Beratung und Unterstützung zur Eingliederungshilfe finden

29. Juni 2026

Sie haben Fragen zur Eingliederungshilfe? Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Oder Sie brauchen Hilfe beim Antrag? In diesem Artikel erfahren Sie: Wo Sie kostenlose Beratung bekommen. Welche Stellen wirklich helfen. Und was Selbsthilfe-Gruppen und Sozialverbände für Sie tun können. Sie müssen das nicht alleine durchkämpfen.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die EUTB ist die wichtigste Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung in Deutschland.

Was ist die EUTB?

EUTB steht für: Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.

Das bedeutet:

  • Die Beratung ist ergänzend – sie kommt zusätzlich zu anderen Angeboten
  • Die Beratung ist unabhängig – sie gehört nicht zum Amt
  • Es geht um Teilhabe – also darum, wie Sie am Leben teilnehmen können

Die EUTB wurde durch das Bundesteilhabe-Gesetz (BTHG) eingeführt. Die gesetzliche Grundlage ist § 32 SGB IX.

Was macht die EUTB besonders?

Ein wichtiges Prinzip: Peer-Beratung.

Das bedeutet: Menschen mit Behinderung beraten andere Menschen mit Behinderung. Oder: Menschen, die selbst Angehörige mit Behinderung haben, beraten andere Angehörige.

Das hat große Vorteile:

  • Die Beraterinnen und Berater kennen die Situation aus eigener Erfahrung
  • Sie wissen, wie es sich anfühlt
  • Sie kennen die Probleme im Alltag
  • Sie geben ehrliche, praktische Tipps

Was kostet die EUTB?

Die EUTB-Beratung ist völlig kostenlos.

Es spielt keine Rolle:

  • Wie oft Sie kommen
  • Wie lange die Beratung dauert
  • Wie komplex Ihre Fragen sind

Wer kann die EUTB nutzen?

Die EUTB berät:

  • Menschen mit körperlicher Behinderung
  • Menschen mit geistiger Behinderung
  • Menschen mit seelischer Behinderung
  • Menschen mit chronischen Erkrankungen
  • Angehörige von Menschen mit Behinderung

Es gibt keine Alters-Grenze. Auch Kinder und Senioren können beraten werden – dann meist gemeinsam mit den Eltern oder Angehörigen.

Wobei hilft die EUTB?

Die EUTB berät zu allem rund um Teilhabe und Behinderung:

Leistungen und Ansprüche:

  • Was steht mir zu?
  • Welche Leistungen gibt es?
  • Wer ist für mich zuständig?

Antrags-Unterstützung:

  • Wie stelle ich einen Antrag?
  • Was muss im Antrag stehen?
  • Welche Unterlagen brauche ich?

Probleme mit dem Amt:

  • Mein Antrag wurde abgelehnt – was nun?
  • Wie lege ich Widerspruch ein?
  • Was tue ich, wenn das Amt nicht reagiert?

Wohnen und Alltag:

  • Welche Wohn-Möglichkeiten gibt es?
  • Wie finde ich einen guten Dienst?
  • Wie funktioniert das Persönliche Budget?

Arbeit und Ausbildung:

  • Welche Unterstützung gibt es am Arbeits-Platz?
  • Was sind Werkstätten für behinderte Menschen?
  • Was ist der allgemeine Arbeits-Markt?

Wie finde ich eine EUTB-Beratungsstelle?

Es gibt in Deutschland mehr als 500 EUTB-Beratungsstellen.

So finden Sie eine in Ihrer Nähe:

Gehen Sie auf die offizielle Website: www.teilhabeberatung.de

Dort gibt es eine Suche. Sie geben Ihren Ort oder Ihre Postleitzahl ein. Dann sehen Sie alle Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Mit Adresse, Telefon-Nummer und Öffnungs-Zeiten.

Weitere Möglichkeiten:

  • Im Internet suchen: „EUTB“ + Ihr Wohnort
  • Bei Ihrer Stadt-Verwaltung fragen
  • Beim Sozial-Amt fragen – die verweisen auf die EUTB

Wie läuft eine Beratung ab?

Die Beratung ist entspannt und vertraulich.

