Kontakt
Senioren- und Familienbetreuung Michael Junkes Zweigniederlassung DAH/FFB
Ilzweg 7
82140 Olching
Bei der Betreuung sollte es darum gehen, individuelle Bedürfnisse zu erfüllen. Dabei spielt die Frage nach der Kostenübernahme eine zentrale Rolle. Wenn pflegende Angehörige auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen möchten, übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag – immer abhängig vom Pflegegrad.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Gerne sind wir von Home Instead Dachau / Fürstenfeldbruck dabei behilflich. Home Instead Dachau / Fürstenfeldbruck verfügt über eine volle Pflegekassenzulassung. Die Kosten für Betreuungsleistungen können daher durch die Pflegekassen finanziert werden.
Häusliche Pflegedienste können Menschen an jedem Punkt des Alterungsprozesses helfen. Aber der Pflegebedarf passt nur selten in ein Standardpaket. Wir gehen von den Bedürfnissen des Einzelnen aus und entwickeln ein individuelles Pflegepaket und einen individuellen Pflegeplan.
Das Pflegegeld …
… zahlt die Pflegekasse, wenn Angehörige den zu Pflegenden komplett privat versorgen. Diese Mittel sind also frei verfügbar. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.
Kombinationsleistungen …
… stellt die Pflegekasse zur Verfügung, wenn pflegende Angehörige neben der privat erbrachten Pflege und Betreuung zusätzlich auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen. Dadurch erhöht sich das Pflegegeld insgesamt, sodass eine angemessene Betreuung gewährleistet werden kann. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem zugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst und den Pflegekassen. Das Pflegegeld wird nur dann noch anteilig ausgezahlt, wenn die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht komplett ausgeschöpft werden.
Pflegesachleistungen…
…umfassen einen deutlich höheren Leistungsbetrag im Vergleich zum Pflegegeld. Mit einem kassenzugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst –
wie z. B. Home Instead Köln – kann der jeweilige monatliche Betrag in voller Höhe genutzt werden. Lediglich die Auszahlung des Pflegegeldes entfällt
in diesem Fall. Um die Abrechnung der Pflegesachleistungen muss sich der Pflegebedürftige nicht selber kümmern, denn sie erfolgt direkt mit
den Pflegekassen. Zusätzliche Mittel: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Entlastungsleistungen.
Nutzen Sie Ihre zusätzlichen Budgets!
Verhinderungspflege
Für pflegende Angehörige ist die sogenannte Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflegeaufgabe zu bekommen. Was bedeutet das genau? Wenn Sie als pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder einfach einmal ausspannen möchten, beteiligt sich die Pflegeversicherung. Jeder Pflegebedürftige, der mindestens einen Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Kurzzeitpflege
Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie fünfzig Prozent in das Budget der Verhinderungspflege (806 € pro Jahr) umwandeln lassen. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € pro Jahr aufgestockt werden. Diese Mittel stehen dann für eine Pflegeauszeit zur Verfügung, in der Ihre Angehörigen durch einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst wie Home Instead Dachau / Fürstenfeldbruck zuhause umsorgt werden können – beispielsweise für eine stundenweise Entlastung oder für einen Urlaub.
Entlastungsleistungen
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen 125 € monatlich zur Verfügung, um sich Unterstützung im Haushalt, für die Begleitung zum Arzt, zu einem Spaziergang oder für gemeinsame Aktivitäten zu holen. Auszahlbar ist auch dieser Betrag nicht. Home Instead Dachau / Fürstenfeldbruck als zugelassener Betreuungs- und Pflegedienst rechnet diese Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab.
Wenn Sie Rechnungen von Home Instead Dachau / Fürstenfeldbruck privat begleichen, können die Kosten auch von der Einkommenssteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon 20 Prozent steuerabzugsfähig sind. Damit reduzieren sich die Steuerzahlungen bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
Wir wissen, dass pflege- und hilfsbedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen viele Dinge bei der Auswahl der richtigen Betreuung zu berücksichtigen haben und die richtige Entscheidung treffen wollen. Unser kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch kann Ihnen dabei helfen, die beste Betreuung zu finden. Wir entwickeln die beste persönliche Betreuungslösung für Sie.
Senioren- und Familienbetreuung Michael Junkes Zweigniederlassung DAH/FFB
Ilzweg 7
82140 Olching