Warnsignale dafür, dass etwas nicht stimmt
Im Alter entstehen Gefahren häufig schleichend. Ein einzelnes Anzeichen bedeutet noch nicht automatisch Hilfsbedürftigkeit. Treten mehrere Veränderungen auf oder häufen sich gefährliche Situationen, sollte man genauer hinsehen.
Die wichtigsten Warnzeichen sind:
1. Unsicherheit beim Gehen und erhöhte Sturzgefahr
- häufiges Stolpern oder wiederholte Stürze
- Festhalten an Möbeln und Wänden
- unsicheres Aufstehen aus Bett, Sessel oder von der Toilette
- Schwindel, Gleichgewichtsstörungen oder schwache Beine
- Schwierigkeiten beim Treppensteigen
- ungeeignete Schuhe oder herumliegende Stolperfallen
- Angst, erneut zu stürzen
- Vermeidung von Spaziergängen und Wegen außer Haus
Besonders kritisch ist ein Kreislauf aus Sturz, Angst und weniger Bewegung: Wer sich aus Unsicherheit kaum noch bewegt, verliert häufig weiter an Kraft und Stabilität.
2. Probleme mit Medikamenten
- Medikamente werden vergessen
- Tabletten werden doppelt oder zur falschen Zeit eingenommen
- Dosierungen werden verwechselt
- neue Medikamente werden falsch eingeordnet
- Nebenwirkungen bleiben unbemerkt
- Rezepte und wichtige Arzttermine werden vergessen
Das kann besonders bei Blutverdünnern, Insulin, Herz- oder Blutdruckmedikamenten gefährlich werden.
3. Nachlassende Orientierung und Vergesslichkeit
- Herd, Wasserhahn oder elektrische Geräte bleiben eingeschaltet
- Türen werden nicht abgeschlossen
- die Person verirrt sich in vertrauter Umgebung
- Termine und Absprachen werden häufig vergessen
- Rechnungen bleiben ungeöffnet oder werden mehrfach bezahlt
- Lebensmittel werden falsch gelagert
- Gefahrensituationen werden nicht mehr richtig eingeschätzt
- unbekannte Personen werden in die Wohnung gelassen
Entscheidend ist nicht gelegentliche Vergesslichkeit, sondern eine erkennbare Veränderung gegenüber früher.
4. Vernachlässigte Ernährung und zu wenig Flüssigkeit
- deutlicher Gewichtsverlust
- leerer Kühlschrank oder verdorbene Lebensmittel
- überwiegend einseitige und sehr einfache Mahlzeiten
- Mahlzeiten werden vergessen
- Probleme beim Einkaufen oder Kochen
- Schwierigkeiten beim Kauen oder Schlucken
- zu wenig Trinken
- Müdigkeit, Verwirrtheit, Kreislaufprobleme oder Schwindel
Gerade Flüssigkeitsmangel kann bei älteren Menschen schnell zu Schwäche, Verwirrtheit und einer höheren Sturzgefahr führen.
5. Schwierigkeiten bei Körperpflege und Toilettengängen
- ungewaschene Haare oder auffälliger Körpergeruch
- Kleidung wird selten gewechselt
- Flecken oder unangemessene Kleidung
- Duschen wird aus Angst vor einem Sturz vermieden
- Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen aus Dusche oder Badewanne
- Probleme beim An- und Ausziehen
- Inkontinenzmaterial wird nicht rechtzeitig gewechselt
- Beschwerden oder Hautveränderungen werden verheimlicht
Häufig steckt keine Gleichgültigkeit dahinter. Die Person schämt sich, hat Schmerzen, ist körperlich unsicher oder kann einzelne Handgriffe nicht mehr bewältigen.
6. Veränderungen im Haushalt
- zunehmende Unordnung oder ungewöhnliche Verschmutzung
- Wäsche bleibt liegen
- Müll wird nicht entsorgt
- verdorbene Lebensmittel sammeln sich an
- notwendige Reparaturen werden nicht veranlasst
- Post und Rechnungen stapeln sich
- Brand- und Stolpergefahren entstehen
- Haustiere können nicht mehr ausreichend versorgt werden
Eine plötzlich ungepflegte Wohnung kann ein Hinweis auf körperliche Schwäche, Sehprobleme, Depression oder eine beginnende kognitive Erkrankung sein.