Typischer Ablauf:

  1. Sie nehmen Kontakt auf (Telefon, E-Mail oder persönlich)
  2. Sie vereinbaren einen Termin
  3. Sie schildern Ihre Situation
  4. Der Berater erklärt Ihre Möglichkeiten
  5. Gemeinsam planen Sie die nächsten Schritte

Wichtig:

  • Sie entscheiden, was Sie besprechen wollen
  • Sie müssen nichts sagen, was Sie nicht sagen wollen
  • Sie können eine Vertrauens-Person mitbringen
  • Die Beratung ist vertraulich – was Sie erzählen, bleibt unter uns

Beratung auf verschiedenen Wegen

Viele EUTB-Beratungsstellen bieten verschiedene Wege an:

  • Persönliche Beratung – Sie kommen in die Beratungsstelle
  • Telefon-Beratung – Beratung am Telefon
  • Online-Beratung – per Video-Konferenz
  • Hausbesuche – wenn Sie nicht gut aus dem Haus kommen können

Fragen Sie einfach, was möglich ist.

Praktischer Tipp

Wenn Sie Ihre erste Beratung vorbereiten wollen, schreiben Sie sich vorab auf:

  • Was ist mein Problem oder meine Frage?
  • Was habe ich schon versucht?
  • Welche Unterlagen habe ich schon?
  • Was möchte ich erreichen?

Das hilft, damit die Beratung so nützlich wie möglich wird.

Kritik und Grenzen der EUTB

Die EUTB ist ein gutes Angebot – aber es gibt auch Grenzen:

Was die EUTB nicht kann:

  • Sie kann keine Anträge für Sie stellen
  • Sie kann keine Bescheide ausstellen
  • Sie ist kein Rechts-Anwalt und kann keine Klage einreichen
  • Sie hat keinen Einfluss auf Entscheidungen des Amts

Was manchmal kritisiert wird:

  • Manche Beratungsstellen sind überlastet – Wartezeiten können entstehen
  • Nicht alle Beratungsstellen sind überall gleich gut erreichbar
  • In ländlichen Regionen gibt es manchmal weniger Angebote

Wenn Sie rechtliche Hilfe brauchen: Für Widersprüche und Klagen brauchen Sie einen Anwalt für Sozialrecht. Die EUTB kann Ihnen helfen, einen zu finden.

Selbsthilfegruppen bieten Unterstützung

Neben professioneller Beratung sind Selbsthilfe-Gruppen eine wichtige Unterstützung.

Was sind Selbsthilfegruppen?

Selbsthilfe-Gruppen sind Gruppen von Menschen, die ähnliche Erfahrungen teilen.

In einer Selbsthilfe-Gruppe treffen Sie:

  • Menschen mit derselben oder ähnlicher Behinderung
  • Angehörige, die für Menschen mit Behinderung sorgen
  • Menschen, die dieselben Fragen und Probleme haben

Selbsthilfe-Gruppen sind kein Amt und keine Behörde. Sie sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Menschen auf Augenhöhe.

Was bieten Selbsthilfegruppen?

Praktisches Wissen:

  • Mitglieder teilen ihre Erfahrungen
  • Sie erfahren, was wirklich funktioniert – aus dem Leben heraus
  • Sie bekommen Tipps, die in keinem Ratgeber stehen

Emotionale Unterstützung:

  • Sie sind nicht allein mit Ihrer Situation
  • Andere verstehen, was Sie durchmachen
  • Sie können offen reden, ohne sich erklären zu müssen

Gemeinschaft und Austausch:

  • Gemeinsame Aktivitäten
  • Gegenseitige Hilfe im Alltag
  • Neue Kontakte und Freundschaften

Interessens-Vertretung:

  • Manche Gruppen setzen sich gemeinsam für Verbesserungen ein
  • Sie machen auf Probleme aufmerksam
  • Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Behörden

Welche Selbsthilfegruppen gibt es?

Es gibt Selbsthilfe-Gruppen für fast jede Behinderung und Erkrankung:

Für körperliche Behinderungen:

  • Rollstuhl-Fahrergruppen
  • Gruppen für Menschen mit Multipler Sklerose
  • Gruppen für Menschen mit Querschnittslähmung

Für geistige Behinderungen:

  • Gruppen für Menschen mit Down-Syndrom und ihre Familien
  • Gruppen für Eltern von Kindern mit Behinderung

Für seelische Behinderungen:

  • Gruppen für Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Gruppen für Angehörige

Für Hör- und Seh-Behinderungen:

  • Gehörlosenverbände
  • Blinden-Verbände

Wie finde ich eine Selbsthilfegruppe?

National:

  • NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen): nakos.de
  • Dort gibt es eine deutschlandweite Datenbank aller Selbsthilfegruppen.

