Manchmal hat man die Situation über längere Zeit kommen sehen, manchmal tritt sie unerwartet ein – ein Unfall vielleicht oder eine Erkrankung – wie auch immer die Umstände sind, man steht plötzlich vor einer ganz neuen Herausforderung: Mama (oder Papa, Tante, …) braucht jetzt regelmäßige Betreuung und Pflege. Jemand muss es tun. Wie kriegt man das hin?
Berufstätig zu sein ist heute der Normalfall. Den Beruf aufzugeben, um die Pflege übernehmen zu können, kommt oft nicht in Frage – schließlich braucht man das Einkommen. Stunden zu reduzieren wäre vielleicht noch diskutabel, wenn der Arbeitgeber mitspielt. Aber auch das hat finanzielle Einbußen zur Folge. Und dann noch die Kinder, der Haushalt – wie soll man das alles schaffen?
Es ist nicht so kompliziert, wie viele denken
Wer Krankenversicherungsbeiträge zahlt, zahlt auch in die Pflegeversicherung ein. Das wissen wir alle. Aber wie kommt man an Leistungen der Pflegeversicherung heran? Wo erfährt man, wie die Pflegeversicherung funktioniert? Auf viele Menschen wirkt die Vorstellung von Anträgen, Behördengängen und komplizierter Bürokratie so abschreckend, dass sie gar nicht erst versuchen, sich in diesem vermeintlichen Dschungel zurechtzufinden. Man arrangiert sich irgendwie innerhalb der Familie – und mögliche Leistungen bleiben ungenutzt. Jahr für Jahr bleiben hohe Beträge bei der Pflegeversicherung liegen, weil Menschen nicht darüber informiert sind oder unsicher sind, wie sie an diese Leistungen „herankommen“.
Es gibt für Angehörige pflegebedürftiger Personen mehr Versicherungsleistungen und Erleichterungen, als viele wissen. Und es ist auch gar nicht so schwer, das Wie und Was herauszufinden. Die Bundesregierung hat auch viele Regelungen vereinfacht, um pflegenden Angehörigen unter die Arme zu greifen.
Beratung gibt es kostenlos – direkt bei der Kasse und bei Home Instead
Am besten rufen Sie möglichst frühzeitig die Krankenkasse oder Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person an. Versicherte, ihre Angehörigen und sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen haben nämlich einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Sie brauchen sich also nicht alleine durch komplizierte Gesetzestexte hindurchzuquälen. Die Pflegeberatung erklärt Ihnen alles, was Sie wissen müssen.
Wenn Sie gleich eine ambulante Betreuung nutzen wollen, können Sie sich direkt an den nächstgelegenen Home Instead-Betrieb wenden. Dort können Sie stundenweise Unterstützung buchen, von Haushaltshilfe bis aktivierender Betreuung und Zubereitung von Mahlzeiten. Auch wir beraten Sie gerne, wie Sie die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, um die Betreuungskosten zumindest teilweise zu decken.
Wenn’s dringend ist: Kündigungsschutz und Pflegeunterstützungsgeld
Wenn jemand kurzfristig eine akut pflegebedürftige angehörige Person pflegen muss und nicht oder nicht so viel wie sonst arbeiten kann, wird ein besonderer Kündigungsschutz wirksam. Er gilt ab zwölf Wochen vor dem Beginn der angekündigten Arbeitsverhinderung oder Pflegezeit bis zum Ende der Verhinderung. Man muss diese „Pflegezeit“ dem Arbeitgeber mindestens zehn Tage im Voraus ankündigen.
Außerdem kann man sich wegen „kurzzeitiger Arbeitsverhinderung“ bis zu zehn Tage pro pflegebedürftige Person pro Jahr freistellen lassen, ohne Angst um den Arbeitsplatz haben zu müssen – man genießt gesetzlichen Kündigungsschutz. Natürlich gelten für beide Situationen noch ein paar zusätzliche Regeln, die im Pflegezeitgesetz festgelegt sind.