7. Rückzug und zunehmende Isolation
- Verabredungen werden abgesagt
- frühere Interessen werden aufgegeben
- Telefonate und Besuche nehmen ab
- die Wohnung wird aus Unsicherheit kaum noch verlassen
- Hör- oder Sehprobleme erschweren Gespräche
- die Person wirkt einsam, traurig oder antriebslos
- der Tag besteht überwiegend aus Sitzen, Schlafen und Fernsehen
Isolation gefährdet nicht nur die seelische Gesundheit. Sie kann dazu führen, dass gesundheitliche Verschlechterungen, Stürze oder Versorgungsprobleme lange unbemerkt bleiben.
8. Psychische und auffällige Verhaltensänderungen
- starke Ängste oder zunehmendes Misstrauen
- ungewöhnliche Gereiztheit oder Aggressivität
- nächtliche Unruhe
- depressive Stimmung und Hoffnungslosigkeit
- fehlender Antrieb
- Abwehr notwendiger Unterstützung
- wiederholtes Rufen oder zielloses Umhergehen
- Wahnvorstellungen oder Wahrnehmungen, die andere nicht bestätigen können
Solche Veränderungen sollten nicht vorschnell als „normales Altern“ abgetan werden. Sie können körperliche, neurologische oder psychische Ursachen haben.
9. Gesundheitliche Beschwerden werden nicht mehr bewältigt
- Arzttermine werden nicht vereinbart oder versäumt
- Beschwerden werden verharmlost
- Wunden bleiben unbehandelt
- Blutdruck oder Blutzucker werden nicht kontrolliert
- Hilfsmittel werden falsch verwendet
- Hörgeräte, Brille oder Rollator werden nicht benutzt
- Therapieempfehlungen können nicht umgesetzt werden
- plötzliche Verschlechterungen werden nicht erkannt
Gefährlich wird es, wenn ein Mensch medizinische Anforderungen grundsätzlich versteht, sie aber im Alltag nicht mehr zuverlässig umsetzen kann.
10. Probleme bei Entscheidungen und Organisation
- Verträge werden unüberlegt abgeschlossen
- Geld wird an unbekannte Personen überwiesen
- Telefonbetrug wird nicht erkannt
- wichtige Schreiben werden nicht verstanden
- Versicherungen, Rechnungen und Termine geraten durcheinander
- Entscheidungen führen regelmäßig zu riskanten Situationen
Hier besteht neben gesundheitlichen Gefahren auch ein erhöhtes Risiko für finanzielle Ausnutzung.
11. Warnzeichen bei Angehörigen
Auch das Verhalten der Angehörigen kann Hilfsbedürftigkeit sichtbar machen:
- Angehörige rufen täglich zur Erinnerung an
- sie erledigen Einkäufe, Wäsche, Post und Termine
- jemand muss regelmäßig nach dem Rechten sehen
- die Familie hat Angst, die Person allein zu lassen
- Angehörige schlafen schlecht oder sind ständig erreichbar
- Beruf, Partnerschaft und eigenes Familienleben leiden
- die Unterstützung nimmt immer mehr Zeit in Anspruch
Oft wirkt die ältere Person nur deshalb noch selbstständig, weil Angehörige im Hintergrund bereits sehr viel auffangen.
Besonders dringende Warnzeichen
Schnelles Handeln ist wichtig, wenn
- es wiederholt zu Stürzen kommt,
- die Person nicht mehr sicher aufstehen oder gehen kann,
- Medikamente verwechselt werden,
- Essen und Trinken nicht mehr sichergestellt sind,
- Herd oder andere Geräte wiederholt angelassen werden,
- die Person sich verirrt,
- starke Verwirrtheit plötzlich auftritt,
- sie nicht mehr allein bleiben kann,
- deutlicher Gewichtsverlust sichtbar wird,
- Angehörige die Versorgung nicht mehr sicher gewährleisten können.