Regional:

  • Beim Gesundheits-Amt fragen
  • Bei der EUTB nachfragen
  • Im Gemeindezentrum fragen
  • Im Internet suchen: „Selbsthilfegruppe“ + Ihre Behinderung + Ihr Ort

Online-Gruppen: Wer nicht gut aus dem Haus kommt, findet auch Online-Selbsthilfe-Gruppen. Diese treffen sich über das Internet.

Was kostet eine Selbsthilfegruppe?

Die meisten Selbsthilfe-Gruppen sind kostenlos oder erheben nur sehr kleine Beiträge (zum Beispiel für Raum-Miete oder Material).

Selbsthilfe und Eingliederungshilfe

Selbsthilfe-Gruppen sind kein Ersatz für Eingliederungshilfe. Aber sie können sehr nützlich sein, wenn es darum geht:

  • Erfahrungen mit dem Antrag zu sammeln
  • Zu hören, welche Dienste andere nutzen und für gut befinden
  • Sich zu informieren, was anderen in ähnlicher Lage zusteht
  • Gemeinsam für bessere Bedingungen einzutreten

 

Sozialverbände

Sozialverbände sind große Organisationen, die sich für Menschen mit Behinderung und in sozialen Notlagen einsetzen.

Was sind Sozialverbände?

Sozialverbände sind Mitglieder-Organisationen. Das bedeutet: Sie können Mitglied werden und erhalten dann Vorteile – zum Beispiel Beratung und Rechts-Schutz.

Die bekanntesten Sozialverbände in Deutschland sind:

VdK (Sozialverband VdK Deutschland)

  • Größter Sozialverband Deutschlands
  • Mehr als 2,2 Millionen Mitglieder
  • Bundesweit aktiv
  • Website: vdk.de

SoVD (Sozialverband Deutschland)

  • Über 600.000 Mitglieder
  • Bundesweit aktiv
  • Website: sovd.de

Lebenshilfe

  • Speziell für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien
  • Bietet auch viele praktische Hilfen an
  • Website: lebenshilfe.de

VBE (Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern)

BVKM (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen)

  • Für Menschen mit körperlicher Behinderung
  • Website: bvkm.de

Was machen Sozialverbände?

Sozialverbände haben drei wichtige Aufgaben:

  1. Beratung der Mitglieder

Sozialverbände beraten ihre Mitglieder zu:

  • Sozial-Leistungen (Rente, Pflege, Behinderung)
  • Eingliederungshilfe
  • Anträgen und Bescheiden
  • Widersprüchen

Viele Sozialverbände haben Beratungsstellen in vielen Städten.

  1. Rechts-Schutz und Unterstützung bei Widerspruch

Das ist ein großer Vorteil der Sozialverbände:

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, helfen sie Ihnen:

  • Beim Widerspruchs-Verfahren
  • Bei einer Klage vor dem Sozialgericht
  • Mit juristischem Fachwissen

Dieser Rechts-Schutz ist bei den meisten Sozialverbänden im Mitglieds-Beitrag enthalten.

  1. Interessens-Vertretung

Sozialverbände setzen sich politisch ein:

  • Sie sprechen mit Politikerinnen und Politikern
  • Sie kommentieren neue Gesetze
  • Sie fordern Verbesserungen für ihre Mitglieder
  • Sie machen auf Missstände aufmerksam

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Die Mitglieds-Beiträge sind unterschiedlich. Meist liegen sie zwischen 3 und 10 Euro pro Monat.

Viele Verbände haben vergünstigte Beiträge für Menschen mit kleinem Einkommen oder Menschen mit Behinderung.

Für diesen Beitrag bekommen Sie:

  • Kostenlose Beratung zu allen Sozial-Fragen
  • Hilfe bei Widersprüchen
  • Rechts-Schutz
  • Informationen und Mitglieder-Zeitschriften

Der Unterschied zwischen Sozialverband und EUTB

Viele fragen sich: Was ist der Unterschied?

Als Tabelle formatieren

  EUTB Sozialverband
Kosten Kostenlos Mitglieds-Beitrag
Mitgliedschaft nötig? Nein Ja
Spezialisierung Teilhabe und Behinderung Alle Sozial-Fragen
Rechts-Schutz Nein Ja (bei Klage)
Peer-Beratung Häufig Selten

Unser Tipp: Nutzen Sie beides! Die EUTB ist die erste Anlaufstelle. Wenn Rechts-Schutz nötig wird, ist ein Sozialverband oder ein Anwalt wichtig.