Wer als pflegende Person einen kompletten Lohnausfall befürchten muss, kann Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Die Pflegeversicherung übernimmt dann einen Teil des Einkommensverlustes für bis zu zehn Tage pro Kalenderjahr, wenn während der Zeit der Freistellung kein Lohn gezahlt wird.
Pflegezeit: Pflegekasse zahlt Beiträge an die Rentenversicherung
Wenn man eine pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche, in häuslicher Umgebung pflegt und gleichzeitig nicht mehr als 30 Wochenstunden beruflich arbeitet, kann man bei der Pflegekasse beantragen, dass sie Beiträge an die Rentenversicherung zahlt. Auch hier gelten bestimmte Bedingungen und Regeln, die man dort erfragen kann. Die Pflegezeit kann dann von der Rentenversicherung als Beitragszeit gewertet werden.
Steuerlich absetzbar: Haushaltsnahe Dienstleistungen
Pflege- und Betreuungskosten, aber auch Wohnungsreinigung, Gartenpflege, Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt und Dienstleistungen für privat veranlasste Umzüge sind steuerlich absetzbar. Es lohnt sich, alle Belege zu sammeln und einzureichen!
Pflegegrade: Gestaffelte Unterstützung
Damit die Leistungen der Pflegeversicherung möglichst sinnvoll verteilt werden, gibt es die „Pflegegrade“ von 1 bis 5. Der Pflegegrad entspricht der Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person und wird von einer Gutachterin oder einem Gutachter des Medizinischen Dienstes des Bundeslandes direkt bei der pflegebedürftigen Person festgestellt. Diese Feststellung des Pflegegrades muss man bei der Pflegekasse beantragen.
Pflegegrad 1 gilt für Personen, die ihr Leben noch einigermaßen selbstständig führen können, wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Schon hier gibt es etwas Geld, den sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro, den die pflegebedürftige Person für eine Alltagsbegleitung verwenden kann – ob durch Angehörige oder einen Betreuungsdienst. Auch das kann ein wenig helfen, berufstätige Angehörige für entgangene Einkünfte zu entschädigen. Den Entlastungsbetrag gibt es in gleicher Höhe für alle fünf Pflegegrade. Außerdem können pflegende Angehörige ab Pflegegrad 1 Pflegeberatung und Pflegekurse in Anspruch nehmen.
Ab Pflegegrad 2 gibt es das sogenannte Pflegegeld. Dieser Betrag wächst von Pflegegrad zu Pflegegrad. Die pflegebedürftige Person beantragt das Pflegegeld bei ihrer Pflegeversicherung und kann den Betrag nach eigener Entscheidung verwenden. In den meisten Fällen wird er dafür verwendet, die pflegende Person zu entschädigen oder den Betreuungsdienst zu finanzieren. Das Pflegegeld ist folgendermaßen gestaffelt:
- In Pflegegrad 2: 347.00 Euro monatlich
- In Pflegegrad 3: 599.00 Euro monatlich
- In Pflegegrad 4: 800.00 Euro monatlich
- In Pflegegrad 5: 990.00 Euro monatlich
Unterstützung bei Verhinderung pflegender Angehöriger
Wenn pflegende Angehörige vorübergehend abwesend sind, weil sie z.B. Urlaub machen, krank sind oder beruflich verreisen müssen, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für eine professionelle Ersatzbetreuung – entweder zu Hause durch einen ambulanten Anbieter wie Home Instead oder in einer stationären Pflegeeinrichtung. Für diese Verhinderungspflege stellt die Pflegeversicherung pro Jahr einen Betrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Zusätzlich zu diesen Unterstützungsleistungen für betreuende Angehörige gibt es je nach Pflegegrad eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen für die betreute Person selbst, von Wohnungsumbauten bis zu Verbrauchsmaterial. Lesen Sie hierzu unseren Blogbeitrag „Rechtliche Aspekte der häuslichen Pflege“.