Plötzliche Verwirrtheit, neue Lähmungserscheinungen, Sprachstörungen, Atemnot, Brustschmerzen oder ein Sturz mit Verletzungsverdacht sind akute medizinische Warnzeichen und keine Frage des Pflegegrades. In diesen Situationen sollte sofort medizinische Hilfe gerufen werden.
Der entscheidende Gedanke für Ihren Beitrag könnte sein:
Hilfsbedürftigkeit beginnt häufig nicht erst mit der Körperpflege. Sie beginnt dort, wo alltägliche Dinge unsicher werden, Gefahren nicht mehr erkannt werden oder Angehörige regelmäßig eingreifen müssen, damit nichts passiert.
Die wichtigste Erkenntnis
Einen Pflegegrad benötigt man nicht erst, wenn man bettlägerig ist oder umfassende Hilfe bei der Körperpflege braucht. Schon regelmäßige Unterstützung beim Gehen, bei der Orientierung, bei Medikamenten, bei der Tagesstruktur oder beim Umgang mit Ängsten kann auf Pflegebedürftigkeit hinweisen. Entscheidend ist, wie viel Selbstständigkeit im Alltag verloren gegangen ist – unabhängig davon, ob die Ursache körperlich, geistig oder psychisch ist.
Ein Pflegegrad hängt nicht allein von einer Erkrankung oder Diagnose ab.
Entscheidend ist vielmehr:
Wie selbstständig kann ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen – und wobei benötigt er regelmäßig die Unterstützung einer anderen Person?
Nach § 14 SGB XI gelten Menschen als pflegebedürftig, wenn sie
- gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten haben,
- körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen nicht selbstständig bewältigen oder ausgleichen können,
- deshalb auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind und
- dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird.
Die Beeinträchtigungen müssen außerdem eine bestimmte Schwere erreichen. Für Pflegegrad 1 sind mindestens 12,5 gewichtete Punkte erforderlich. § 14 SGB XI
Wichtig: Der Pflegegrad kann bereits vor Ablauf der sechs Monate festgestellt werden, wenn absehbar ist, dass der Unterstützungsbedarf mindestens sechs Monate andauern wird. Auch bei einer voraussichtlich kürzeren verbleibenden Lebenszeit kann Pflegebedürftigkeit anerkannt werden. Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund
Die sechs offiziellen Begutachtungsbereiche
Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt sechs Lebensbereiche, die bei der Begutachtung untersucht werden. Körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen werden dabei gleichberechtigt berücksichtigt. Bundesgesundheitsministerium: Pflegebedürftigkeit
Bereich 1: Mobilität
Hier wird ausschließlich die körperliche Bewegungsfähigkeit betrachtet:
- Kann die Person ihre Position im Bett selbst verändern?
- Kann sie sich im Bett drehen und aus dem Liegen aufrichten?
- Kann sie eine stabile Sitzposition halten?
- Kann sie von einem Bett, Stuhl oder Sessel aufstehen und sich umsetzen?
- Kann sie sich sicher innerhalb der Wohnung bewegen?
- Kann sie Treppen steigen?
Mögliche Hinweise auf einen Unterstützungsbedarf:
- Schwierigkeiten beim Aufstehen,
- Festhalten an Möbeln oder Wänden,
- unsicherer oder kleinschrittiger Gang,
- häufiges Stolpern,
- wiederholte Stürze,
- Angst vor weiteren Stürzen,
- Schwindel,
- Probleme beim Ein- und Aussteigen aus dem Bett,
- Hilfe beim Umsetzen in einen Rollstuhl,
- Treppen können nicht mehr sicher bewältigt werden.
Mobilität geht mit 10 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
Bereich 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Hier geht es um geistige Fähigkeiten, Orientierung, Verstehen und Kommunikation:
- Werden vertraute Menschen erkannt?
- Besteht eine örtliche Orientierung?
- Besteht eine zeitliche Orientierung?
- Kann sich die Person an wichtige Ereignisse erinnern?
- Kann sie mehrschrittige Alltagshandlungen ausführen?
- Kann sie Entscheidungen im Alltag treffen?
- Versteht sie Sachverhalte und Informationen?
- Erkennt sie Risiken und Gefahren?