Praktischer Tipp: Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor

Egal ob EUTB, Selbsthilfe-Gruppe oder Sozialverband:

Bringen Sie zu jedem Beratungstermin mit:

  • Alle Bescheide vom Amt
  • Alle Briefe, die Sie erhalten haben
  • Arztberichte (wenn vorhanden)
  • Eine Liste mit Ihren Fragen
  • Wenn möglich: eine Vertrauens-Person

Je besser Sie vorbereitet sind, desto hilfreicher wird die Beratung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finde ich kostenlose Beratung?

Die wichtigste Adresse für kostenlose Beratung zur Eingliederungshilfe ist die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung).

So finden Sie eine Beratungsstelle:

  • Auf teilhabeberatung.de gibt es eine Suche nach Postleitzahl
  • Es gibt über 500 Beratungsstellen in ganz Deutschland
  • Die Beratung ist kostenlos – egal wie oft und wie lange

Weitere kostenlose oder günstige Angebote:

  • Selbsthilfe-Gruppen (kostenlos, kein Mitglieds-Beitrag nötig)
  • Sozialverbände (Mitglieds-Beitrag, dafür umfassende Unterstützung)
  • Betreuungsvereine (in manchen Regionen)
  • Caritas, Diakonie, AWO (soziale Träger mit Beratungsangeboten)

Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie anfangen sollen: Rufen Sie einfach die nächste EUTB an. Die sagen Ihnen, wer der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen ist.

Kann mir jemand beim Antrag helfen?

Ja! Sie müssen den Antrag nicht alleine stellen.

EUTB-Beratungsstellen helfen Ihnen beim Antrag:

  • Sie erklären Ihnen, was in den Antrag gehört
  • Sie helfen beim Formulieren
  • Sie prüfen, ob alles vollständig ist
  • Sie begleiten Sie zu Terminen beim Amt (wenn nötig)

Sozialverbände (VdK, SoVD) helfen ebenfalls:

  • Mitglieder bekommen Unterstützung beim Antrag
  • Sie prüfen Bescheide
  • Bei Ablehnung helfen sie beim Widerspruch

Was Sie selbst tun können:

  • Formloser Antrag reicht – kein besonderes Formular nötig
  • Wichtig: Name, Adresse, was Sie brauchen, Datum und Unterschrift
  • Antrag so früh wie möglich stellen – Leistungen werden ab Antragsdatum gezahlt

Detaillierte Hilfe zum Antrag finden Sie in unserem Artikel Antrag stellen: Schritt für Schritt.

An wen wende ich mich bei Problemen?

Das hängt davon ab, welches Problem Sie haben:

Problem: Ich verstehe den Bescheid nicht.

→ Wenden Sie sich an die EUTB oder einen Sozialverband. Sie erklären Ihnen, was im Bescheid steht und was das bedeutet.

Problem: Mein Antrag wurde abgelehnt.

→ Erst: Atmen. Dann: EUTB oder Sozialverband kontaktieren. Sie helfen Ihnen beim Widerspruch. Sie haben 1 Monat Zeit ab Erhalt des Bescheids. Viele Widersprüche sind erfolgreich.

Problem: Das Amt antwortet nicht oder reagiert zu langsam.

→ Schreiben Sie eine schriftliche Erinnerung. Setzen Sie eine Frist. Wenn weiter nichts passiert: Wenden Sie sich an die EUTB oder einen Sozialverband. Es gibt eine gesetzliche Frist von 2 Monaten für Bescheide (§ 17 SGB I).

Problem: Ich bin mit der Hilfe unzufrieden, die ich bekomme.

→ Sprechen Sie zuerst mit dem Dienst. Wenn das nichts hilft: Wenden Sie sich ans Amt. Oder: Suchen Sie einen anderen Dienst – Sie haben das Recht, den Dienst zu wechseln (Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX).

Problem: Ich fühle mich schlecht behandelt oder diskriminiert.

→ Wenden Sie sich an die Beschwerdestelle Ihres Amtes. Oder an die Ombuds-Stellen von Sozialverbänden. Oder an den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Ihrem Bundesland.

Im Notfall:

  • Für sozialrechtliche Klagen: Suchen Sie einen Anwalt für Sozialrecht
  • Viele Sozialverbände bieten Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz
Quellen:

Bundesteilhabegesetz (BTHG), SGB IX

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