplant sind, ist eine frühzeitige Prüfung besonders sinnvoll.

Je früher, desto besser.

Wird die Begutachtung strenger?

Ja, das ist im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehen. Für einige Pflegegrade sollen höhere Mindestpunktzahlen gelten. Zusätzlich soll die Bewertung bestimmter Einschränkungen verändert werden.

Wenn Sie bereits einen anerkannten Pflegegrad haben, soll dieser durch den geplanten Bestandsschutz erhalten bleiben.*

* Dies gilt nach dem aktuellen Gesetzentwurf, solange im Jahr 2027 keine neue Begutachtung zur Einstufung des Pflegegrades beantragt wird.

Wenn sich Ihr Unterstützungsbedarf erhöht hat, prüfen wir gerne mit Ihnen, ob eine Höherstufung noch 2026 beantragt werden kann.

Ich habe Pflegegrad 1. Was ändert sich für mich?

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll für Pflegegrad 1 künftig kein eigenes Leistungsbudget mehr vorgesehen sein. Der bisherige Entlastungsbetrag soll in seiner bisherigen Form entfallen.

Bestehende Pflegegrade sollen jedoch geschützt bleiben.

Mit Pflegegrad 1 haben Sie weiterhin Anspruch auf regelmäßige Pflegeberatung. Diese können Sie bei Home Instead mit Finanzierung durch die Pflegekasse in Anspruch nehmen.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer weiteren Versorgung.

Was kostet mich die Unterstützung künftig?

Die Kosten hängen von Ihrem Pflegegrad, Ihrem persönlichen Unterstützungsbedarf und den Leistungen ab, die Sie in Anspruch nehmen.

Das Sachleistungsbudget soll ab 2027 steigen. Gleichzeitig sollen bisher getrennte Leistungsbudgets zusammengeführt und neu geordnet werden.

Wir planen gemeinsam mit Ihnen Ihre Versorgung so, dass Sie auch unter den neuen Rahmenbedingungen weiterhin die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

In einem persönlichen Beratungsgespräch prüfen wir, welche Leistungen und Budgets für Ihre individuelle Situation infrage kommen und welche Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden können.

Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre Betreuung und Pflege.

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