Wenn Sie als Angehörige mal verhindert sind: Nutzen Sie das Budget der Verhinderungspflege

18. Mai 2022

Die Sommermonate stehen bevor und vielleicht möchten Sie selbst gerne einmal wieder in den Urlaub fahren. Gleichzeitig möchten Sie Ihren lieben Menschen, der auf Ihre Hilfe angewiesen ist, gut versorgt wissen. In einem solchen Fall (oder wenn sie selbst einmal erkranken oder beruflich verhindert sind) kann die gesetzlich vorgesehene Verhinderungspflege helfen.

 Unter „Verhinderungspflege“ ist ein gesetzlicher Anspruch auf vorübergehenden Ersatz für betreuende Angehörige zu verstehen. Wenn Sie also wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen zeitweise an der Pflege gehindert sind, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Die Verhinderungspflege kann am Stück, aber auch stundenweise über das Jahr verteilt genutzt werden. Sie gilt pro pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2.

Der Anspruch auf nicht genutzte Leistungen aus der Verhinderungspflege besteht bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres, danach verfällt er. Der günstigste Zeitpunkt zur Beantragung von Zusatzleistungen ist die erste Jahreshälfte, weil dann noch Planungsspielräume für den Rest des Jahres vorhanden sind, etwa für einen Familienurlaub. Allerdings ist bei der Planung auch daran zu denken, dass pflegende Angehörige im Jahresverlauf erkranken oder anderweitig ausfallen könnten – in diesem Fall ist ein bereits aufgebrauchtes Budget für Verhinderungspflege nicht mehr verfügbar.

Wenn Sie Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, wenden Sie sich am besten gleich an uns:

030-2084865025

Wir unterstützen Sie dabei, sich den Freiraum zu nehmen, den Sie brauchen, um Ihre(n) Angehörige(n) auf Dauer optimal pflegen und betreuen zu können!

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