Viele Angehörige stemmen die Pflege zu Hause fast allein und wissen oft gar nicht, welche Hilfe ihnen eigentlich zusteht. Wer Pflegegeld erhält, hat Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI.
Je nach Pflegegrad finden diese alle drei bis sechs Monate statt.
Ab dem 1. Januar 2026 sind Beratungsbesuche für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 nur noch einmal pro Halbjahr verpflichtend. In den Pflegegraden 4 und 5 ist die Durchführung auch freiwillig möglich.
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte nehmen sich Zeit für Sie und Ihre Angehörigen. Gemeinsam schauen wir:
Wie kann die Pflege zu Hause leichter organisiert werden?
Welche Hilfsmittel stehen Ihnen zu?
Welche Entlastungsangebote gibt es für Angehörige?
Wichtig zu wissen: Diese Besuche sind keine Kontrolle. Sie dienen der Unterstützung und Entlastung im Alltag.