Kommende Woche treten einige bedeutende Änderungen in der Verhinderungspflege in Kraft, über die wir Sie hier informieren möchten:
- Wegfall der Wartezeit: Die bisherige Bedingung, dass Pflegebedürftige mindestens 6 Monate von der pflegenden Person versorgt werden müssen, entfällt vollständig. Ab dem 1. Juli 2025 gibt es somit keine „Wartezeit“ mehr.
- Erweiterung der Verhinderungspflege: Wenn die Verhinderungspflege mehr als 8 Stunden täglich umfasst, wird die Dauer von 6 auf 8 Wochen verlängert. Eine stundenweise Verhinderung ist weiterhin auch über längere Zeiträume möglich.
- Zusammenfassung des Budgets: Das Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird zusammengelegt und beträgt für das Jahr insgesamt 3.539,00 Euro, sofern ein Pflegedienst eingebunden ist.
Unverändert wird die Verhinderungspflege erst ab Vorliegen des Pflegegrads 2 gewährt.
Was bedeutet das für Sie?
Durch die Zusammenfassung der Leistungsbeträge der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, das sogenannte Entlastungsbudget, sollen die Leistungen flexibler genutzt werden können und Pflegende entlastet werden.
Falls Sie die Verhinderungspflege noch nicht beantragt haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie dabei. Wenn Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, helfen wir Ihnen auf Wunsch, das verfügbare Budget von bis zu 3.539,00 Euro für Ihre Einsätze im Jahr 2025 komplett einzuplanen, damit es nicht ungenutzt verfällt.