Medieninformation des Bundesverband der Betreuungsdienste e.V.‌ ‌ ‌

02. Oktober 2025

Pflegegrad 1 – Prävention statt Putzen

Ambulante Prävention mildert den Pflegebedarf

Schon länger wird unter Fachleuten über den Nutzen des Pflegegrads 1 und des Entlastungsbetrags von aktuell 131 € monatlich diskutiert. Regelmäßig wird der Entlastungsbetrag zur Finanzierung der Wohnungsreinigung eingesetzt, was dem ursprünglichen Ansatz einer präventiven Leistung dieser Unterstützung nicht gerecht wird. Mitglieder des BBD haben zusammen mit einer Krankenkasse inzwischen ein Jahr lang ambulante Präventionsleistungen getestet. Der Hilfebedarf kann um 80 % gesenkt werden. Daher plädiert der BBD dafür, den Pflegegrad konsequent auf Präventionsleistungen auszurichten und Präventionsleistungen in der ambulanten Pflege zu ermöglichen.

Eine zielgerichtete Prävention bei beginnendem Pflegebedarf findet ambulant nicht statt. Bisher ist im Pflegegesetz den Pflegekassen sogar verwehrt, ambulante Präventionsleistungen zu ermöglichen. BBD-Mitglieder haben in Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse ein dänisches Präventionsangebot in ihr Angebot aufgenommen. Dieses besteht aus einer Verbindung von digital angeleiteten Trainings mit persönlicher Begleitung der Übungen durch speziell geschulte Betreuungskräfte. Die dänischen Zahlen mit 25.000 Seniorinnen und Senioren sind überzeugend und spiegeln sich bei den rund 2000 Nutzern in Deutschland. Mit zwei Trainings zu je 30 Minuten pro Woche werden schon nach rund 14 Wochen folgende Effekte erreicht:

  1. 90 % der Pflegebedürftigen verbessern oder stabilisieren ihre Mobilität,
  2. 80 % senken ihren Hilfebedarf,
  3. der Hilfebedarf sinkt dabei um mehr als 40 %,
  4. die Mobilität steigt um 87 %.

In Dänemark gehören ambulante Präventionsleistungen der Pflegedienste zum Regelangebot, um den Anstieg des Unterstützungsbedarfs zu dämpfen und zeitlich zu strecken. In Deutschland müssen Menschen mit Pflegebedarf dafür selbst bezahlen. „Vereinfacht bedeutet das, dass die Wohnungsreinigung von der Pflegekasse bezahlt wird. Die Dämpfung des Pflegebedarfs-Anstiegs zahlt der Pflegebedürftige selbst, obwohl das den Pflegekassen viel Geld spart.“, so Thomas Eisenreich, Vorstandsvorsitzender des BBD.

Der BBD plädiert daher dafür, den Entlastungsbetrag im Zusammenhang mit dem Pflegegrad 1 nicht abzuschaffen. Stattdessen sollte konsequent auf eine frühzeitige Prävention gesetzt werden. Den Entlastungsbetrag für durchgeführte Präventionsleistungen einzusetzen spart den Pflegekassen, und auch den Krankenkassen, im weiteren Verlauf deutlich ansteigende Ausgaben. Thomas Eisenreich meint dazu: „Dafür braucht es auch keine neuen Modellvorhaben, die erprobten Tools und Verfahren aus anderen EU-Ländern können wir schnell übernehmen.“

 

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