Köln-West

Kostenübernahme in der Pflege

Bei der Betreuung sollte es darum gehen, individuelle Bedürfnisse zu erfüllen. Dabei spielt die Frage nach der Kostenübernahme eine zentrale Rolle. Wenn pflegende Angehörige auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen möchten, übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag – immer abhängig vom Pflegegrad.

Abrechnung über die Pflegeversicherung

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Gerne sind wir von Home Instead Köln-West dabei behilflich. Home Instead Köln-West verfügt über eine volle Pflegekassenzulassung. Die Kosten für Betreuungsleistungen können daher von den Pflegekassen übernommen werden.

Maßgeschneiderte Pflegepläne & Pakete

Häusliche Pflegedienste können Menschen an jedem Punkt des Alterungsprozesses helfen. Aber der Pflegebedarf passt nur selten in ein Standardpaket. Wir gehen von den Bedürfnissen des Einzelnen aus und entwickeln ein individuelles Pflegepaket und einen individuellen Pflegeplan.

Ihre Optionen für die häusliche Pflege und Betreuung

Das Pflegegeld …
… zahlt die Pflegekasse, wenn Angehörige den zu Pflegenden komplett privat versorgen. Diese Mittel sind also frei verfügbar. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.

Kombinationsleistungen
stellt die Pflegekasse zur Verfügung, wenn pflegende Angehörige neben der privat erbrachten Pflege und Betreuung zusätzlich auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen. Dadurch erhöht sich das Pflegegeld insgesamt, sodass eine angemessene Betreuung gewährleistet werden kann. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem zugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst und den Pflegekassen. Das Pflegegeld wird nur dann noch anteilig ausgezahlt, wenn die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht komplett ausgeschöpft werden.

Pflegesachleistungen
stellt die Pflegekasse zur Verfügung, wenn pflegende Angehörige neben der privat erbrachten Pflege und Betreuung zusätzlich auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen. Dadurch erhöht sich das Pflegegeld insgesamt, sodass eine angemessene Betreuung gewährleistet werden kann. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem zugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst und den Pflegekassen. Das Pflegegeld wird nur dann noch anteilig ausgezahlt, wenn die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht komplett ausgeschöpft werden.

Zusätzliche Mittel und Budgets

Verhinderungspflege

Für pflegende Angehörige ist die sogenannte Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflegeaufgabe zu bekommen. Was bedeutet das genau? Wenn Sie als pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder einfach einmal ausspannen möchten, beteiligt sich die Pflegeversicherung. Jeder Pflegebedürftige, der mindestens einen Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.

Kurzzeitpflege

Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie fünfzig Prozent in das Budget der Verhinderungspflege (806 € p. a.) umwandeln lassen. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € p. a. aufgestockt werden. Diese Mittel stehen dann für eine Pflegeauszeit zur Verfügung, in der Ihre Angehörigen durch einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst wie Home Instead Köln-West zuhause umsorgt werden können – beispielsweise für eine stundenweise Entlastung oder für einen Urlaub.

Entlastungsleistungen

Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen 125 € monatlich zur Verfügung, um sich Unterstützung im Haushalt, für die Begleitung zum Arzt, zu einem Spaziergang oder für gemeinsame Aktivitäten zu holen. Auszahlbar ist auch dieser Betrag nicht. Home Instead Köln-West als zugelassener Betreuungs- und Pflegedienst rechnet diese Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab.

Wenn Sie Rechnungen von Home Instead Köln-West privat begleichen, können die Kosten auch von der Einkommenssteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon 20 Prozent steuerabzugsfähig sind. Damit reduzieren sich die Steuerzahlungen bis zu 4.000 Euro pro Jahr .

Häusliche Pflege – welche passt zu Ihnen?

Wir wissen, dass pflege- und hilfsbedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen viele Dinge bei der Auswahl der richtigen Betreuung zu berücksichtigen haben und die richtige Entscheidung treffen wollen. Unser kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch kann Ihnen dabei helfen, die beste Betreuung zu finden. Wir entwickeln die beste persönliche Betreuungslösung für Sie.