- Kann sie grundlegende Bedürfnisse mitteilen?
- Versteht sie Aufforderungen?
- Kann sie sich an Gesprächen beteiligen?
Mögliche Anzeichen:
- häufiges Vergessen von Terminen,
- wiederholtes Stellen derselben Fragen,
- Verwechslung von Tageszeiten,
- Verlaufen in vertrauter Umgebung,
- Verwechslung oder falsche Einnahme von Medikamenten,
- eingeschränkte Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen,
- eingeschränktes Erkennen von Gefahren,
- Herd oder Wasser werden nicht ausgeschaltet,
- Bedürfnisse können nicht mehr verständlich mitgeteilt werden,
- komplexere Alltagshandlungen gelingen nicht mehr.
Bereich 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Hier wird bewertet, wie häufig eine Person wegen bestimmter Verhaltensweisen oder psychischer Belastungen Unterstützung benötigt:
- motorische Unruhe oder zielloses Umhergehen,
- nächtliche Unruhe,
- selbstschädigendes Verhalten,
- Beschädigen von Gegenständen,
- körperlich aggressives Verhalten,
- verbale Aggression,
- ständiges Rufen oder andere auffällige Lautäußerungen,
- Abwehr von Körperpflege oder anderen Hilfen,
- Wahnvorstellungen,
- Ängste,
- Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmung,
- sozial unangemessenes Verhalten,
- sonstige pflegerelevante Verhaltensweisen.
Mögliche Hinweise:
- Die Person steht nachts häufig auf und benötigt Begleitung.
- Sie hat starke Ängste und kann nicht allein bleiben.
- Sie lehnt notwendige Hilfe ab.
- Sie muss regelmäßig beruhigt, motiviert oder beaufsichtigt werden.
- Angehörige müssen eingreifen, damit keine Selbst- oder Fremdgefährdung entsteht.
- Ohne Aufforderung oder Motivation bleibt die Person vollständig passiv.
Von den Bereichen 2 und 3 wird nur der jeweils höhere gewichtete Wert berücksichtigt. Gemeinsam machen sie maximal 15 Prozent der Gesamtbewertung aus.
Bereich 4: Selbstversorgung
Dieser Bereich hat mit 40 Prozent die höchste Gewichtung. Bewertet wird, wie selbstständig die Person ihre grundlegende Versorgung bewältigen kann:
- Waschen des Oberkörpers,
- Waschen des Intimbereichs,
- Duschen und Baden einschließlich Haarewaschen,
- Kämmen,
- Zähneputzen und Reinigen von Zahnprothesen,
- Rasieren,
- An- und Ausziehen des Oberkörpers,
- An- und Ausziehen des Unterkörpers,
- mundgerechtes Zubereiten der Nahrung,
- Eingießen von Getränken,
- Essen,
- Trinken,
- Benutzen der Toilette oder eines Toilettenstuhls,
- Umgang mit Harninkontinenz,
- Umgang mit Dauerkatheter oder Urostoma,
- Umgang mit Stuhlinkontinenz oder Stoma,
- Ernährung über eine Sonde oder parenterale Ernährung.
Typische Hinweise:
- Duschen oder Baden ist ohne Hilfe nicht mehr sicher möglich.
- Die Person kann sich nicht vollständig waschen.
- Knöpfe, Reißverschlüsse oder Schuhe bereiten Schwierigkeiten.
- Kleidung wird falsch herum oder nicht der Witterung entsprechend angezogen.
- Essen muss vorbereitet, zerkleinert oder angereicht werden.
- Die Person vergisst zu essen oder zu trinken.
- Sie benötigt Begleitung oder Hilfe beim Toilettengang.
- Inkontinenzmaterial kann nicht selbstständig gewechselt werden.
Wichtig: Auch ein gesellschaftlich eher tabuisiertes Thema wie die Hilfe beim Duschen, bei der Intimpflege oder beim Toilettengang ist ein wesentlicher Bestandteil der Begutachtung.
Bereich 5: Umgang mit Erkrankungen und Behandlungen
Hier wird ermittelt, ob die Person mit den Folgen einer Erkrankung und den notwendigen Behandlungen selbstständig umgehen kann. Berücksichtigt werden unter anderem:
- Einnahme von Medikamenten,
- Stellen oder Dosieren der Medikamente,
- Injektionen,
- Versorgung intravenöser Zugänge,
- Sauerstoffgabe,
- Absaugen,
- Einreibungen,
- Kälte- und Wärmeanwendungen,
- Messen und Beurteilen von Blutdruck, Blutzucker oder anderen Körperwerten,
- Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln,
- Umgang mit Prothesen, Hörgeräten, Kompressionsstrümpfen oder Rollatoren,
- Verbandswechsel,
- Wundversorgung,
- Versorgung eines Stomas,
- Einmalkatheterisierung,
- Anwendung von Abführmethoden,
- Therapiemaßnahmen zu Hause,
- zeit- und technikintensive Maßnahmen wie Dialyse oder Beatmung,
- Arztbesuche,
- Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen,
- Einhaltung einer Diät,
- Einhaltung anderer krankheits- oder therapiebedingter Vorschriften.
Typische Hinweise:
- Medikamente werden vergessen, verwechselt oder doppelt genommen.
- Angehörige müssen Medikamente stellen oder an die Einnahme erinnern.
- Blutzucker oder Blutdruck können nicht selbstständig kontrolliert werden.
- Kompressionsstrümpfe können nicht allein angezogen werden.
- Ein Rollator wird falsch oder unsicher benutzt.
- Arztbesuche sind nur mit Begleitung möglich.
- Therapieanweisungen werden nicht verstanden oder nicht selbstständig umgesetzt.
Dieser Bereich fließt mit 20 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
Bereich 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Hier wird beurteilt, ob die Person ihren Alltag noch selbstständig strukturieren und gestalten kann:
- Tagesablauf planen,
- sich auf Veränderungen einstellen,
- angemessene Schlaf- und Ruhezeiten einhalten,
- sich selbst beschäftigen,
- Interessen nachgehen,
- Planungen für die Zukunft vornehmen,
- mit anwesenden Menschen in Kontakt treten,
- Kontakte zu Menschen außerhalb des unmittelbaren Umfelds pflegen.
Mögliche Hinweise:
- Ohne Unterstützung gibt es keine erkennbare Tagesstruktur.
- Die Person steht nicht selbstständig auf oder geht nicht zu angemessenen Zeiten schlafen.
- Sie kann sich nicht mehr allein beschäftigen.
- Frühere Interessen werden nicht mehr verfolgt.
- Sie benötigt Motivation oder Begleitung, um das Haus zu verlassen.
- Kontakte brechen ab, weil Telefonate, Besuche oder Verabredungen nicht mehr organisiert werden können.
- Veränderungen führen zu starker Verunsicherung.
- Die Person zieht sich zurück und vereinsamt zunehmend.
Dieser Bereich wird mit 15 Prozent gewichtet.
Was bedeutet „nicht selbstständig“?
Der Medizinische Dienst unterscheidet in vielen Bereichen vier Stufen:
- selbstständig,
- überwiegend selbstständig,
- überwiegend unselbstständig,
- unselbstständig.
Als selbstständig gilt grundsätzlich auch, wer eine Tätigkeit mithilfe eines Hilfsmittels allein ausführen kann. Kann sich jemand beispielsweise mit einem Rollator sicher in der Wohnung bewegen, liegt nicht automatisch personeller Hilfebedarf vor.
Eine relevante Einschränkung besteht vor allem dann, wenn die Person Unterstützung durch einen anderen Menschen benötigt, beispielsweise durch:
- Erinnerung,
- Aufforderung,
- Motivation,
- Anleitung,
- Beaufsichtigung,
- Bereitstellen oder Anreichen,
- Stabilisieren oder Stützen,
- teilweise Übernahme,
- vollständige Übernahme einer Tätigkeit.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hilfe von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder professionellen Mitarbeitenden erbracht wird. Medizinischer Dienst: Pflegebegutachtung
Welche Erkrankungen können zu einem Pflegegrad führen?
Es gibt keine abschließende Diagnoseliste. Pflegebedürftigkeit kann durch sehr unterschiedliche Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen entstehen, beispielsweise:
- Demenz oder andere kognitive Erkrankungen,
- Schlaganfall,
- Parkinson,
- Multiple Sklerose,
- Arthrose und andere Erkrankungen des Bewegungsapparates,
- Lähmungen,
- schwere Herz- oder Lungenerkrankungen,
- Krebserkrankungen,
- Diabetes mit Folgeerkrankungen,
- Seh- oder Hörbeeinträchtigungen,
- psychische Erkrankungen,
- Depressionen,
- Angststörungen,
- geistige Behinderungen,
- körperliche Behinderungen,
- Unfallfolgen,
- Folgen einer Operation,
- chronische Schmerzen,
- allgemeine Gebrechlichkeit im hohen Alter.
Die Diagnose allein reicht jedoch nicht. Sie muss sich auf die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten im Alltag auswirken und dadurch personelle Hilfe erforderlich machen.
Auch ein Schwerbehindertenausweis oder ein bestimmter Grad der Behinderung führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Ebenso sagt eine Erwerbsminderung für sich genommen nichts darüber aus, ob Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vorliegt.
Die fünf Pflegegrade
| Pflegegrad | Umfang der Beeinträchtigung | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigungen | 12,5 bis unter 27 |
| Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigungen | 27 bis unter 47,5 |
| Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigungen | 47,5 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigungen | 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Versorgung | 90 bis 100 |
Die gesetzliche Einteilung ist in § 15 SGB XI geregelt.
Haushalt und Aktivitäten außerhalb der Wohnung
Der Medizinische Dienst erfasst zusätzlich, ob eine Person noch selbstständig
- einkaufen,
- öffentliche Verkehrsmittel benutzen,
- an Veranstaltungen teilnehmen,
- Termine wahrnehmen,
- Mahlzeiten zubereiten,
- die Wohnung reinigen,
- Wäsche waschen,
- finanzielle Angelegenheiten regeln oder
- Behördenangelegenheiten erledigen kann.
Diese Angaben sind für die Versorgungsplanung wichtig. Sie fließen jedoch nicht als eigener siebter Bereich in die Berechnung des Pflegegrades ein. Die zugrunde liegenden körperlichen oder geistigen Einschränkungen werden bereits in den sechs offiziellen Bereichen bewertet.
Das bedeutet: Allein die Tatsache, dass jemand nicht mehr putzen, einkaufen oder kochen kann, führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Entscheidend ist, warum diese Tätigkeiten nicht mehr gelingen und welche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit dahinterstehen.
Praktische Faustregel für Familien
Ein Pflegegrad sollte geprüft werden, wenn Angehörige regelmäßig einspringen müssen, damit der Alltag überhaupt noch sicher funktioniert.
Das gilt besonders, wenn:
- Hilfe inzwischen selbstverständlich geworden ist,
- die betroffene Person ohne Unterstützung gefährdet wäre,
- ein Angehöriger täglich erinnert, organisiert oder kontrolliert,
- wiederholt Stürze oder gefährliche Situationen auftreten,
- Körperpflege oder Toilettengänge nicht mehr allein gelingen,
- Medikamente überwacht werden müssen,
- die Person nicht mehr allein bleiben kann,
- Vergesslichkeit und Orientierungsschwierigkeiten zunehmen,
- Ängste oder Unsicherheit dazu führen, dass die Wohnung kaum noch verlassen wird,
- Angehörige zunehmend erschöpft oder überlastet sind.
Die Überlastung der Angehörigen ist zwar kein eigenes Begutachtungskriterium. Sie ist aber häufig ein deutlicher Hinweis darauf, dass bereits erheblicher und bisher informell aufgefangener Unterstützungsbedarf besteht.
Fazit
Ob Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad benötigt, kann nicht der Arzt entscheiden. Vielmehr liegt es an einem selbst oder am Umfeld genauer hinzuschauen und sich gegenüber ehrlich zu sein. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie einen Pflegegrad benötigen und, was damit verbunden ist, dann schreiben Sie uns: ratingen@homeinstead.de. Wir sind für Sie da – einfach persönlicher.